Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Vielen Dank, Herr Kolkmann, für Ihre Ausführungen, die uns einen guten Überblick über den derzeitigen Stand in Sachen Qualitätssicherung gegeben haben. Es ist in der Tat mehr als ärgerlich, wenn man sieht, wieviel Zeit mit ziemlich frustranen Verhandlungen vertan werden muß und wie wenig jeweils zu erreichen ist. Ich hoffe, daß wir in Zukunft einigen zusätzlichen Erfolg haben werden.

Sie haben allen gedankt, die in der Bundesärztekammer für diese Thematik zuständig sind. Man sollte in diesen Dank aber auch diejenigen einbeziehen, die in der Ärztlichen Zentralstelle und in der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in der Medizin tätig sind. Ich glaube, in allen Gremien wird eine für die Ärzteschaft außerordentlich wichtige Arbeit geleistet.

Bevor wir zur Diskussion kommen, mache ich darauf aufmerksam, daß gleich Heft 22 des "Deutschen Ärzteblatts" vom 29. Mai 1998 verteilt wird. In diesem Blatt finden Sie die Berichterstattung über die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am Montag, die erste Würdigung der Eröffnungsveranstaltung des Deutschen Ärztetages am Dienstag, die Laudationes der Paracelsus-Medaillen-Träger, die am Dienstag geehrt wurden, und - was viele von Ihnen erwarten - die Richtlinien zur Diagnostik der genetischen Disposition für Krebserkrankungen.

In dieser Ausgabe liegt außerdem eine Beilage mit dem neuesten Stand der Bedarfsplanung. Dort können Sie sehen, welche Planungsbezirke in Deutschland überhaupt noch frei sind, was für die weiteren Überlegungen in den nächsten Wochen und Monaten - diese enden ja nicht mit diesem Ärztetag - von großer Bedeutung sein wird.

Ich empfehle dieses Blatt Ihrer besonderen Aufmerksamkeit. Ich möchte mich gleichzeitig wie in jedem Jahr herzlich bei allen Mitgliedern der Redaktion, insbesondere bei Herrn Jachertz, für die Arbeit bedanken, die sie zur Erstellung dieses Hefts erbracht haben, die sie das ganze Jahr für unsere sachgerechte Information und den sehr guten medizinisch-wissenschaftlichen Teil leisten. Ganz herzlichen Dank allen Mitgliedern der Redaktion!

(Beifall)

Ich freue mich, daß heute auch Herr Erwin Odenbach anwesend ist, früherer Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer und Träger der Paracelsus-Medaille, der schon eine ganze Weile unseren Beratungen folgt.

(Beifall)

Nun kommen wir zur Diskussion. Es liegt zunächst der Geschäftsordnungsantrag von Herrn Schieber aus Baden-Württemberg auf Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten vor. Wollen Sie es begründen? - Bitte, Herr Schieber.

 

Dr. Schieber, Baden-Württemberg:

In der Kürze liegt die Würze. Ich möchte es nicht begründen. Ich glaube, wir wollen viele Meinungen hören. Deshalb bitte ich Sie, einer Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten zuzustimmen. Diese Begrenzung hat sich bewährt.

(Beifall)

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke. - Wird Gegenrede gewünscht? - Formal. Dann stimmen wir ab. Wer ist für die Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten? - Das ist wohl die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Ich sehe keine. Dann ist die Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten beschlossen.

Als erster Redner in der Diskussion hat Herr Brandstädter als Mitglied des Vorstands das Wort.

 

Prof. Dr. Brandstädter, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen! Liebe Kollegen! Solange Ärzte tätig sind, ist ihre Arbeit mit Qualitätssicherung verbunden gewesen. Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung ist also nichts Neues. Was sollen denn Sektionen im Altertum anderes gewesen sein als Maßnahmen der Qualitätssicherung?

Wir sind durch den medizinisch-technischen Fortschritt und durch den Kostendruck in die Qualitätssicherung getrieben worden, und wir mußten sie zu einem wesentlichen Gegenstand unserer Tätigkeit machen. Nichteingeweihte haben den Eindruck, als beschäftigten sich die Ärzte jetzt mit Qualitätssicherungsmaßnahmen, die ihnen gar nicht zukommen.

Insofern ist der Antrag II-1 zu unterstützen, der ganz deutlich die Position der Bundesärztekammer zum Problem der Qualitätssicherung darstellt.

Die Qualitätssicherung muß alle Bereiche umfassen. Es gab in der zurückliegenden Zeit unterschiedliche Entwicklungen. Ich denke an die schon angesprochene Notwendigkeit einer Qualitätssicherung beim MDK. Auch die Homöopathie gehört an dieser Stelle mit hinzu.

Kommentieren möchte ich die Situation mit dem Antrag II-6 zur Transfusionsmedizin. Hier hat die Bundesärztekammer ein geschlossenes Werk über Jahre erarbeitet und aktualisiert, wie es für kein anderes Fachgebiet existiert. Es gibt seit 1968 Richtlinien zur Blutgruppenbestimmung, heute in sechster Fassung.

Wir haben 1995 Leitlinien herausgebracht, um die differenzierte Hämotherapie in der Klinik zu fördern. Hervorragend durchgesetzt hat sich die Qualitätssicherung bei der Herstellung der Produkte. Einen Mangel gibt es in der klinischen Anwendung. Deshalb ist der Antrag II-6 nur zu unterstützen.

Das Transfusionsgesetz, das jetzt kommt, wird auch die Kliniken zwingen, die Qualitätssicherung der Transfusion am Krankenbett ganz deutlich und intensiv zu betreiben. Die Bundesärztekammer hat schon Termine, um die Richtlinien mit dem Schwerpunkt Qualitätssicherung bei der Anwendung der Hämotherapie in der Klinik zu novellieren. Unterstützen Sie uns bitte mit der Annahme des Antrags II-6!

(Zustimmung)
 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Vielen Dank, Herr Brandstädter. - Als nächster Redner bitte Herr Scheibling aus Nordrhein.

 

Dr. Scheibling, Nordrhein:

Verehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zunächst zum Antrag des Kollegen Theurich, der aus privaten Gründen nach Hause abreisen mußte. Der Antrag ist noch nicht umgedruckt. Ich bitte um Verständnis, wenn ich das Konzept von Herrn Theurich hier ein bißchen ablese.

Der Sinn dieses scheinbar so einfachen Antrags ist eine Verschiebung der Betrachtungsebene. Auch die Qualitätssicherung in lauterer Absicht kann als Nebeneffekt eine Mehrdiagnostik nach sich ziehen, weil Subspezialitäten ihre Notwendigkeit begründen möchten.

Das mag in dem einen oder anderen Fall sehr richtig sein. Bei der heutigen Patientenbehandlung fällt manchmal Konzeptlosigkeit auf: Mehrfachuntersuchungen, unsinnige Zusatzuntersuchungen, falsche Indikation, unevaluierte Therapie. Nicht selten wird eine Echokardiographie als Routineuntersuchung in der Klinik durchgeführt. Ein anderes Beispiel: Es werden Nitrate bei subjektivem Herzdruck ohne Zeichen der Insuffizienz gegeben.

