Anträge zum TOP I: Gesundheits- und Sozialpolitik
 
I - 1 Sozialpolitik am Scheideweg  A 9
I - 1a Änderungsantrag zu I - 1 Sozialpolitik am Scheideweg - Seite 2, Abs. 3  A 12
I - 1b Änderungsantrag zu I - 1 Sozialpolitik am Scheideweg - Seite 2  A 12
I - 2 Zukunft gesundheitlicher Versorgung im vereinten Europa  A 13
I - 2a Änderungsantrag zu I - 2 Zukunft gesundheitlicher Versorgung im vereinten Europa - Ergänzung Forderungskatalog Spiegelstrich 7  A 14
I - 3 Integration ambulanter und stationärer Versorgung  A 15
I - 3a Änderungsantrag zu I - 3 Integration ambulanter und stationärer Versorgung  A 19
I - 4 Initiativprogramm zur Sicherstellung der Weiterbildung in Allgemeinmedizin  A 20
I - 4a Änderungsantrag zu I - 4 Initiativprogramm zur Sicherstellung der Weiterbildung in Allgemeinmedizin  A 20
I - 4b Änderungsantrag zu I - 4 Initiativprogramm zur Sicherstellung der Weiterbildung in Allgemeinmedizin - 3. Ansatz anfügen  A 21
I - 4c Änderungsantrag zu I - 4 Initiativprogramm zur Sicherstellung der Weiterbildung in Allgemeinmedizin - Satzungsänderung  A 21
I - 4d Änderungsantrag zu I - 4 Initiativprogramm zur Sicherstellung der Weiterbildung in Allgemeinmedizin - Streichung letzter Satz  A 22
I - 5 Initiativprogramm Allgemeinmedizin, Niederlassungssperren aufheben  A 22
I - 5a Änderungsantag zu I - 5 Initiativprogramm Allgemeinmedizin, Niederlassungssperren - Ergänzung letzter Satz  A 23
I - 6 Initiativprogramm Allgemeinmedizin - Primärarztsystem  A 23
I - 7 "Stillegungsprämien", Niederlassungsfreiheit  A 23
I - 8 Initiativprogramm nur Notprogramm ...  A 24
I - 9 Chronische Massenarbeitslosigkeit  A 26
I - 10 Bioethikkonvention  A 27
I - 11 AIP  A 28
I - 12 Neue Armut  A 28
I - 13 Befugnis zur Organisation ... mit Fachärzten  A 29
I - 14 Systemverändernde Vorschriften ablehnen  A 29
I - 15 Initiativprogramm: Probleme in rechtlicher Umsetzung  A 30
I - 16 Initiativprogramm: Finanzmittel  A 30
I - 17 Zuzahlung zu Medikamenten begrenzen  A 31
I - 18 Überprüfung IGEL-Katalog  A 31
I - 19 Ausschlußliste  A 32
I - 20 Wohnungslosigkeit  A 33
I - 21 Einführung eines Europäischen Ärztetages  A 35
I - 22 Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin  A 35
I - 23 Vorbehalt Beschluß IV-13 (100. DÄT) aufheben  A 36
I - 24 Initiativprogramm: Anrechnungsfähigkeit der WB-Zeiten  A 36
I - 25 Initiativprogramm: Rechtsgrundlagen Finanzierung  A 36
I - 26 IGEL-Katalog  A 37
I - 27 Initiativprogramm: Mittel zusätzlich zu Budget  A 37
I - 28 Initiativprogramm: Keine Veränderung des Tätigkeitsumfanges  A 38
 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 1

Von : Vorstand der Bundesärztekammer
 

I. Das deutsche Gesundheitssystem sichern

Das deutsche Gesundheitswesen nimmt einen hohen Stand ein, sein Leistungsniveau und seine Qualität brauchen einen internationalen Vergleich nicht zu scheuen. Seine soziale Sicherheit ist nur in wenigen Ländern der Welt erreicht. Es bietet eine umfassende Versorgung mit freiem Zugang und zeitgerechter Versorgung für alle.

Die Ausgaben für die gesundheitliche Versorgung liegen bezogen auf das Volkseinkommen international im Mittelfeld. Das Gesundheitswesen gehört in unserer Gesellschaft zu den wenigen Wirtschaftsbereichen, die innovativ sind und zugleich Arbeitsplätze sichern und schaffen. Das Gesundheitswesen ist ein wichtiger Teil der sozialen Sicherheit in Deutschland und damit ein entscheidender Standortfaktor. Ärztinnen und Ärzte in Ost und West leisten dazu einen entscheidenden Beitrag.

Die vor allem aus politischen Gründen festgelegte Einnahmenbegrenzung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gefährdet jedoch zunehmend Leistungsfähigkeit, Qualität und soziale Sicherheit und bedroht die Arbeitsplätze im Gesundheitswesen. In der strengen Bindung der Krankenkassenbeiträge an die Löhne und Gehälter liegt ein Hindernis für eine differenzierte Entwicklung der GKV.

Die Einkommensstruktur der Bevölkerung ändert sich grundlegend: Verkürzte Lebensarbeitszeit, andauernd hohe Arbeitslosenzahlen sowie eine zunehmende Verlagerung des Volkseinkommens von Lohn/Gehalt auf andere Einkommensquellen sind wesentliche Ursachen für eine sinkende Lohnquote. Hinzu kommt durch eine längere Lebenserwartung eine Verschiebung der Relation der Zahl der Erwerbstätigen zu der Zahl der noch nicht oder nicht mehr Erwerbstätigen.

Leistungsfähigkeit, Qualität und soziale Sicherheit sind daher dynamische Größen. Nur das stete Bemühen um höhere Leistungen, bessere Qualität und soziale Gerechtigkeit können die hervorgehobene Position des deutschen Gesundheitssystems erhalten. Weitere Herausforderungen sind der medizinische Fortschritt und der demographische Wandel mit einer stark zunehmenden Zahl älterer Menschen sowie deren Multimorbidität und damit auch der gestiegene Bedarf an medizinischer Versorgung.

Die seit der Gründung der Gesetzlichen Krankenversicherung bewährte paritätische lohn-und gehaltsbezogene Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann diesen Veränderungen auf Dauer nicht mehr gerecht werden. Die GKV muß außerdem nach Überforderungen durch politische Leistungszuweisungen aller Art überprüft werden

Die Finanzierungskrise im Gesundheitswesen erfordert ferner eine Überprüfung der solidarisch finanzierten Leistungen in der GKV. So gibt es für viele Leistungen des Gesundheitswesens zwar ein - oft nachvollziehbares - Bedürfnis der Patienten, dennoch gehören diese Leistungen nicht in eine solidarisch finanzierte Krankenversicherung. Sie sind entweder nicht wissenschaftlich fundiert, dienen mehr dem Wohlbefinden oder der individuellen Lebensführung als der Gesundheit. Diese Leistungen gehören deshalb in den Bereich der Eigenverantwortung und müssen privat bezahlt werden. Entsprechend dem unterschiedlichen individuellen Sicherheitsbedürfnis müssen dem mündigen Bürger zur Wahrnehmung seiner Verantwortung wieder mehr Entscheidungsfreiräume geschaffen werden. Sozialpolitisch gewollte Leistungen aus dem Gesundheitsbereich müssen dagegen durch Steuern bezahlt werden.

