7. Definition von Basis-, Ergänzungs- und Komplementärversorgung
Zu Punkt I der Tagesordnung: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik
Auf Antrag von Dr. Kaplan (Drucksache I-8) beschließt der 103. Deutsche Ärztetag:
Der 103. Deutsche Ärztetag bittet den Vorstand der Bundesärztekammer, sich an der Definition der Leistungen der medizinischen Basisversorgung und der Definition der Leistungen der Ergänzungs- oder Komplementärversorgung aktiv zu beteiligen, damit baldmöglichst eine Strukturreform der GKV durchgeführt werden kann.