Wichtig ist natürlich die Qualität der Durchführung einer ärztlichen Maßnahme. Aber auch eine gut durchgeführte Hysterektomie ist eine schlechte Hysterektomie, wenn die Indikation schlecht ist. Eine gute und qualifizierte Indikationsstellung spart immense Kosten. Bitte unterstützen Sie den Antrag als Absichtserklärung insbesondere gegenüber unseren Patienten.

Vielen Dank.

(Zustimmung)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke sehr. - Als nächster Redner bitte Herr Holfelder, Hessen.

 

Dr. Holfelder, Hessen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihr Augenmerk auf den Antrag II-5 richten. Alle Kolleginnen und Kollegen, die mindestens sechs oder sieben Jahre radiologisch tätig sind, wissen, daß vor kurzem eine Umstellung der Röntgengeräte auf Sechs- und Zwölfpulsgeneratoren erfolgt ist. Jetzt hat eine Sachverständigenkommission festgelegt, daß ab Juni dieses Jahres bei einem Betreiberwechsel grundsätzlich eine Umstellung auf Multipulsgeneratoren erforderlich ist. Das bedeutet für jedes einzelne Gerät eine Größenordnung von 50 000 bis 60 000 DM.

Sie können die Dosisersparnis, die durch diese Umstellung möglich wird, genausogut erreichen, wenn Sie Ihr Personal anweisen, etwa einen Belichtungspunkt einzusparen. Hier wird ein unwahrscheinliches Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Röntgenindustrie durchgeführt, das dreistellige Millionensummen ausmacht. Dazu können wir Ärzte nicht einfach ja sagen. Ich bitte Sie, dem Antrag II-5 zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Holfelder. - Als nächster Redner bitte Herr Eisenkeil, Bayern.

 

Dr. Eisenkeil, Bayern:

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Die Qualitätssicherungsmaßnahmen bieten natürlich große Chancen und auch große Risiken, große Ängste usw. Das Problem des ärztlichen Einflusses auf die zu treffenden Maßnahmen und auch die Programme ist im Referat von Herrn Professor Kolkmann sehr deutlich dargestellt worden. Ich möchte das ein wenig unterstreichen im Hinblick auf das Detailproblem der Rehabilitation.

Die Krankenkassen und der Medizinische Dienst haben in diesem Bereich einen besonders großen Einfluß auf die Entscheidungen, da die Patienten ihre Behandlung und ihre Behandlungsstätte nicht selber aussuchen können. Der Medizinische Dienst hat unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung Begutachtungsrichtlinien entwickelt, die schon über zwei Jahre de facto in Kraft sind, die sich auf sehr nachvollziehbare Kriterien beziehen, die in der ICIBH festgelegt sind, der internationalen Klassifikation von Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen. Diese Klassifikation dient als Grundlage für die Indikation von Rehabilitationsmaßnahmen.

Diese Begutachtungsrichtlinien sind uns Ärzten weitgehend unbekannt. Dankenswerterweise wird im nächsten "Bayerischen Ärzteblatt" eine Information darüber veröffentlicht, deren Lektüre ich Ihnen sehr ans Herz legen möchte. Diese Informationen sind für uns Ärzte, die Patienten in die Rehabilitation bringen wollen, sehr wichtig, damit wir uns in derselben Sprache mit dem Medizinischen Dienst unterhalten können. Von den Krankenkassen sind zusammen mit einzelnen Ärzten aus dem Bereich des Müttergenesungswerks Qualitätskriterien entwickelt worden. Diese Kataloge für Qualitätsmerkmale hinsichtlich Struktur und Prozeßqualität gehen an der verfaßten Ärzteschaft vorbei. Darauf wollte ich hinweisen.

Ich bedanke mich.

(Zustimmung)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke sehr. - Als nächster Redner bitte Herr König, Hessen.
 

Dr. König, Hessen:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Qualitätssicherung ist schon jahrelang ein Thema. Es wurde stets darüber nachgedacht, teilweise erfolgten auch entsprechende Maßnahmen. Aber immer stand die Frage im Raum: Wer finanziert sie? So wurde in Teilbereichen die Qualitätssicherung von der einen Stelle zur anderen geschoben. Wir haben es in Hessen bei der Perinatalstudie erlebt, die im Bereich der KV angesiedelt war. Aber wo ist sie gelandet? - Bei der hessischen Krankenhausgesellschaft! Das ist kaum nachzuvollziehen.

Auch hier wäre eine Lösung, daß die Ärztekammer als übergeordnete Institution eingreift. Es sollte kein Geldproblem daran hindern, Qualitätssicherung zu betreiben.

Ein zweites Problem möchte ich am Beispiel der Qualitätssicherung in der Sonographie aufzeigen. Für die kassenärztliche Versorgung wird eine Qualitätssicherung in der Sonographie durchgeführt. Bei der Mammasonographie besteht die perverse Situation, daß für Kassenpatienten eine Qualitätssicherung durchgeführt wird. Nur derjenige Kollege darf eine Sonographie durchführen, der die Zulassung dazu hat. Aber im privatärztlichen Bereich kann man die Sonographie auch dann durchführen, wenn man keine Zulassung hat. Es ist also strengstens zu fordern, daß eine Qualitätssicherung sowohl für die kassenärztliche als auch für die privatärztliche Tätigkeit und damit auch für die Tätigkeit im Krankenhaus erfolgt.

(Zustimmung)

 

Wir können unseren Patienten gegenüber nicht vertreten, daß die Privatpatienten im Grunde genommen den qualifizierteren Arzt haben, während die Kassenpatienten den weniger qualifizierten Arzt oder einen Arzt haben, der seine Qualifikation nicht nachgewiesen hat.

Bisher sind wenige Veranstaltungen von den Ärztekammern zertifiziert worden. Die Fachgesellschaften und die Berufsverbände haben Zertifizierungen ausgesprochen. Ich bitte Sie, diese bisherigen Zertifizierungen weiter anzuerkennen und nicht eigene Zertifizierungen parallel vorzunehmen. Das muß gemeinsam erfolgen.

Vielen Dank.

(Zustimmung)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke. - Als nächster Redner bitte Herr Drexler, Hessen.

 

Dr. Drexler, Hessen:

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Herrn Kolkmann für den Hinweis auf die Möglichkeiten, die sich aus § 137 a SGB V ergeben. Wir haben bereits jetzt die Möglichkeit
- das haben wahrscheinlich nicht alle mitbekommen -, Verträge unter Beteiligung der Kammern abzuschließen. Das wird zunehmend möglich. Das bedeutet, daß sich nicht nur die Krankenkassen und die Landeskrankenhausgesellschaften hieran beteiligen; konkrete Angebote hierzu liegen vor. Wir sollten den Mut haben, dies trotz noch fehlender gesetzlicher Absicherung auch zu tun. Nur so können wir - das hat Herr König eben zu Recht angesprochen - eine ausreichende Beteiligung der Kammern sicherstellen.