Einnahmen- und Ausgabenseite der GKV bedürfen einer strukturellen Reform, die sowohl medizinische Notwendigkeiten und den medizinischen Fortschritt in den Mittelpunkt der Überlegungen stellt.

Der 101. Deutsche Ärztetag fordert deshalb:

 
II. Neue Kooperationsformen schaffen

Leistungsfähigkeit, Qualität und gleicher Zugang zum Gesundheitswesen müssen auf eine möglichst effiziente Behandlung der Patienten ausgerichtet sein. Große Fortschritte sind dabei nur durch Spezialisierung und Differenzierung der einzelnen Tätigkeitsbereiche möglich geworden. Dies erfordert jedoch gleichzeitig mehr Zusammenarbeit aller an der Versorgung der Patienten in Krankenhaus und Praxis Beteiligten. Die starre sektorale Gliederung wirkt jedoch häufig einer integrativen Versorgung entgegen.

Die überkommenen künstlichen Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung stehen einer angemessenen Patientenbehandlung häufig ebenso im Wege, wie überholte institutionalisierte Hierarchiestrukturen im Krankenhaus; sie sind Ursache mancher Fehlentwicklungen. Die sektorale Gliederung spiegelt sich im sektoralen Denken der Gesundheitspolitik wider und führt zu einer einseitigen Fokussierung gesundheitspolitischer Maßnahmen jeweils auf Teilbereiche des Gesundheitswesens und damit häufig zum Kurieren an Symptomen.

Der 101. Deutsche Ärztetag fordert deshalb:

 
III. Die Dominanz der Ökonomie muß zurückgedrängt werden

Die Dominanz der Ökonomie in der Gestaltung der Arbeitsabläufe im Gesundheitswesen führt in zunehmendem Maße zu einer Bedrohung der ärztlichen Entscheidungsfreiheit und gefährdet so eine individuelle Versorgung der Patienten. Immer tiefergehende Regulierungen schränken die Therapiefreiheit des Arztes ein. Immer häufiger wird die sachgerechte Behandlung des Patienten von Sparzwängen und verschiedenen Formen der Budgetierung bedroht.

Der Arzt muß jedoch Anwalt des Patienten sein und darf nicht zum Buchhalter der Krankenkassen gemacht werden.

Auch das berufliche Selbstverständnis des Arztes als Freier Beruf wird durch Zulassungssperren aufgrund von Verhältniszahlen oder durch Beschränkung der Niederlassungsmöglichkeiten nach dem 55. Lebensjahr sowie die zwangsläufige Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit mit Vollendung des 68. Lebensjahres nachhaltig verändert.

Der Wettbewerb der Krankenkassen bewirkt einen weiteren wirtschaftlichen Druck auf die Ärzteschaft. Der Versuch, Einkaufsmodelle zu etablieren und vorrangig ökonomisch orientierte Richtlinien für Diagnostik und Therapie einzuführen, bedroht sowohl die Handlungsmöglichkeiten der Ärzte als auch das Selbstbestimmungsrecht der Patienten.

Eine den wissenschaftlichen Erkenntnissen und technischen Möglichkeiten entsprechende zuwendungsintensive Versorgung des Patienten erfordert die Therapiefreiheit des Arztes und einen Schutz des Patient-Arzt-Verhältnisses. Dies sind keine Privilegien des Arztes, sondern fortgeleitete Patientenrechte, die es zu wahren gilt.

Der 101. Deutsche Ärztetag fordert deshalb:

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN
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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 1a

Von : Frau Dr. Jacoby
als Delegierte der Ärztekammer Berlin
 

Änderung des Passus Seite 2, 3. Absatz: "Entsprechend dem unterschiedlichen ..." und "sozialpolitisch gewollte Leistungen..." in folgender Weise:

Jedem Patienten/jeder Patientin steht unabhängig vom Zahlungsvermögen und von der Krankenversicherungsform die medizinische Versorgung zu, die medizinisch notwendig ist.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 1b

Von : Dr. Dietrich
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer 

Ergänzung der I-1 Seite 2 Punkt 2

"Dieser Katalog muß die medizinisch optimale Versorgung umfassen. Ein medizinisch zu begründender Unterschied zwischen ausreichender und optimaler Versorgung existiert nicht."

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 2

Von : Vorstand der Bundesärztekammer

Die Europäische Union ist eine feste Grundlage für Frieden und Prosperität in Europa. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit in der Gemeinschaft hat viele Erfolge ermöglicht, die nicht mehr wegzudenken sind.

Die Freiheiten des Binnenmarktes gelten nunmehr auch für Patienten. Der Deutsche Ärztetag begrüßt die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Erbringung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen auf freiwilliger Basis. Dies ergänzt die bereits seit 1975 bestehende grenzüberschreitende Niederlassungsfreiheit und Arbeitsmöglichkeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und seit 1994 auch des Europäischen Wirtschaftsraumes.

Die Bedingungen dafür können aber nicht von den Regeln für die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes abgeleitet werden, sondern müssen den Anforderungen der sozialen Sicherung, der flächendeckenden Versorgung und der qualtitätsgesicherten Erbringung der Dienstleistungen entsprechen.

Die Regelungen über den gemeinsamen Markt müssen durch Regelungen zum Schutz der Sozialsysteme unter Gewährleistung der internationalen Zusammenarbeit ergänzt werden. Die Zukunft der europäischen Gesundheitswesen liegt nicht in deren Kommerzialisierung und Unterordnung unter das Wettbewerbsrecht, sondern in deren Zusammenarbeit und Konvergenz.

Die Ausprägung des Sozialschutzes ist eine Frage der nationalen Entscheidung und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Aus diesen Faktoren begründet sich die Vielgestalt der nationalen Gesundheitswesen. Sie sind Kernbestandteile der gesellschaftlichen Ordnung und Spiegelbilder der Kulturen. Sie dürfen nicht einem billigen Marktopportunismus geopfert werden.

Der 101. Deutsche Ärztetag

Der 101. Deutsche Ärztetag fordert, die gesundheitliche Versorgung der Menschen in der Europäischen Union nicht allein durch Richterrecht, sondern durch eine Europäische Gesundheitscharta aktiv zu schützen, welche u.a. die Qualität der ärztlichen Behandlung im Interesse der Patienten und die verantwortungsvolle Verwendung der Mittel der solidarisch finanzierten Gesetzlichen Krankenversicherung sichert.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 2a

Von : Frau Dr. Cora Jacoby
als Delegierte der Ärztekammer Berlin

Ergänzung des Forderungskataloges des 101.Deutschen Ärztetages (Seite 2) in Punkt 7 in folgender Weise:

.....und spricht sich gegen eine weitere Privatisierung kommunaler Krankenhäuser aus, der sie zu einer betriebswirtschaftlichen Orientierung und damit Profitorientierung führen wird und somit der Patientenversorgung schadet.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 3

Von : Vorstand der Bundesärztekammer

Der 101. Deutsche Ärztetag begrüßt das von der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erarbeitete "Konsenspapier der Ärzteschaft zur Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung - Sicherung der ärztlichen Berufsfreiheit in Klinik und Praxis" und fordert zur zügigen Umsetzung der aufgezeigten Integrationsansätze auf.

