Notarztdienst, Arbeitszeitgesetz
Der Antrag von Dipl.-Med. Michaelis (Drucksache VII-61) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt, mit dafür zu sorgen, dass die Besetzung der Notarztdienste weiterhin möglich ist.
Begründung:
Die neuen Arbeitszeitregelungen lassen es möglich erscheinen, dass nicht ausreichend Notärzte für die Dienste zur Verfügung stehen. Die Versorgung von Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen hat jedoch die höchste Priorität.