Ich möchte Mut machen - vielleicht ist das ein Thema für später -, stärker darüber nachzudenken, wie die sogenannten weichen Fächer an Qualitätssicherungsmaßnahmen zu beteiligen wären. Wir haben beispielsweise bei allen operierenden Fächern, bei denen konkrete Handlungen erforderlich sind, Faktoren wie den Outcome zu berücksichtigen. Wir müssen uns bemühen, daß dies auch in den sogenannten weichen Fächern geschieht. Ich meine damit die Innere Medizin, die Pädiatrie, alle P-Fächer, wo wir über den Prozeßablauf nachdenken müssen, wo wir überlegen müssen, welche Faktoren beteiligt sind, wie man die Erfolge beurteilt. Wir müssen uns dieser Aufgabe längerfristig stellen.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Zustimmung)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Drexler. - Als nächster Redner bitte Herr Dietrich, Bayern.

 

Dr. Dr. habil. Dietrich, Bayern:

Meine Damen und Herren! Ich bin ein bißchen enttäuscht über den Antrag 1 des Vorstands, ebenso über das Referat, das wir gehört haben, auch über den Rechenschaftsbericht des Vorstands. Dort geht es über 100 Seiten über Qualitätssicherung, was ich sehr gut finde. Nur: Mit keinem einzigen Wort wird ein Ergebnis geschildert. Im Antrag 1 des Vorstands werden die alten Richtlinien von 1993 wiederholt, also das, was wir vor fünf Jahren schon verabschiedet haben. Ist es nicht endlich Zeit, daß wir ein Ergebnis bringen? Mich interessiert relativ wenig, was wo angesiedelt ist oder wer wo was zu sagen hat. Ich möchte endlich ein Ergebnis sehen, und daran mangelt es bisher.

Ich möchte Ihnen nur zwei Beispiele nennen. Das eine Beispiel ist die oft zitierte Qualitätssicherung in der Herzchirurgie. Die Ergebnisse, die wir bisher haben, sind relativ mager. Sie dienen allenfalls dazu, die Kosten für Fallpauschalen zu ermitteln. Ich möchte Ihnen nur ein Beispiel sagen: Die perioperative Infarktrate, die in der Herzchirurgie wirklich sehr wichtig ist, wird in dieser Qualitätssicherung mit unter 2 Prozent angegeben. Jeder, der sich nur ein bißchen mit der Materie auskennt, weiß, daß in jeder Studie die Inzidenz von perioperativen Infarkten bei einer Größenordnung von 6 bis 8 Prozent liegt. Wenn also in einem so wesentlichen Punkt in einer ganz großen qualitätssichernden Maßnahme, die die Bundesärztekammer unterstützt, so diskrepante Ergebnisse herauskommen, was nützt uns dann diese ganze Qualitätssicherung? Da möchte ich endlich einmal Zahlen auch vom Vorstand der Bundesärztekammer haben, wo wir denn bisher die Qualität verbessert haben.

Das zweite Beispiel betrifft den Antrag II-6, den ich gestellt habe. Es wurde schon darauf hingewiesen, daß die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut Richtlinien herausgegeben hat. Es wurden Leitlinien entwickelt zur Therapie mit Blutkomponenten. Es wurde bei der Anhörung zum Transfusionsgesetz im Bundestag ohne Widerspruch zitiert, es würden nur diese Leitlinien in die klinische Praxis umgesetzt, so daß 25 Prozent aller Transfusionen von Blut und Blutprodukten sofort eingespart werden könnten.

Das heißt, wir haben schöne Leitlinien und Richtlinien veröffentlicht, aber um die Durchsetzung haben wir uns bisher viel zuwenig gekümmert. Das, so finde ich, sollte jetzt vorrangige Aufgabe der Ärztekammern sein, die qualitätssichernden Maßnahmen zu validieren und zu zeigen, welche Ergebnisse wir bekommen haben. Anschließend sollten konkrete Konsequenzen für unsere medizinische Praxis daraus gezogen werden.

Danke sehr.

(Zustimmung)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Dietrich. - Als nächster Redner bitte Herr Calles, Bayern.

 

Dr. Calles, Bayern:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Qualitätssicherung ist mit Kosten verbunden. Der finanzielle Mehraufwand ist durch die Erhöhung der betreffenden Budgets durch den Gesetzgeber zu regeln. So lautet die Forderung von 1993. Sicherlich interessiert nicht nur mich die Frage, was aus der Erfüllung dieser Forderung geworden ist.

Die Bayerische Landesärztekammer hat 1997 für die Qualitätssicherung
- ohne Personalkosten - 1,37 Millionen DM ausgegeben. Wenn Sie den Haushaltsvoranschlag der Bundesärztekammer für das Jahr 1998 anschauen, sehen Sie, daß eine Erhöhung von 5 Prozent vorgesehen ist. Analysieren Sie die Zahlen weiter, werden Sie feststellen, daß bei den satzungsbedingten Aufwendungen die Steigerung 4,2 Prozent beträgt. Diese Steigerung ist fast ausschließlich durch die Qualitätssicherungsmaßnahmen bedingt.

Bisher kann ich auf Bundesebene kein Konzept für die Qualitätssicherung erkennen.

Auf Seite 18 des Referats von Herrn Professor Kolkmann heißt es:

Zur Zeit gibt es geradezu eine Explosion von Abstimmungsgremien qualitätssichernder Maßnahmen der Vertragspartner nach SGB V auf Bundesebene. Hier sollte mittelfristig die Arbeitsgemeinschaft als das Abstimmungsgremium genutzt werden, um Doppelstrukturen und -arbeiten nach Möglichkeit zu vermeiden.

Eine Forderung von uns sollte sein: Ab sofort sind Doppelstrukturen und
-arbeiten zu verhindern.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Zustimmung)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke. - Eigentlich ist jetzt die Zeit für die Mittagspause gekommen. Herr Hoppe hatte schon darauf hingewiesen, daß es vielleicht sinnvoll ist, jetzt etwas zu überziehen, und zwar bis etwa 12.45 Uhr, damit wir noch vor der Mittagspause weitere Wortmeldungen abwickeln können, denn nach der Mittagspause sollte gleich um 14.30 Uhr mit dem Thema Weiterbildung begonnen werden, wie Sie heute früh festgelegt haben.

Sind Sie damit einverstanden, daß wir jetzt noch ein paar Minuten weitermachen? Alle Wortmeldungen werden wir in dieser Zeit nicht abwickeln können, denn es liegen noch zehn Wortmeldungen vor. Wir müssen ja auch noch abstimmen. Aber wenn wir jetzt die Sitzung fortsetzen, kommen wir noch ein bißchen weiter. Einverstanden? - Gut.

Als nächster Redner bitte Herr Seeger, Hessen.