Konsenspapier der Ärzteschaft
zur Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung

- Sicherung der ärztlichen Berufsfreiheit in Klinik und Praxis -

I. Problemaufriß
Ein am Versorgungsbedarf der Bevölkerung ausgerichtetes Gesundheitswesen muß unter dem Gebot des wirtschaftlichen Mitteleinsatzes die Versorgungsprobleme der Bevölkerung jeweils dort lösen, wo die medizinische Betreuung unter Beachtung humanitärer Bedingungen am effizientesten durchgeführt werden kann. Dies erfordert abgestufte Versorgungsebenen, die nach Versorgungsauftrag, Behandlungskapazitäten, Behandlungsintensität und Kostenaufwand definiert werden. In der Bundesrepublik ist, anders als in anderen Gesundheitssystemen, die fachärztliche Versorgung nicht am Krankenhaus konzentriert, sondern, soweit es die ambulante Versorgung betrifft, grundsätzlich niedergelassenen Fachärzten im Rahmen ihrer Kassenzulassung übertragen. Dies ermöglicht eine wohnortnahe individuelle fachärztliche Betreuung der Patienten.

  1. Je spezialisierter und durch Geräteeinsatz kostenaufwendiger die fachärztliche Betreuung wird, desto intensiver besteht jedoch die Notwendigkeit, am Krankenhaus vorhandene Spezialeinrichtungen, die über freie Kapazitäten verfügen, auch ambulant nutzen zu können (Spezialeinrichtungen der invasiven Diagnostik und Großgeräte). Aus diesem Grunde ist es notwendig, durch neue kooperative Strukturen eine bessere Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu erreichen. Dies betrifft insbesondere Leistungen aus Bereichen der hochspezialisierten Medizin. Die Möglichkeiten für hochspezialisierte Fachärzte am Krankenhaus, eine verantwortliche Lebensstellung zu erwerben, sollen verbessert werden.
  2. Mit steigendem Spezialisierungsgrad der Versorgung ist unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung eine Konzentration der Leistungserbringung bei entsprechend qualifizierten Fachärzten erforderlich, die aufgrund ihrer Spezialisierung und Praxisausrichtung einen Schwerpunkt in der Betreuung von Patienten haben, die einer entsprechend spezialisierten Behandlung bedürfen (hochspezialisierte Versorgungsebene). Die Erbringung entsprechend hochspezialisierter Leistungen kann für den Patienten mit medizinischen Risiken verbunden sein, zu deren Beherrschung die Infrastruktur eines Krankenhauses benötigt wird. Bei diesen Leistungen ist die ambulante Erbringung durch entsprechend qualifizierte Fachärzte, die, soweit möglich, ambulant und stationär behandeln, am Krankenhaus bzw. vor einem entsprechenden intensiv-medizinischen Hintergrund zu konzentrieren.
  3. Die Bildung vernetzter Praxisstrukturen im Rahmen von Strukturverträgen und Modellvorhaben zwischen Krankenkassenverbänden und Kassenärztlichen Vereinigungen ist darauf gerichtet, die Konkurrenzsituation unter hausärztlich und fachärztlich tätigen Vertragsärzten durch ein arbeitsteiliges Zusammenwirken möglichst aufzuheben und dadurch entstehende Rationalisierungsmöglichkeiten in der ambulanten Versorgung zu nutzen. Dadurch sollen einerseits unnötige Krankenhauseinweisungen vermieden, andererseits aber notwendige Krankenhauseinweisungen ohne zeitliche Verzögerung eingeleitet werden. Dieses arbeitsteilige Zusammenwirken erfordert für definierte, schwerwiegende, meist chronische Erkrankungen von der Ärzteschaft entwickelte und abgestimmte Behandlungskonzepte für die kontinuierliche medizinische Betreuung auf entsprechend abgestuften Versorgungsebenen, die auch spezialisierte Krankenhausärzte persönlich im Rahmen gemeinsam abgestimmter Versorgungsabläufe (Versorgungsketten) für die stationäre Problemlösung und bei gegebenem Bedarf auch ambulant einzubinden sind (z.B. Diabetes, Onkologie, AIDS). Vor diesem Hintergrund ist die Beteiligung von Krankenhausärzten über die Einbeziehung von Krankenhäusern an Verträgen und Modellvorhaben zweckmäßig und wünschenswert.
  4. Darüber hinaus bedarf es einer engeren Kooperation zwischen ambulanter und stationärer Versorgung in der Versorgung bei medizinischen Notfällen, um unnötige Krankenhauseinweisungen zu vermeiden. Durch eine stärkere Koordination von ambulantem Notfalldienst und Rettungsdienst sowie einer Einbeziehung von niedergelassenen Vertragsärzten in die Aufnahmeentscheidungen für Patienten in das Krankenhaus aufgrund von Notfallaufnahmen sollte diese Kooperation sichergestellt werden.
  5. Die Einrichtung von Hauptfachabteilungen mit angestellten Krankenhausfachärzten ist wegen der hierbei erforderlichen Abteilungsgröße nicht durchgehend möglich. Insbesondere für Organfächer oder für die Berücksichtigung hochspezialisierter Leistungsbereiche am Krankenhaus bedarf es daher nach wie vor des Ausbaus eines kooperativen Belegarztsystems als ein Bindeglied zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.
  6. Auf Wunsch des Patienten oder zur Absicherung der eigenen Entscheidung sollte dem Vertragsarzt die Möglichkeit eingeräumt werden, insbesondere vor Krankenhauseinweisungen einen weiteren Arzt zur konsiliarischen Beratung zuzuziehen (Einholung einer Zweitmeinung). Soweit der Vertragsarzt zur Absicherung seiner Entscheidung oder zur Berücksichtigung des Wunsches seines Patienten auf Einholung einer Zweitmeinung einer konsiliarischen Beratung bedarf, die durch niedergelassene Vertragsärzte nicht erfolgen kann, sollte ihm diese Möglichkeit durch Ermächtigung hierfür qualifizierter Krankenhausfachärzte mit auf konsiliarische Beratung entsprechend eingeschränktem Untersuchungsauftrag (Untersuchung, Beratung, Bericht) eröffnet werden.
  7. Die sektorale Budgetierung der Krankenhausausgaben für die ambulante und stationäre Versorgung hat die in diesem Konsenspapier geforderte verbesserte Kooperation von freiberuflichen Vertragsärzten und Krankenhausärzten entscheidend behindert. Sie muß deswegen aufgegeben und durch mit den Krankenkassen vereinbarte Regelleistungsvolumen auch für die von Krankenhausärzten in der vertragsärztlichen Versorgung erbrachten Leistungen abgelöst werden.
II. Lösungsansätze
Die notwendig kostenaufwendige Infrastruktur eines Krankenhauses und die in der Bundesrepublik bewährte Struktur einer wohnortnahen fachärztlichen Versorgung durch in freier Praxis als Kassenärzte zugelassene Fachärzte steht einer Öffnung der Krankenhäuser für die fachärztliche ambulante Versorgung entgegen. Der Versorgungsauftrag des Krankenhauses ist daher nach wie vor grundsätzlich auf die Behandlung von Vertragsärzten eingewiesener und zur Krankenhausbehandlung aufgenommener Patienten sowie von Notfällen auszurichten. Dabei ist die Notwendigkeit einer Krankenhauseinweisung grundsätzlich im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung abzuklären.
Aufgrund der Problemdarstellung bedarf es jedoch in folgenden Bereichen einer Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, wobei unter den Gesichtspunkten von Qualität, Kontinuität der Behandlung und Wirtschaftlichkeit am Grundsatz der persönlichen Teilnahmeberechtigung entsprechend qualifizierter Krankenhausfachärzte festgehalten wird:
 
  1. Die gemeinsame Nutzung von Großgeräten und kostenaufwendigen Spezialeinrichtungen in der ambulanten und stationären Versorgung soll soweit wie möglich gefördert werden. Dazu dienen insbesondere
  1. Die Ärzteschaft definiert einen Katalog spezialisierter Leistungen, für deren fachgerechte Erbringung zur Vermeidung unnötiger gesundheitlicher Risiken für den Patienten die Infrastruktur eines Krankenhauses oder eine entsprechende intensivmedizinische Struktur vorgehalten werden muß. Für die in diesen Katalog aufgenommenen Leistungen ist in der Regel der Bedarf für die Ermächtigung entsprechend qualifizierter Krankenhausärzte zu vermuten, wobei vorrangig eine kooperative Nutzungsregelung anzustreben ist.

  2. Dazu gehören Leistungen der
  1. Die Ärzteschaft stellt für geeignete Fälle als Unterstützung der auf freier Arztwahl und den Prinzipien der Therapiefreiheit beruhenden Patientenbetreuung in Behandlungskonzepten Entscheidungshilfen für eine qualitätsgesicherte Behandlung chronischer oder anderer schwerwiegender Erkrankungen zur Verfügung und definiert Anforderungen an ein Qualitätsmanagement, auf der jeweils adäquaten Versorgungsebene bei Bedarf unter Einbeziehung entsprechend qualifizierter Krankenhausfachärzte als Teil einer die Betreuung von Patienten gestaltenden Versorgungskette. Sofern ein solcher Bedarf gegeben ist bzw. ein entsprechender Konsens unter den beteiligten Ärzten herbeigeführt wird, ist für eine solche Kooperation eine Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zu bejahen.
  1. Das Belegarztwesen ist - insbesondere in seiner kooperativen Ausprägung - als bewährtes Bindeglied zwischen ambulanter und stationärer ärztlicher Versorgung zu fördern.
  1. Die Ärzteschaft wird im Rahmen der Organisation des ärztlichen Notfalldienstes geeignete Maßnahmen treffen, um den Notfall-/Rettungseinsatz zu koordinieren und durch Mitwirkung geeigneter Vertragsärzte in der Notfallversorgung am Krankenhaus unnötigen Streit um die Berechtigung von Krankenhauseinweisungen und -aufnahmen zu vermeiden.
  1. Durch hierfür auf Konsiliarleistungen eingeschränkte Ermächtigung entsprechend qualifizierter Krankenhausfachärzte soll Vertragsärzten die Möglichkeit der Einholung einer Zweitmeinung gegeben werden, soweit dies durch niedergelassene Vertragsärzte nicht erfolgen kann.
  1. Soweit durch eine stärkere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung ein erhöhter Bedarf an ambulanter Versorgung entsteht, müssen durch die Vereinbarungen von Regelleistungsvolumen die finanziellen Voraussetzungen für die verbesserte Kooperation geschaffen werden.
III. Verbesserung der Kooperation und Kommunikation
Die Kooperation unter Vertragsärzten und Krankenhausärzten muß durch folgende Maßnahmen verbessert werden:
  1. Gewährleistung des notwendigen Informationsaustausches unter niedergelassenen Vertragsärzten und Krankenhausärzten bei Einweisung zur und Entlassung aus der Krankenhausbehandlung.
  1. Einführung eines elektronisch gestützten Kommunikationsnetzes zur Ermöglichung der online-Kommunikation unter Einhaltung von Sicherheitsstandards zur Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht,
  2. Organisation gemeinsamer Qualitätszirkel, insbesondere als Bestandteil eines Qualitätsmanagements im Rahmen von "Versorgungsketten" nach Absch. II.3.,
  3. Ausbau einer Telematikplattform.
IV. Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen
Die Ärzteschaft spricht sich dafür aus, bei der Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen die Zahl unbefristeter endverantwortlicher Lebensstellungen für hochqualifizierte Fachärzte zu erhöhen und damit den Druck auf eine Niederlassung in eigener Praxis mangels entsprechender Existenzmöglichkeiten im Krankenhaus abzubauen.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 3a

Von : Dr. Busch
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

In dem Konsenspapier der deutschen Ärzteschaft wird unter II Nr. 2 (Auflistung der Leistungen) der Punkt "Versorgung spez. Formen der AIDS-Erkrankung" ersetzt durch "Versorgung spez. Formen von Infektionskrankheiten".

Begründung:

Bei der HIV-Infektion handelt es sich um eine schwere chronisch verlaufende - heute bedingt behandelbare- Infektionskrankheit.
Eine Sonderstellung unter Infektionskrankheiten kommt ihr medzinisch nicht zu.
Andere schwere Infektionskrankheiten bedürfen unter Umständen der gleichen med. Aufmerksamkeit (z.B. Hepatitis C etc.).

Weitere Begründung mündlich.

ENTSCHEIDUNG: ANTRAG ZURÜCKGEZOGEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 4

Von : Vorstand der Bundesärztekammer

Der 101. Deutsche Ärztetag begrüßt das von der Gesundheitsministerkonferenz initiierte Programm zur Sicherstellung der Weiterbildung in Allgemeinmedizin als Unterstützung der Bemühungen der Ärzteschaft, eine qualifizierte hausärztliche Versorgung durch Ärzte für Allgemeinmedizin zu gewährleisten. Das zweistufige Verfahren, d. h. ein 2-jähriges Sofortprogramm, gefolgt von Anschlußregelungen, wird für erfolgversprechend gehalten.