 

Dr. Seeger, Hessen:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es wichtig und richtig, daß wir die Qualitätssicherung in unseren Selbstverwaltungsorganen plazieren. Die zehn Leitlinien von 1993 kann man sicher auch heute noch unterstützen. Wenn ich mir die zehn Leitlinien anschaue, habe ich den Eindruck, daß wir hier zu sehr den Eindruck erwecken, wir könnten alles selbst tun. Ich finde es wichtig, daß wir nach außen auch vermitteln, daß wir die fachfremde Kompetenz, die es in Fragen der Qualitätssicherung ja gibt, mit in unsere Organe, die für die Qualitätssicherung zuständig sind, einbeziehen. Ich denke hier an die soziologische oder die biostatistische Kompetenz.

Ich finde es genauso wichtig, daß wir die Kompetenz auf Patientenseite mit einbeziehen. Jeder, der mit chronisch kranken Patienten arbeitet, weiß, daß die Patientenverbände und die Selbsthilfegruppen sich schon seit sehr langer Zeit mit den Problemen der Qualitätskontrolle beschäftigen. Mir erscheint es wichtig, auch diese Kompetenz mit in unsere Entscheidungen einzubeziehen. Ich denke, es wäre wichtig, diesen Impuls in die Diskussion einzubringen.

Deshalb bitte ich Sie, meinen Antrag, der derzeit umgedruckt und anschließend verteilt wird, zu unterstützen. Er soll eine Diskussion befördern, die wir bislang in zu geringem Umfang geführt haben.

Vielen Dank.

(Zustimmung)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Seeger. - Als nächster Redner bitte Herr Wysocki, Baden-Württemberg.

 

Prof. Dr. Wysocki, Baden-Württemberg:

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Qualitätssicherung ist nicht nur in der Berufspolitik, sondern auch gesamtpolitisch zur Zeit ein enorm wichtiges Thema. Die Qualitätssicherung war schon immer - das ist hier bereits angesprochen worden - ein Element unserer Berufsausübung. Sie wird es in Zukunft verstärkt sein. Wir müssen damit rechnen, daß die Qualitätssicherung auch ein wesentliches Steuerungsinstrument in der Gesundheitsversorgung insgesamt sein wird.

Aus diesen Gründen muß die Qualitätssicherung ärztlicher Tätigkeit im wesentlichen in der Verantwortung der verfaßten Ärzteschaft liegen, natürlich in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden.

Kurz ein paar Worte zum Antrag II-7. Das Problem der Qualitätssicherung bei Fallpauschalen und Sonderentgelten ist zur Zeit das einleitende Gefecht, in dem sich entscheiden wird, inwieweit die Ärzteschaft ihre selbstverständlichen Interessen in Fragen der Qualitätssicherung durchsetzen kann.

Deshalb bitte ich Sie ganz herzlich, den Antrag 7 und auch den Leitantrag des Vorstands der Bundesärztekammer mit eindeutiger Mehrheit zu verabschieden, um zu demonstrieren, wie wichtig uns dieses Thema ist, wie wichtig es uns aber auch ist, dabei gleichberechtigt mitzureden.

Vielen Dank.

(Beifall)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Wysocki. - Als nächster Redner bitte Herr Wildmeister, Nordrhein.

 

Prof. Dr. Wildmeister, Nordrhein:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Professor Kolkmann hat die umfangreiche Arbeit in der Bundesärztekammer dargestellt. Er hat aber auch deutlich gemacht, daß in den vielen Jahren der Behandlung der Qualitätssicherung bisher wenig Ergebnisse vorzuweisen sind. Er hat dargestellt, woran dies liegt.

Ich meine, man sollte pragmatisch vorgehen und das Management der Qualitätssicherung anders anpacken. Sehr zu fordern ist eine Bestandsaufnahme. Es wird zwar immer gesagt, es gebe eine Bestandsaufnahme, erstellt vom Bundesgesundheitsminister, 1994 fertiggestellt. Dort sind Qualitätszirkel und ähnliche Einrichtungen seitenweise erwähnt. Wir betreiben in der Ärztekammer Nordrhein seit Jahr und Tag eine hervorragende Qualitätssicherung. Die Muster, die dort erarbeitet wurden, sind auf alle Bereiche zu übertragen.

Warum arbeitet man nicht pragmatisch? Es ist doch eine Auffälligkeit, daß ein gewisser Parkinsonismus in dieser Diskussion entstanden ist. Der Begriff "Leitlinie zu Leitlinien" ist doch eine Persiflage. In jedem Fach ist die Leitlinie anders. Das kann man nicht alles über einen Kamm scheren. Es kann nur ökonomische Gründe haben, nicht qualitätsmäßige, wenn Leitlinien gleich sein sollen.

Hinzu kommt folgende Ungereimtheit: Warum werden der ambulante Bereich und der stationäre Bereich unterschiedlich betrachtet? Sollen jeweils unterschiedliche Qualitäten angesetzt werden? Das kann es doch wohl nicht sein, denn wenn die zum Teil sehr hohen Qualitätsnormen in den Krankenhäusern auf die Arbeit in der Praxis heruntergeschlagen werden, ist das nicht mehr finanzierbar. Wir haben das beim ambulanten Operieren gesehen, wir haben es bei den Hygienevorschriften der Gastroskopie gesehen. Das ist dann wirklichkeitsfremd.

Zu fordern sind praktische Ergebnisse aus dieser Arbeit. Der Moloch der Selbstverwaltung darf nicht immer größer und unüberschaubar werden, sondern vorhandene Strukturen, beispielsweise die Fortbildung, müssen mit in die Qualitätssicherung eingebunden werden. Wir haben in der Bundesärztekammer so viele Kapazitäten, die alte Zöpfe bearbeiten. Hier ist ein neuer Zopf geflochten worden, weshalb auch alte Zöpfe abgeschnitten werden müssen.

Mein Vorschlag ist, den Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung mit in Qualitätssicherungsmaßnahmen einzubinden, beispielsweise bei der Zertifizierung. Wir dürfen nicht auf unserem bisherigen bürokratischen Stand verharren.

Herzlichen Dank.

(Zustimmung)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke. Wir sollten den Zopf nicht dicker machen, sondern entflechten. Das ist sicher richtig. - Als nächster Redner bitte Herr Flenker.

 

Dr. Flenker, Vorstand der Bundesärztekammer:

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich Ihnen, Herr Kolkmann, sehr herzlich für Ihren Bericht danken. Sie müssen ja über messianische Fähigkeiten verfügen, da die Presse bereits vor Ihrem Referat darüber berichtet hat, was Sie sagen würden. Dafür hätte ich noch ein gewisses Verständnis. Aber daß die Presse auch schon weiß, wie der Deutsche Ärztetag in diesen Fragen entscheiden wird, ist erstaunlich. Wer heute morgen die Presseschau gelesen hat, hat seinen Augen nicht getraut. Damit meine ich nicht die Berichterstattung über die Gesundheits- und Sozialpolitik, worüber es natürlich auch einiges zu sagen gäbe, sondern ich meine die Aussage, daß sich der Deutsche Ärztetag für die Einführung eines Krankenhaus-TÜV ausspricht.

Diese Meldung ist falsch, diese Interpretation ist falsch; denn der Deutsche Ärztetag, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, lehnt sicherlich ebenso wie einen TÜV für Kassenärzte auch einen TÜV für Krankenhäuser ab.