Der 101. Deutsche Ärztetag sieht darin einen Weg zur Realisierung des vom 99. bzw. 100. Deutschen Ärztetag beschlossenen 5-jährigen Weiterbildungsganges in Allgemeinmedizin und empfiehlt den Landesärztekammern, diesen in ihre Weiterbildungsordnungen aufzunehmen. Diese Beschlußfassung erfolgt auf der Grundlage der im Initiativprogramm enthaltenen und noch zu schaffenden gesetzgeberischen Voraussetzungen zur dauerhaften Absicherung der 5-jährigen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 4a

Von : Dr. J. Zimmermann
als Delegierter der Ärztekammer Niedersachsen

Der Deutsche Ärztetag lehnt die im Initiativprogramm zur Sicherstellung der Weiterbildung in Allgemeinmedizin enthaltenen sachfremden strukturverändernden Elemente, insbesondere die Festschreibung des Primärarztvertrages und die Beibehaltung der AIP-Phase ab. sobald die gesetzlichen Grundlagen für eine Finanzierung der 5-jährigen Weiterbildung in Allgemeinmedizin duch die GKV geschaffen worden sind ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 4b

Von : Dr. Holfelder
als Delegierter der Landesärztekammer Hessen

Dem Antrag I-4 ist als 3. Absatz anzufügen:

"Strukturelle Veränderungen, welche die Weiterbildung für Allgemeinmedizin nicht fördern und z.B. das Recht der Ärztekammern auf Regelung der ärztlichen Weiterbildung beschneiden oder den Einstieg in ein Primärarztsystem ermöglichen, lehnt der Deutsche Ärztetag nach wie vor ab."

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 4c

Von : Dr. Flenker, Dr. Ever, Frau Dr. Auerswald
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe,
bzw. als Mitglieder des Vorstandes der Bundesärztekammer

Der Antrag I-4 des Vorstandes der Bundesärztekammer wird um folgenden Satz ergänzt:

Weitere strukturelle Elemente, die indirekt einer staatlichen Regelung der ärztlichen Weiterbildung und der Einführung eines Primärarztsystems den Weg ebnen, lehnt der 101. Deutsche Ärztetag ab.

ENTSCHEIDUNG: ANTRAG ZURÜCKGEZOGEN

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 4d

Von : Herrn Stagge
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

Im Antrag I-4 des Vorstandes der Bundesärztekammer ist der letzte Satz (von "Diese Beschlußfassung erfolgt ..." bis "... Weiterbildung in Allgemeinmedizin." zu streichen.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 5

Von : Prof. Dr. Kuni und Prof. Dr. Kunze
als Delegierte der Bayerischen Landesärztekammer und der Landesärztkammer Hessen

Das Initiativprogramm zur Sicherstellung der allgemeinmedizinischen Versorgung durch die Arbeitsgruppe der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) geht davon aus, daß die qualitativen und quantitativen Mängel in der Versorgung der Bevölkerung durch Fachärzte in der Allgemeinmedizin so schwerwiegen, daß sie die vorgeschlagenen massiven Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung rechtfertigen.

Dabei kann die einzig adäquate Reaktion der Gesundheitspolitik auf solche behaupteten Mängel nur sein, die Beschränkung der Niederlassung für Fachärzte der Allgemeinmedizin aufzugeben.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 5a

Von : Dr. Everz
als Mitglied des Vorstandes der BÄK

Im Anschluß des letzten Satzes soll ergänzt werden:

" und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zusätzlich zur Verfügung zu stellen."

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 6

Von : Dr. Jonitz
als Delegierter der Ärztekammer Berlin

Das Initiativprogramm zur Sicherstellung der allgemeinen Versorgung durch die Arbeitsgruppe der Gesundheitsministerkonferenz enthält eine Reihe von Strukturfragen zum Vertragsarztrecht, die mit der Weiterbildung zur Allgemeinmedizin ansich nichts zu tun haben. Sie stellen vielmehr den direkten Einstieg in ein Primärarztsystem dar und werden daher vom 101. Deutschen Ärztetag als systemfremd abgelehnt.

ENTSCHEIDUNG: ANTRAG ZURÜCKGEZOGEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 7

Von : Prof. Dr. Kunze, Prof. Dr. Lob
als Delegierte der Bayerischen Landesärztekammer

Der Deutsche Ärztetag weist die Absicht der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. AOK Bayern) mit aller Entschiedenheit zurück, für Vertragsärzte, die ihren Vertragsarztsitz aus Alters- oder anderen Gründen abgeben wollen, "Stillegungsprämien" zu zahlen, damit dieser Vertragsarztsitz nicht weitergeführt wird.

Zwar würden mit Stillegungsprämien Praxisinhaber ausreichend entschädigt, niedergelassene Kollegen vor unliebsamen Konkurrenten geschützt und ein Beitrag der Stützung des Punktwertes geleistet.

Demgegenüber führen Stillegungsprämien aber dazu, die Zahl der niedergelassenen Kollegen insgesamt zu reduzieren und den ärztlichen Nachwuchs von der Möglichkeit der Berufsausübung fernzuhalten, womit die gesetzlich angeordneten Zulassungsbeschränkungen, deren Abschaffung die Ärzteschaft seit Jahren fordert, verschärft würden.

Es ist schon schwer verständlich, daß man mit dem gegenwärtig diskutierten Initiativ-Notprogramm der GMK zur Förderung der allgemeinmedizinischen Versorgung auf der einen Seite

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 8

Von : Dr. Montgomery
als Delegierter der Ärztekammer Hamburg

Der 101. Deutsche Ärztetag möge beschließen:

Der 101. Deutsche Ärztetag erkennt in dem vorgelegten Initiativprogramm zur Sicherstellung der allgemeinmedizinischen Versorgung eine Reihe von Schwachpunkten und Gefahren, die einer wirklichen und dauerhaften Lösung der aufgezeigten Probleme entgegenstehen:

Der 101. Deutsche Ärztetag daher fest, daß das Initiativprogramm die Bedingungen des Konditionalbeschlusses IV/13 des 100. Deutschen Ärztetages noch nicht erfüllt und lehnt es deshalb in der vorliegenden Form ab.

Statt dessen regt der 101. Deutsche Ärztetag an,

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 9

Von : Prof. Dr. Mausbach
als Delegierter der Landesärztekammer Hessen

Aufruf des Deutschen Ärztetages zu Maßnahmen gegen die chronische Massenarbeitslosigkeit

In Sorge, daß der Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit, Armut und Krankheitsgefährdung weitere gesundheitliche und soziale Probleme hervorbringt, daß der Solidarcharakter der Krankenversicherung gefährdet ist und eine Gefährdung des Sozialstaatsprinzips droht, rufen wir als Ärztinnen und Ärzte alle Verantwortlichen dazu auf, Maßnahmen gegen die Massenarbeitslosigkeit zu ergreifen und die Erhaltung des Solidarprinzips in der Krankenversicherung zu gewährleisten.

Begründung:

Mit weit mehr als 4 Millionen Arbeitslosen hat Deutschland im Frühjahr 1998 eine Erwerbslosenquote, die inzwischen höher liegt, als die nicht weniger europäischer Nachbarländer, zum Beispiel Großbritanniens, der Niederlande und Österreichs. Chronische Arbeitslosigkeit hat Folgen, die uns als Ärztinnen und Ärzte bekannt sind, die wir beklagen und die wir verhüten müssen. Auch die ärztliche Arbeitslosigkeit nimmt besorgniserregende Ausmaße an.

Bei den von Arbeitslosigkeit Betroffenen finden sich bestimmte psychosoziale Befindlichkeitsstörungen und eine deutlich höhere Gefährdung durch Suchterkrankungen. Auch bestimmte somatische Erkrankungen finden sich bei den von Dauerarbeitslosigkeit und sozialer Not Betroffenen häufiger.

Die Sozialkassen werden durch die Arbeitslosigkeit ruiniert. Das Kostenproblem in der Krankenversicherung ist nicht allein ein Ausgaben-, sondern vor allem ein Einnahmenproblem. Immer weniger Beschäftigte mit zunehmend geringer wachsendem Einkommen können auf die Dauer nicht die notwendigen Kosten im Gesundheitswesen aufbringen. Immer mehr Zuzahlungen gefährden das Solidarprinzip. Milliardenausfälle in den Sozialkassen werden auf die Dauer die Stabilität der sozialen Krankenversicherung untergraben. Schließlich wären auch die ärztlichen Arbeits- und Existenzbedingungen, die eng mit der sozialen Krankenversicherung verknüpft sind, gefährdet.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 10

Von : Dr. Drexler
als Delegierter der Landesärztekammer Hessen

Bezugnehmend auf die Entschließung des 100. Deutschen Ärztetages in Eisenach stellt der 101. Deutsche Ärztetag fest, daß auch nach einem Jahr weiterer Diskussion die Bedenken gegen den Artikel 6, 12, 13, 14, 17 und 18 der Konvention in vollem Umfang aufrecht erhalten werden müssen.

Angesichts der Unvereinbarkeit dieser Artikel mit dem Geist des GG (I-III) und mit anderen innerdeutschen Rechtsvorschriften (z.B. Embryonenschutzgesetz) gibt es kein relevantes Argument für eine Unterzeichnung oder der Ratifizierung der Konvention durch die Bundesregierung.

Hinweise darauf, daß der § 27 der Konvention einen höheren deutschen Schutzstandard zuließe, sind demgegenüber irrelevant. Es ist darüberhinaus davon auszugehen, daß ein solcher deutscher "Sonderweg" einen externen und internen Dauerdruck zur europäischen "Rechtsangleichung" und damit zur Abschwächung inländischer Schutzvorschriften ausgesetzt wäre.

ENTSCHEIDUNG: AN BÄK-VORSTAND ÜBERWIESEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 11

Von : Dr. Theurich
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

Der Deutsche Ärztetag empfiehlt die Abschaffung des AIP.

Begründung:

In der Praxis werden AIP’ler fast überall mit der Funktion eines Stationsarztes betraut ohne hinreichend betreut und weitergebildet zu werden.

Sie stellen somit einzig und allein eine "Leichtlohngruppe" unter den Assistenzärzten in der Weiterbildung dar. Dies entspricht nicht der Intention des Gesetzgebers und nicht der Berufsordnung.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 12

Von : Prof. Dr. Mausbach
als Delegierter der Landesärztekammer Hessen

Gesundheit, Krankheit und neue Armut

In der Sorge, daß durch die Zunahme einer in den letzten Jahren neu entstandenen Armut Krankheitsverteilung und Krankheitsspektrum in ungünstigerem Sinne beeinflußt werden könnten, rufen wir als Ärztinnen und Ärzte alle Verantwortlichen für politische Entscheidungen dazu auf, dazu beizutragen, daß die Kluft zwischen arm und reich nicht noch größer wird, vielmehr verringert wird. Sozial Schwache, Kranke und Behinderte brauchen den besonderen Schutz der Gesellschaft. Die Solidargemeinschaft muß gewährleisten, daß die ärztliche Versorgung der sozial Benachteiligten auch unter sozialen Krisenerscheinungen erhalten bleibt.

Begründung:

Eine neue Armut ist entstanden, darunter mehr als 5 Millionen Sozialhilfeempfänger, ein breiter Armutsgürtel, der sich in den alten und neuen Bundesländern durch das Land zieht. Die Kluft zwischen arm und reich vergrößert sich. Über den Zusammenhang von Krankheit und sozialer Lage gibt es gesicherte Erkenntnisse. Sehr viele Erkrankungen mit hohen Fallzahlen folgen Polarisierung von arm und reich. Die betroffenen Menschen müssen durch Maßnahmen gegen die Armut geschützt werden. Einschnitte in das bewährte System der Krankenversicherung und ausufernde Selbstbeteiligung lassen Elemente einer Klassenmedizin wieder aufleben. Eine humane Gesundheits- und Sozialpolitik muß gerade in Zeiten zunehmender Armut das Solidarprinzip befestigen.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG I - 13

Von : Prof.Dr. Glogner
als Delegierter der Ärztekammer Niedersachsen

Anstelle der WB-Ermächtigung (Befugnis) für ärztliche Direktoren soll eine

"Befugnis zur Organisation der allgemeinmedizinischen Weiterbildung im Einvernehmen mit den Fachärzten treten, welche die Weiterbildung garantieren."

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 14

Von : Prof. Dr. Lob
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

Der 101. Deutsche Ärztetag lehnt die systemveränderten Vorschriften im Initiativprogramm der GMK ab. Das Initiativprogramm bringt uns den Einstieg in eine staatliche Reglementierung von Weiterbildungsstellen, heute die Zuordnung zur Allgemeinmedizin, morgen den Abbau von Stellen in anderen Gebieten.

Das originäre Recht der Landesärztekammern auf Organisation der Weiterbildung darf nicht an den Staat abgegeben werden.

ENTSCHEIDUNG: ANTRAG ZURÜCKGEZOGEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 15

Von : Frau Dr. Nölle
als Delegierte der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Der 101. Deutsche Ärztetag nimmt das von der GMK erarbeitete "Initiativprogramm" anerkennend zur Kenntnis; es enthält Ansätze, die von der deutschen Ärzteschaft gewünschte, qualifizierte hausärztliche Versorgung zu stärken. Er begrüßt insbesondere den Willen der Krankenkassen, Finanzmittel für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zur Verfügung zu stellen.

Allerdings erkennt er große Probleme in der rechtlichen Umsetzung. Er schlägt daher vor,

Diese sind essentieller Bestandteil des Initiativprogramms; sollten diese Änderungen von den zuständigen Parlamenten nicht oder nur teilweise umgesetzt werden, würden die einseitigen Vorleistungen der Ärzteschaft in eine Behinderung der Fortentwicklung der Allgemeinmedizin statt in deren Förderung umschlagen.