(Beifall)

Die Zertifizierung von Krankenhäusern nach unserem Selbstverständnis, wie Herr Kolkmann es vorgetragen hat, hat wenig, eigentlich überhaupt nichts mit dem Überwachungs-TÜV zu tun, sondern verfolgt das primäre Ziel, die stationäre Versorgung der Bevölkerung in unserem Lande zu verbessern. Dies muß sicherlich in Partnerschaft mit den Kostenträgern und mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft erfolgen, allerdings mit ärztlicher Dominanz, denn nur so wird es möglich sein, den Dominanzanspruch der Ökonomie in dieser Frage zurückzudrängen.

Darum, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie sich nicht von dem falschen Begriff "TÜV für Krankenhäuser" irritieren. Folgen Sie der Bundesärztekammer auf dem eingeschlagenen Weg, eine Zertifizierung für Krankenhäuser partnerschaftlich mit ärztlicher Dominanz zu etablieren. Dies hat nichts zu tun mit einem TÜV à la Krankenkassen, einem TÜV à la MDK.

Unterstützen Sie deshalb bitte die Anträge 1, 2 und 3 sowie meinen noch folgenden Antrag, in dem ich die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die übrigen Kostenträger auffordere, an dem Modellprojekt der Zertifizierung von Krankenhäusern teilzunehmen.

Danke sehr.

(Beifall)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Flenker. - Als nächster Redner bitte Herr Everz.

 

Dr. Everz, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf die Qualitätssicherung im stationären Bereich eingehen. Ich kann nur mit Nachdruck die Ausführungen von Professor Kolkmann unterstreichen. Die Ärzteschaft sollte in Sachen Qualitätssicherung bei der Umsetzung des § 137 a ähnlich wie beim großen Lauschangriff nochmals den Schulterschluß üben und Einigkeit demonstrieren.

Warum sage ich dies? Allzu häufig beteiligen sich bereits jetzt Ärzte an qualitätssichernden Maßnahmen im stationären Bereich unter der Ägide der Krankenhausgesellschaften, wobei im Lenkungsausschuß häufig die Ärzte nur am Katzentisch sitzen bzw. die Projektgeschäftsstelle bei der Krankenhausgesellschaft angesiedelt ist. Dies ist auf Grund unserer Erfahrungen kontraproduktiv. Gelegentlich ergibt sich die Konstellation, daß ein Arzt zur Teilnahme an qualitätssichernden Maßnahmen auf Grund seines Anstellungsvertrags gezwungen wird. Dies kann ich nachvollziehen. Häufig ist die Teilnahme an qualitätssichernden Maßnahmen nicht in seinem Anstellungsvertrag geregelt.

Unsere Forderung, meine Damen und Herren, muß die Umsetzung des
§ 137 im stationären Bereich sein. Deshalb fordere ich Sie auf, sich nicht an qualitätssichernden Maßnahmen zu beteiligen, die nicht § 137 a entsprechen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Everz. - Als nächster Redner bitte Herr Ottmann, Bayern.

 

Dr. Ottmann, Bayern:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Dietrich hat gesagt: Es ist nichts vorzuweisen. Ich will Ihnen sagen, was vorzuweisen ist. Dank der persistierenden Kraft von Herrn Professor Kolkmann haben wir etwas vorzuweisen, und dafür sind wir ihm außerordentlich zu Dank verpflichtet. Die Ärzteschaft hat sich widersetzt, § 137 umzusetzen. Wir haben nicht mitgemacht. Herr Professor Kolkmann war immer derjenige, der gesagt hat: Die Ärzteschaft muß paritätisch eingebunden sein, sonst verweigern wir uns! Der Erfolg kam im Gesetzgebungsverfahren in Form des § 137 a. Das ist das Verdienst von Herrn Professor Kolkmann, indem er ständig für die Beteiligung eingetreten ist.

(Beifall)

 

Zum ambulanten Operieren: Da sind wir auch ein bißchen weiter. Wir haben es geschafft, eine gemeinsame Richtlinie von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung zu verfassen. Es gibt drei oder vier verschiedene Richtlinien, mit den Berufsverbänden abgestimmt. Das Papier ist fertig, ist konsentiert und befindet sich in der Phase der Abstimmung mit der Krankenhausgesellschaft und den Krankenkassen.

Dieses Geschäft ist mühsam. Man kann sich gar nicht vorstellen, wie lange es gedauert hat, bis die anderen mitgemacht haben.

Der nächste Punkt: Die unsinnige Massenerfassung bei der Dokumentation der ambulanten Operationen im stationären wie im ambulanten Bereich wird beendet. Wir beginnen damit, neue Konzepte zu entwickeln. Wer entwickelt dieses neue Konzept? - Die Zentralstelle, die von uns dafür vorgesehen wurde.

Noch ein Wort zu den Krankenkassen. Durch das permanente Sistieren sind die Krankenkassen langsam von ihren ursprünglichen Planungen abgerückt. Ich weiß nicht, ob der Grund dafür die innere Einsicht war oder aber der Zwang, daß die Massendatenerfassung, die vorgesehen war, gar nicht finanzierbar ist. Die Kassen schwenken langsam um auf die ärztliche Position. Auch wenn konkret nicht festzustellen ist, wieviel Komplikationen bei der Leistenhernie auftreten, so sind wir doch politisch einen wesentlichen Schritt weiter.

Vielen Dank.

(Beifall)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, es ist jetzt 12.45 Uhr. Wir hatten gesagt, daß wir zu diesem Zeitpunkt in die Mittagspause eintreten wollen.

Wir setzen die Sitzung um 14.30 Uhr fort. Wir müssen entscheiden, ob wir dann mit der Weiterbildungsordnung beginnen oder diesen Tagesordnungspunkt hier zu Ende bringen und über die Anträge abstimmen. Wir haben jetzt noch etwa acht Wortmeldungen. Mein Vorschlag lautet, daß wir diesen Tagesordnungspunkt nach der Mittagspause zunächst beenden, bevor wir zur Weiterbildungsordnung übergehen.

(Beifall)

Man kann in der Mittagszeit noch bereden, was mit den Wortmeldungen geschieht. Es gibt ja auch ein probates Mittel, gleich in die Abstimmung eintreten zu können.

Wir unterbrechen jetzt die Sitzung für die Mittagspause. Ich wünsche allen einen guten Appetit.
 

Nachmittagssitzung

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Meine Damen! Meine Herren! Wir setzen unsere Beratungen fort. Zur Geschäftsordnung hat sich jetzt Herr Koch gemeldet. Bitte, Herr Koch.

 

Dr. Koch, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle den Antrag auf Schluß der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt. Ich möchte betonen: Auslöser ist nicht die Bemerkung unseres Präsidenten am Ende der Vormittagssitzung. Er hat mich höchstens in meinem Vorhaben bestärkt.