Darüber hinaus fordert der Deutsche Ärztetag in Nachverhandlungen die Rechtsänderungen im SGB V, die auf die Einfühung eines Primärarztsystem hinauslaufen, zu streichen.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 16

Von : Frau Dr. Barth-Stopik
als Delegierte der Ärztekammer Berlin

Der 101. Ärztetag möge beschließen, daß bei dem Initiativprogramm zur Sicherstellung der Weiterbildung in Allgemeinmedizin die Finanzmittel so eingestellt werden, daß mindestens die Hälfte der Weiterbildungsplätze in Klinik und Praxis mit Ärztinnen besetzt werden.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 17

Von : Dr. Huttel
als Delegierter der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Deutsche Ärztetag empfiehlt der neuen Bundesregierung dringend eine Überprüfung der festen Kopplung von Zuzahlungen zu Medikamenten an Beitragssatzerhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Begründung:

Schon jetzt äußerten 39 % der Patienten, wegen der Zuzahlungen nicht mehr jedes Rezept einlösen zu wollen, wie eine repräsentative Umfrage im Auftrage der pharmazeutischen Industrie ergab. In schwedischen Stichproben - bei im Wesentlichen sogar geringerer Zuzahlung zu verordneten Medikamenten, ergaben sich ca. 30 % nicht mehr eingelöste Rezepte.

Bei Fortsetzung dieses Trends läuft unser Bemühen um eine hochqualifizierte Diagnostik therapeutisch zunehmend ins Leere.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG I - 18

Von : Prof.Dr. Kahlke
als Delegierter der Ärztekammer Hamburg

Der Vorstand der BÄK benennt eine Kommission aus klinischen Wissenschaftlern und Medizinethikern mit dem Auftrag, die im IGEL-Katalog enthaltenen Leistungen, insbesondere die präventivmedizinischen, auf medizinethische Aspekte hin zu überprüfen.

Begründung:

Der IGEL-Katalog der KBV enthält zahlreiche Leistungen, die ohne jeden Zweifel nicht in die Leistungspflicht der solidarisch finanzierten GKV gehören. Dazu gehören kosmetische und reisemedizinische ärztlichen Leistungen.

Kritik wird dagegen auch aus ärztlichen Kreisen vorgebracht gegen einige präventivmedizinische Leistungen, die Patienten ohne vorliegende Erkrankung und ohne Krankheitszeichen privatärztlich erhalten können. Es besteht nach dieser Kritik die Gefahr, daß unbegründete Angst - möglicherweise selbst mit Krankheitswert ! - ärztlicherseits verstärkt wird.

Dies wäre insbesondere der Fall bei falsch positiven Befunden oder solchen ohne (prognostischen) Krankheitswert.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 19

Von : Frau Dr. Müller-Dannecker
als Delegierte der Ärztekammer Berlin

Der 101. Deutsche Ärztetag fordert den Bundesausschuß für Ärzte und Krankenkassen auf, eine Ausschlußliste über nicht zu Lasten der GKV finanzierte Leistungen herauszugeben.

Der 101. Deutsche Ärztetag schlägt zur Klarstellung für Ärzte und Patienten vor, dieser Ausschlußliste eine Kategorisierung nach Ausschlußgrund vorzunehmen (z.B. individuelle Gesundheitsleistung, zweifelhafte Wirksamkeit, ungünstige Nutzen-Risikobewertung, noch nicht mögliche Bewertung).

Die Entscheidungen des Bundesausschusses und deren Gründe müssen dabei in geeigneter Form öffentlich und transparent gemacht werden.

Begründung:

Unbestritten sollte Gefälligkeits- und Schönheitsmedizin nicht über die solidarisch finanzierte GKV bezahlt werden. Nach der Berufsordnung § 1 Abs. 2 gilt: "Aufgabe des Arztes ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern.... Deshalb darf in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehen, daß Ärzte unwirksame und risikobehaftete Leistungen empfehlen oder durchführen, um neue Einnahmequellen zu erschließen. Dafür brauchen Ärzte und Patienten Klarstellung über den Erkenntnisstand und einen breiten Konsens über Leistungen, die von den Patienten selbst zu bezahlen sind.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 20

Von : Prof. Dr. Mausbach
als Delegierter der Landesärztekammer Hessen

Wohnungslosigkeit und Gefährdung durch Krankheit

In Fortführung und praktischer Umsetzung der auf dem 99. Deutschen Ärztetag 1996 in Köln verabschiedeten Entschließung ("Als Ärztinnen und Ärzte kann es uns nicht unbeteiligt lassen, daß in den letzten Jahren in Deutschland neue soziale Not und neue Armut entstanden sind. Mehr als 5 Millionen Sozialhilfeempfänger. Hohe Dauerarbeitslosigkeit und steigende Obdachlosigkeit. Über den Zusammenhang von Krankheit und sozialer Lage gibt es gesicherte Erkenntnisse. Kranke, Behinderte und sozial Schwache brauchen besonders den Schutz der Sozialversicherung. Weitere Einschnitte in das bewährte System der Krankenversicherung, ausufernde Selbstbeteiligung und weiteren Sozialabbau in anderen Bereichen lehnen wir deshalb ab.") tritt der diesjährige Ärztetag für konkrete medizinische Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation wohnungsloser Menschen ein. Wohnungslose Menschen benötigen ihre besondere Situation berücksichtigende Hilfsangebote. Diese speziellen Hilfsangebote stellen allerdings keinen Ersatz für die medizinische Normalversorgung dar. Der Anspruch der Reintegration ins medizinische "Normalversorgungssystem" ist wesentlicher Bestandteil dieses zusätzlichen Hilfsangebots.

Folgende Maßnahmen sind hierbei von Bedeutung:

Konkret bedeutet dies: Begründung:

Wohnungslosigkeit und Armut nehmen weiter zu, wie die jüngsten Statistiken der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG) ergeben. Gleichzeitig hat der Deutsche Mieterbund festgestellt, daß etwa 2,5 Millionen Wohnungen fehlen, 15% der Haushalte auf dem freien Wohnungsmarkt keine freie Wohnung finden oder bezahlen können und mindestens 5 Millionen Sozialwohnungen benötigt werden.

Nach neuen wissenschaftlichen Untersuchungen leben ca. 13% der Bevölkerung in Armut. Als Extremform von Armut muß die Lebenssituation alleinstehender Wohnungsloser Menschen angesehen werden. In einer gemeinsamen Erklärung der katholischen und evangelischen Kirche wird der Verlust der eigenen Wohnung als eine der schlimmsten Auswirkungen von Armut bezeichnet. Im Jahre 1997 lebten ca. 860.000 Menschen ohne Wohnung in Deutschland. 200.000 dieser Betroffenen werden zu den alleinstehenden Wohnungslosen (Landstreicher, Nichtseßhafte, Berber) gezählt. Der Frauenanteil liegt bei ca. 20% und steigt an. Ebenso steigt der Anteil Jugendlicher und Kinder sowie wohnungsloser Menschen in den neuen Bundesländern. Ca. 40.000 bis 50.000 Menschen leben ständig auf der Straße ohne jegliche Unterkunft.

Die neuesten wissenschaftlichen Studien zur Gesundheitssituation wohnungsloser Menschen bestätigen einen hohen Krankenstand (90% sind dringend behandlungsbedürftig) und eine unzureichende medizinische Versorgung.