Wir haben noch wichtige Tagesordnungspunkte vor uns: Weiterbildung, Finanzen, Tätigkeitsbericht. Die Zeit, die wir hier noch zur Qualitätssicherung debattieren, fehlt uns morgen beim Tätigkeitsbericht garantiert. Ich möchte verhindern, daß das Prozedere lautet: einer dafür, einer dagegen, Abstimmung. Das haben wir schon einmal praktiziert, und das war für den Deutschen Ärztetag sehr demotivierend.

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind die meisten Argumente ausgetauscht. Herr Kolkmann hat ein hervorragendes Referat gehalten. Ich glaube, mehr können wir in der Öffentlichkeit nicht bewirken. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu meinem Geschäftsordnungsantrag.

Ich danke Ihnen.

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke. - Wünscht jemand dagegen zu sprechen? - Formal. Wir kommen zur Abstimmung. Wer wünscht dem Antrag von Herrn Koch auf Schluß der Debatte zuzustimmen? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit.

Dann kommen wir nunmehr zur Abstimmung über die Ihnen vorliegenden Anträge, und zwar in dieser Reihenfolge: 1, 1 a, 2, 2 a, 2 b, 7, 12 und 15.

Bevor wir uns eine Meinung zu den Anträgen bilden, hat Herr Kolkmann als Referent das Schlußwort.

 

Prof. Dr. Kolkmann, Referent:

Meine Damen und Herren! Vielen Dank für das lebhafte Interesse, das Sie dem Thema entgegenbringen. Natürlich habe ich nur das vorgetragen, was derzeit ganz aktuell im Brennpunkt unserer Bemühungen und unseres Interesses steht. Ich darf Sie im übrigen auf das sehr umfangreiche Kapitel Qualitätssicherung im Tätigkeitsbericht verweisen, in dem Sie viele weitere Informationen finden. Dort können Sie nachlesen, was über das von mir Dargestellte hinaus bei der Bundesärztekammer und bei der Zentralstelle an Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgt ist.

Lieber Herr Wildmeister, die Bestandsaufnahme von Professor Selbmann, die sehr ärgerlich war, weil sie uns ganz ungerechtfertigterweise Untätigkeit unterstellt hat, ist längst überholt. Es gibt eine gemeinsame Bestandsaufnahme von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung aus dem Jahre 1996. Sie trägt den Titel: "Grundlagen einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung - Eine gemeinsame Bestandsaufnahme von Bundesärztekammer und KBV über die Aktivitäten der Spitzenorganisationen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung". Dort werden Sie finden, daß wir keineswegs untätig gewesen sind, sondern im Gegenteil sehr viel geleistet haben.

Die zehn Thesen sind hier noch einmal aufgeführt worden, weil man in der Diskussion gelegentlich den Eindruck hat, daß diese Thesen, die gewissermaßen global unser Verständnis von Qualitätssicherung aufzeigen, etwas in Vergessenheit geraten sind. Deswegen kann es nicht schaden, wenn wir noch einmal bekräftigen, daß diese zehn Thesen nach wie vor die Basis unseres Handelns auf diesem Gebiet sind.

Ich habe Ihnen jetzt angekündigt, daß ein Weißbuch zur Qualitätssicherung erscheinen wird. Dort werden sicherlich auch diese zehn Thesen einer genauen Betrachtung und Untersuchung unterzogen werden.

Schlußendlich: Die Forderung, daß man den Patienten- und Verbraucherschutz nicht vernachlässigen darf, daß wir biostatistische und soziologische Kompetenz benötigen, ist im Grunde genommen erfüllt. Es gibt Gespräche mit Verbraucherschutzverbänden. Es gibt insbesondere einen Arbeitskreis, der Medizinsoziologen, Methodiker und Biometriker umfaßt und der uns berät. Hier nenne ich Herrn Selbmann aus Tübingen, Herrn Schwartz aus Hannover und Herrn Victor aus Heidelberg.

Das Problem der Abstimmungsgremien - das sage ich insbesondere an die bayerischen Kolleginnen und Kollegen gerichtet - können wir nicht allein lösen. Wir können es nur lösen in Verbindung mit den Spitzenverbänden und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Die Spitzenverbände verfolgen derzeit eine Taktik, die darauf hinausläuft, möglichst viele Abstimmungsgremien zu haben, damit sie nach dem Motto "divide et impera" zu viel geballte Macht vermeiden. So ist es mir jedenfalls erklärt worden. Wir selber sind sehr bemüht, in dieser Arbeitsgemeinschaft für Qualitätssicherung alle Abstimmungsmodalitäten zu vereinigen. Aber das geht eben nur, wenn die anderen zustimmen.

Mir ist unterstellt worden, ich hätte etwas gegen die AWMF. Das ist keineswegs der Fall. Ich glaube, die Leistungen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften, in relativ kurzer Zeit eine große Zahl von Leitlinien ins Internet zu bringen, sind nicht zu unterschätzen und sehr zu loben. Dennoch ist es notwendig, daß wir diese Leitlinien auf ihre Praktikabilität und ihre Notwendigkeit hin überprüfen. Das ist unser gutes Recht. Wir werden das selbstverständlich nur zusammen mit der AWMF und mit Fachleuten der Fachgesellschaften tun, keineswegs allein und gegen die AWMF. Wir hoffen da auf eine sehr gute Zusammenarbeit.

Nun zu den Anträgen. Zu den meisten Anträgen ist von meiner Seite aus kaum etwas zu sagen, weil ich sie sehr gut finde und dankbar dafür bin, daß sie gestellt sind. Ich habe allerdings erhebliche Bedenken gegen den Antrag 2 b von Herrn Josten. Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, meine Damen und Herren, entwerten Sie praktisch die Aussage im Leitantrag, nämlich daß wir als Ärzteschaft diejenigen sind, welche die Kompetenz für die Qualitätssicherung haben. Selbstverständlich müssen wir das in Kooperation ausführen, aber diese Kooperation kann nur erfolgreich sein und ist nur möglich, wenn die gegenseitigen Kompetenzen erkannt werden. Das ist eine Vorbedingung. Ich hätte mir mein Referat sparen können, wenn Sie diesen Antrag annehmen. Ich bitte Sie daher dringend, diesen Antrag nicht anzunehmen. Es tut mir leid, daß Herr Josten, den ich sehr schätze, diesen Antrag überhaupt gestellt hat.

Ich kann Herrn Josten aber trösten, denn der Antrag II-4, der sich vermutlich darauf bezieht, daß wir für das ärztliche Qualitätsmanagement eine einheitliche Qualifikation in der Bundesrepublik benötigen, sollte unbedingt angenommen werden. Wir haben inzwischen an vielen Orten in der Bundesrepublik diese Kurse nach unserem Curriculum. Die Teilnehmer verlangen nach einem qualifizierten Abschluß und sehen diesen qualifizierten Abschluß nicht in einer bloßen Teilnahmebescheinigung. Sie möchten ein Zertifikat, ein Diplom oder - wie bei uns in Baden-Württemberg - eine entsprechende Zusatzbezeichnung, damit sie sich damit bewerben können. Ich gehe davon aus, daß sich der Antrag von Herrn Josten darauf bezieht.

Es hat große Diskussionen über die Allergologie-Leitlinie der Zentralstelle gegeben. Darauf bezieht sich auch der Antrag II-9. Herr Otto hatte sich bereits zu Wort gemeldet und hätte sicher dazu gesprochen, wenn Herr Koch nicht seinen Antrag auf Schluß der Debatte gestellt hätte, der dann auch erfolgreich war. Diese Aufregung ist meines Erachtens gar nicht berechtigt, und zwar aus folgendem Grund. Es muß zunächst einmal in Verhandlungen zwischen der KBV und den Spitzenverbänden geklärt werden, wie eine solche Leitlinie als Richtlinie umzusetzen ist. Erst danach kann man entscheiden, ob das so bestehenbleiben soll oder ob man die Voraussetzungen wieder herausnimmt. Das ist eine Verhandlungssache, wobei der Vorstand der Bundesärztekammer sicher beteiligt sein wird. Ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag an den Vorstand zu überweisen.

Dasselbe gilt für den Antrag II-8, der einen sehr interessanten Anspekt enthält. Hier könnte man allenfalls eine Qualitätssicherung der Gutachten des MDK ins Auge fassen. Das wäre vermutlich gar nicht so schlecht. Darüber sollte sich der Vorstand noch einmal Gedanken machen.

Zum Antrag II-15 kann ich nur sagen: Herr Drexler, Verträge auf Landesebene bitte nur nach Maßgabe des § 137 a SGB V, also mit einer führenden Beteiligung der Bundesärztekammer. Ich darf im übrigen auf meine Ausführungen von eben verweisen.

Schließlich vielen Dank für den Antrag II-19, der, glaube ich, noch gar nicht umgedruckt vorliegt. Er stellt wirklich eine sehr große Hilfe für unser gemeinsames Anliegen dar.

Vielen Dank.

(Beifall)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Schönen Dank. - Nun kommen wir zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Antrag II-1. Dazu liegen die Änderungsanträge 1 a und 1 b vor, über die wir zunächst abstimmen. Ich rufe den Antrag auf Drucksache Nr. II-1 a auf. Danach soll der vierte Absatz im Antrag II-1 geändert werden. Wer wünscht diesem Änderungsantrag zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Das kann man schwer entscheiden; die Beteiligung ist zu gering. Haben alle den Antrag vorliegen?

(Zurufe)

- Offenbar nur teilweise. Ich verlese den Antrag. Der vierte Absatz in II-1 soll durch folgenden Text ersetzt werden:

Der Deutsche Ärztetag fordert konsequente Evaluierung der Ergebnisse diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen durch Ärzte anhand von Vergleichen und definierter Maßstäbe.

Ist es jetzt klar? - Gut. Wer wünscht dem Antrag 1 a zuzustimmen? - Das scheint die Mehrheit zu sein. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Ich sehe keine. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-1 b, der Ihnen noch nicht vorliegt. Danach soll auf Seite 2 des Antrags 1 Nr. 2 geändert werden. Ich mache Sie aber darauf aufmerksam, daß diese Nr. 2 aus den 1993 beschlossenen zehn Thesen stammt. Die neue Formulierung soll lauten:

Qualitätssicherung umfaßt alle Bereiche ärztlicher Berufsausübung, die wissenschaftlich validierbar sind.

Das wäre eine Änderung der 1993 beschlossenen Thesen, so daß der einleitende Satz auch nicht mehr ganz korrekt wäre. Ich meine, der hier zugrunde liegende Gedanke ist durch den soeben angenommenen Antrag 1 a aufgefangen. Dennoch bilden wir uns hier eine Meinung über diesen Antrag. Wer wünscht diesem Änderungsantrag zuzustimmen? - Das sind wenige. Wer ist dagegen? - Das ist die große Mehrheit. Enthaltungen? - Ich sehe keine. Dann ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-1 in der geänderten Fassung. Wer wünscht zuzustimmen? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Ich sehe niemanden. Enthaltungen? - Ich sehe auch niemanden. Dann ist der Antrag in der geänderten Fassung einstimmig angenommen.

(Beifall)

Wir kommen nun zum Antrag 2. Dazu liegen die Änderungsanträge 2 a und 2 b vor. Ich mache den Antragsteller des Antrags auf Drucksache Nr. II-2 a, Herrn Goertchen, darauf aufmerksam, daß sich sein Änderungsantrag auf eine Änderung der Begründung bezieht. Die Begründung ist aber nicht Bestandteil des Beschlusses. Wir stimmen über die Begründung gar nicht ab. Damit entfällt das eigentlich. Wollen Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten?

(Zuruf)

- Der Antrag ist zurückgezogen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-2 b. Dieser Antrag enthält mehrere Komponenten. Zunächst soll Abs. 2 des Antrags II-2 lauten:

Der 101. Deutsche Ärztetag appelliert an die weiteren Partner der Selbstverwaltung, die Zielsetzung des § 137 a SGB V zügig zu verwirklichen. Nahezu 12 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes sind einvernehmlich gefaßte Regelungen dringend erforderlich.

In diesem Antrag befindet sich ein Schreibfehler: Statt § 37 a SGB V muß es natürlich § 137 a SGB V heißen.

Wer wünscht diesem Teil des Antrags 2 b zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Letzteres ist die Mehrheit. Wer enthält sich? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist das abgelehnt.

Ferner begehrt der Antragsteller, den zweiten Absatz im Antrag II-2 entfallen zu lassen. Wer wünscht dem zu folgen? - Einzelne. Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Damit ist auch dieser Teil des Antrags abgelehnt.

Der erste Satz des dritten Absatzes im Antrag II-2 soll entfallen. Satz 2 soll lauten, wie es im Antrag 2 b steht. Wer wünscht diesem zuzustimmen? - Einzelne. Wer ist dagegen? - Das ist sicher die Mehrheit. Enthaltungen? - Dann ist dieser Antrag insgesamt abgelehnt.

Wer wünscht dem unveränderten Antrag auf Drucksache Nr. II-2 zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Ich sehe niemanden. Enthaltungen? - Zwei Enthaltungen. Der Antrag ist bei zwei Enthaltungen einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-7. In der vierten Zeile unter Nr. 1 muß es statt "veröffentlicht" heißen "verdeutlicht". Ist das klar? - Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? - Einzelne Gegenstimmen und Enthaltungen. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-12 von Herrn Goertchen betreffend Vertragsanpassungen. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Das ist schwer zu entscheiden; die Beteiligung ist zu gering. Haben Sie alle den Antrag vorliegen? - Nun ist eine Meinungsbildung gefragt. Wer wünscht dem Antrag II-12 zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Letzteres ist die Mehrheit. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-15 von Herrn Drexler. Haben Sie den Antrag vorliegen? - Wer wünscht dem Antrag zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Das scheint die Mehrheit zu sein. Noch einmal bitte: Wer ist für den Antrag II-15? - Wer ist dagegen? - Letzteres ist die Mehrheit. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-19, der Ihnen noch nicht vorliegt. Der Antrag stammt von Herrn Everz und lautet:
Der 101. Deutsche Ärztetag fordert die Ärztinnen und Ärzte im stationären Bereich auf, sich lediglich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beteiligen, die im Regelungsbereich des § 137 a liegen.

Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit.

(Zurufe)

- Ich habe ihn verlesen. Ich kann ihn gern noch einmal verlesen, damit jeder weiß, worüber er abstimmt. Das ist doch ein wichtiges Thema. Der Antrag lautet:

Der 101. Deutsche Ärztetag fordert die Ärztinnen und Ärzte im stationären Bereich auf, sich lediglich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beteiligen, die im Regelungsbereich des § 137 a liegen.

So beantragt es Herr Everz. Jetzt stimmen wir noch einmal darüber ab. Wer ist für diesen Antrag? - Jetzt wird es klar; das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Zahlreiche Gegenstimmen, aber das erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? - Etliche Enthaltungen. Dann ist dieser Antrag angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-3, betreffend die einheitliche Qualitätssicherung auch beim ambulanten Operieren. Dieser Antrag kommt vom Vorstand der Bundesärztekammer. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Das erste war die große Mehrheit, einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Bei einzelnen Gegenstimmen und Enthaltungen ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-10. Dort muß es in der ersten Zeile statt "befaßte Ärzteschaft" heißen "verfaßte Ärzteschaft". Das können wir wohl mit der Hand korrigieren, das müssen wir nicht extra umdrucken. Der Sinn ist ja klar. Wir kommen zur Abstimmung. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? - Bei zahlreichen Enthaltungen und etlichen Gegenstimmen ist der Antrag mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-4 von Herrn Dr. Josten betreffend die Qualitätssicherung bzw. das Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen. Wer wünscht dem Antrag zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit Mehrheit bei etlichen Gegenstimmen und einzelnen Enthaltungen angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-17 betreffend die Zertifizierung von Krankenhäusern. Wer wünscht dem Antrag zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Etliche Gegenstimmen, aber das erste war wohl die Mehrheit. Enthaltungen? - Etliche Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit Mehrheit bei etlichen Enthaltungen und Gegenstimmen so angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-5 betreffend die Änderung der neuen Röntgenrichtlinien. Wer wünscht dem Antrag zuzustimmen? - Das scheint die Mehrheit zu sein. Gegenstimmen? - Einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Etliche Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-6 betreffend die praktische Umsetzung qualitätssichernder Maßnahmen. Der Antrag stammt von Herrn Dr. Dietrich. Wer wünscht dem Antrag zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? - Bei zahlreichen Enthaltungen und etlichen Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-9.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Wer wünscht Vorstandsüberweisung für diesen Antrag? - Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit. Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-16 betreffend fachfremde Kompetenz in der Qualitätssicherung. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Etliche. Wer ist dagegen? - Noch weniger. Das kann man nicht entscheiden. Wollen Sie den Antrag noch einmal lesen? Ich verlese den Text:

Qualitätssicherung ist unbestreitbar eine gemeinschaftliche Aufgabe der Ärzteschaft. Genauso unbestritten ist, daß zur Verwirklichung der in den Leitsätzen gesteckten Ziele für die Ärzteschaft die Inanspruchnahme fachfremder Kompetenz erforderlich ist. Hierbei müssen auch die Aspekte von Patienteninteressen, vertreten z. B. durch Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen, ausreichend berücksichtigt werden.

Es wird im Endeffekt praktiziert. Wer ist für diesen Antrag? - Wer ist dagegen? - Letzteres ist die Mehrheit. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-11 betreffend die qualifizierte Indikationsstellung. Haben Sie diesen Antrag? Können Sie sich eine Meinung darüber bilden? - Gut. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Etliche. Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Enthaltungen? - Etliche Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-13 betreffend die Stellung und Rolle des Patienten. Dieser Antrag hat zwei Teile. Unter Nummer 1 wird die Aufnahme eines Tagesordnungspunkts "Stellung und Rolle des Patienten im Gesundheitswesen" auf dem 102. Ärztetag in Cottbus verlangt. Unter Nummer 2 wird der Vorstand der Bundesärztekammer beauftragt, den Prozeß zur Entwicklung einer Patientencharta bereits im Vorfeld kritisch und aktiv zu begleiten. Dazu ist zu sagen, daß sich der Weltärztebund schon vor vielen Jahren mit dieser Patientencharta beschäftigt hat und jetzt wieder in Beratungen über eine solche Charta ist.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Wer wünscht Vorstandsüberweisung? - Wer ist dagegen? - Dann ist der Antrag mit Mehrheit an den Vorstand überwiesen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-18 betreffend die Information über die Teilnahme an der Qualitätssicherung. Haben Sie diesen Antrag? - Gut. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das sind einzelne. Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-8 betreffend die Qualitätssicherung beim MDK.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt.

(Widerspruch)

- Sie können sich ja darüber eine Meinung bilden. Wer sich hier eine Meinung bilden will, muß den Antrag auf Vorstandsüberweisung ablehnen. So einfach ist das. Wer wünscht Vorstandsüberweisung? - Einzelne. Wer ist gegen Vorstandsüberweisung? - Das ist die Mehrheit. Dann werden wir uns jetzt hier eine Meinung über diesen Antrag bilden. Wer wünscht dem Antrag II-8 zuzustimmen? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Ich sehe keine. Dann ist der Antrag angenommen.

(Beifall)

 

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. II-14. Der Antragsteller erbittet eine Berichtigung. Der erste Absatz soll lauten:

Der Deutsche Ärztetag empfiehlt dem Bundesverband der pharmazeutischen Industrie, dem Verordner von Arzneimitteln in den Beiträgen zur Roten Liste Nebenwirkungen nach Häufigkeit zu ordnen und den Herstellern hierzu entsprechende Empfehlungen an die Hand zu geben.

In der vorletzten Zeile des Antrags muß es statt "Standardverordnung" heißen "Standardverbesserung".

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Wer wünscht Vorstandsüberweisung? - Das ist wohl die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Nein, letzteres war die Mehrheit. Ich bitte um eine stärkere Beteiligung. Ich frage noch einmal: Wer wünscht Vorstandsüberweisung? - Wer ist gegen Vorstandsüberweisung? - Das ist die Mehrheit. Dann bilden wir uns hier eine Meinung zu diesem Antrag. Wer ist für die Annahme des Antrags II-14? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Wer enthält sich? - Etliche Enthaltungen. Dann ist dieser Antrag angenommen.

Damit liegen zu diesem Tagesordnungspunkt keine Anträge mehr vor. Ich danke allen, die sich an der Bewältigung dieses Themas beteiligt haben, insbesondere Herrn Kolkmann für sein Referat.

(Beifall)

Ich danke auch allen ehrenamtlich und hauptamtlich in den Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer Mitwirkenden. Ich hoffe, daß unsere Bemühungen zur Qualitätssicherung Erfolg haben werden, insbesondere hinsichtlich der vertraglichen Regelungen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und mit den Krankenkassen, die noch ausstehen. Ganz herzlichen Dank