Diese veränderte soziale Situation mit Zunahme von Armut und Wohnungslosigkeit in Deutschland verlangt eine sachbezogene Modifikation der medizinischen Versorgung. Nach Untersuchung von Fachleuten, die in diesem Bereich arbeiten und nach wissenschaftlichen Untersuchungen muß derzeit von einer Inkompatibilität zwischen Patientenbedürfnisse und bisher vorhandenen medizinischen Hilfsangeboten gesprochen werden. Eine Neuorientierung und Ergänzung der vorhandenen Versorgungsstruktur in Richtung auf eine adäquate medizinische Versorgung der betroffenden Menschen ist dringend notwendig.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 21

Von : Prof.Dr. Lob
als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Der 101. Deutsche Ärztetag befürwortet die Einführung eines Europäischen Ärztetages und beauftragt die Bundesärztekammer, erste organisatorische Schritte zu untersuchen.

ENTSCHEIDUNG: AN BÄK-VORSTAND ÜBERWIESEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 22

Von : Dr. Thomas
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Der Deutsche Ärztetag begrüßt das Initiativ-Konzept der Gesundheitsministerkonferenz der Länder "Zur Sicherstellung der allgemeinärztlichen Versorgung", das eine zweijährige Vorfinanzierung für die fünfjährige Weiterbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin vorsieht. Der Deutsche Ärztetag sieht darin einen ersten Schritt, den Negativtrend in der Weiterbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin zu stoppen.

Allerdings muß zeitnah gewährleistet sein, daß auch im Anschluß an die zweijährige Vorfinanzierung weitere finanzielle Mittel im gleichen Umfang für die restlichen drei Jahre der insgesamt fünfjährigen Weiterbildung zur Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin sichergestellt werden. Nur unter dieser Bedingung erklärt sich der Deutsche Ärztetag bereit, den Stellen- und Finanzierungsvorbehalt des 100. Deutschen Ärztetages für zunächst zwei Jahre auszusetzen. Erst der 103. Deutsche Ärztetag wird entscheiden können, ob die ausschließlich von der Politik und den Kostenträgern zu leistenden finanziellen Rahmenbedingungen für eine fünfjährige Weiterbildung in der Allgemeinmedizin vorhanden sind, um die fünfjährige Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Allgemeinmedizin endgültig in die Musterweiterbildungsordnung einzuführen.

Diese Bedingung gilt für die Weiterbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin sowohl für die Weiterbildung in Krankenhäusern wie auch in den Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte.

Der Deutsche Ärztetag weist ausdrücklich darauf hin, daß in der amtlichen Begründung zu den Vergütungsregelungen im 2. Neuordnungsgesetz die Krankenkassen aufgefordert sind, sich an den Kosten für die Weiterbildung zu beteiligen.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 23

Von : Dr. Dietz
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

Der 101. Deutsche Ärztetag hebt den Vorbehalt im Beschluß IV-13 des 100. Deutschen Ärztetages im Hinblick auf das Initiativprogramm der GMK zur Sicherstellung der Weiterbildung in Allgemeinmedizin auf.

ENTSCHEIDUNG: ANTRAG ZURÜCKGEZOGEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 24

Von : Dr. Windhorst
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

In das Initiativprogramm wird die Anrechnungsfähigkeit der Weiterbildungszeiten zum Allgemeinarzt für andere Gebiete aufgenommen. Die Regelungskompetenz erhält die jeweilige Landesärztekammer.

ENTSCHEIDUNG: ANTRAG ZURÜCKGEZOGEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 25

Von : Frau Dr. Gitter
als Delegierte der Ärztekammer Bremen

Der 101. Deutsche Ärztetag begrüßt die in dem Initiativprogram zur Förderung der Allgemeinmedizin dokumentierte Absicht der Beteiligten, die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gezielt zu unterstützen.

Da die finanzielle Förderung bisher nur in einem engen zeitlichen Rahmen erfolgen soll, muß der Deutsche Ärztetag seine Empfehlung für das Inkrafttreten der 5-jährigen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin bis zu einer verbindlichen rechtlichen Absicherung des Initiativprogramms zurückstellen.

Daher bittet der Deutsche Ärztetag, zunächst die Rechtsgrundlagen insbesondere hinsichtlich der Finanzierung von zusätzlichen Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin durch die Krankenkassen sicherzustellen. Ebenso müssen vor allem die im Initiativprogramm zitierten notwendigen Rechtsänderungen in den Krankenhaus- und Heilberufsgesetzen der Länder geprüft und ggf. verabschiedet werden, damit dann die Förderung entsprechend erfolgen kann.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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BESCHLUSSANTRAG I - 26

Von : Dr. Dexler, Dr. Seeger, Prof.Dr. Mausbach
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen

Der IGEL-Katalog treibt einen Keil des Geldes in die Patienten-Arzt-Beziehung. Die ethischen Prinzipien ärztlicher Tätigkeit werden unterminiert.

Das soziale Gewissen verlangt eine Versorgung aller Patienten ohne Soziale und finanzielle Benachteiligung.

Das medizinisch Notwendige ist auch das medizinisch Ausreichende und Sinnvolle.

Eine darüber hinausgehende medizinische Diagnostik und Therapie ist problematisch und potentiell gefährdend.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 27

Von : Dr. Mitrenga
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

Der 101. Deutsche Ärztetag fordert, daß die Bereitstellung der benötigten Stellen in den Krankenhäusern auf der Grundlage der Formulierungen im Initiativprogramm zur Sicherstellung der allgemeinmedizinischen Versorgung nicht unter Akzeptanz der Mechanismen der Pflegesatzverhandlungen erfolgen sollen, sondern, daß die vereinbarten Mittel zusätzlich zu den Budgets gewährt werden müssen.

Begründung:

Nach Rücksprache mit den Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des AOK-Bundesverbandes ist die entsprechende Stelle im Protokoll des politischen Spitzengespräches zum Initiativprogramm vom 14.05.1998 nicht konsentiert.

Bei Nichtannahme der im Antrag gestellten Forderung wird im Krankenhaus das Initiativprogramm nicht in Gang kommen, da über Pflegesatzverhandlungen eine Stellenvermehrung nicht bewirkt wird.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 28

Von : Prof.Dr. Wildmeister
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

Der 101. Deutsche Ärztetag stellt fest, daß mit der Annahme des Sofort-Initiativ-Programmes zur Umsetzung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin keine Veränderung des Tätigkeitsumfanges fachärztlicher Gebiete, ggfls. einschließlich ihrer Schwerpunkte oder fakultativen Weiterbildungen, auf der Grundlage des jeweils gültigen Weiterbildungsrechtes, verbunden ist.

Insbesondere darf § 76 SGBV - freie Arztwahl - nicht tangiert werden.

Begründung:

Es ist klarzustellen, daß das Initiativ-Programm zur Förderung der Allgemeinmedizin keine Tätigkeitsausweitung der Allgemeinmedizin in fachärztliche Gebiete bedeuten kann. Es dient, insbesondere vor dem Hintergrund des Differenzierungsbeschlusses Allgemeinmedizin/Innere Medizin des 99. und 100. Deutschen Ärztetages der Realisierung der Weiterbildung Allgemeinmedizin in der Neuformulierung des Weiterbildungsganges Allgemeinmedizin i.d. Fassung des 100. Deutschen Ärztetages.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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