Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Vielen Dank, Herr Fuchs, für diesen Bericht der Geschäftsführung. - Ich schlage Ihnen vor, nun wie üblich gleich den Bericht des Vorsitzenden der Finanzkommission zu hören. Bitte, Herr Buck-Gramcko.

 

Dr. Buck-Gramcko, Referent:

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundlage meiner Ausführungen ist § 9 Abs. 7 der Satzung der Bundesärztekammer, der den Vorsitzenden der Finanzkommission verpflichtet, jährlich dem ordentlichen Deutschen Ärztetag über die Tätigkeit der Finanzkommission und insbesondere auch über die Prüfung der Jahresrechnung Bericht zu erstatten.

Diese Berichte mußten früher zumeist mehr oder weniger erhebliche Überschreitungen des entsprechenden Haushaltsvoranschlags offenlegen und beinhalteten fast immer sehr pessimistische Prognosen und Perspektiven der finanziellen Situation der Bundesärztekammer. Hieraus erwuchs erhebliches Konfliktpotential für das Verhältnis zwischen Landesärztekammern und Bundesärztekammer, das oft genug in der Finanzkommission und auf dem Ärztetag zum Ausdruck kam. Seit einigen Jahren, insbesondere seit dem Geschäftsjahr 1994/95, hat sich diese Situation erheblich geändert und gebessert. Ohne auf die Ursachen dieser Verbesserung hier nochmals im einzelnen einzugehen, möchte ich feststellen, daß Landesärztekammern und Bundesärztekammer auch im finanziellen Bereich jetzt viel besser aufeinander zugehen, besser zusammenarbeiten und gelernt haben, die Belange des jeweils anderen Partners zu verstehen und zu berücksichtigen. Dieses ist zu einem nicht geringen Teil auch ein Erfolg der Tätigkeit der Finanzkommission und ihrer Arbeitsgruppe "Mittelfristige Finanzplanung" - einer Tätigkeit also, über die hier zu berichten ist.

Doch lassen Sie mich zunächst die wichtigsten Zahlen nennen: Das Geschäftsjahr 1996/97 schließt mit nicht verbrauchten Mitteln in Höhe von
531 181,04 DM ab, was in Anbetracht der zahlreichen unerwarteten bzw. höher als erwartet eingetretenen Ausgaben als außerordentlich erfreulich zu bezeichnen ist. Ebenso wichtig ist jedoch die Feststellung, daß nicht nur die Ausgaben des Haushaltsjahrs 1996/97 gedeckt werden konnten, sondern daß die Aufwendungen insgesamt auch um rund 158 000 DM oder 0,9 Prozent unter dem Haushaltsvoranschlag geblieben sind.

Zur Bilanz mit einer Bilanzsumme von 32 276 196,46 DM verweise ich auf die Ihnen soeben von Herrn Professor Fuchs vorgetragenen Zahlen und Fakten. Besonders befriedigend für die Finanzkommission ist die weitere Verbesserung der kurz- und langfristigen Liquidität und auch die Entwicklung der Rücklagen. Ich verweise hierzu im einzelnen auf Seite 37, Position 45 des Ihnen vorliegenden Finanzberichts. Hierbei hebe ich die Betriebsmittelrücklage besonders hervor, die am Ende des Geschäftsjahrs 1996/97 die Summe von 1,6 Millionen DM beträgt und sich damit der von der Haushalts- und Kassenordnung vorgeschriebenen Höhe von mindestens einem Sechstel und höchstens einem Viertel der Haushaltssumme - also mindestens rund 3,3 Millionen DM und höchstens rund 5 Millionen DM - weiter genähert hat.

Auf Grund der Beratungen in der Finanzkommission ist eine neue Rücklage, nämlich eine solche für Bürogebäudeplanung, eingerichtet worden. Diese Rücklage soll die Bundesärztekammer sowohl bei der Lösung ihrer Raumprobleme in Köln als auch bei einem späteren Umzug nach Berlin vor unvorhergesehenen Belastungen schützen und ihr bei - eventuell politisch bedingten - notwendigen schnellen Entscheidungen den erforderlichen Handlungsspielraum verschaffen, ohne den jeweils laufenden Haushalt zu belasten. Diese Rücklage ist also ein typisches Beispiel der mittelfristigen Finanzplanung.

Im Zusammenhang mit den Rücklagen ist auf die Gewinnausschüttung des Deutschen Ärzte-Verlags zu verweisen, über deren Verwendung die Finanzkommission Vorschläge macht, denen der Vorstand dankenswerterweise bisher stets gefolgt ist. Ich rufe Ihnen dabei in Erinnerung, daß auf Beschluß des Vorstands vom Dezember 1994 die Gewinnausschüttung des Deutschen Ärzte-Verlags nicht zur Finanzierung des ordentlichen Haushalts der Bundesärztekammer verwendet wird, sondern der Betriebsmittelrücklage oder anderen zweckgebundenen Rücklagen zuzuführen ist.

Im Geschäftsjahr 1996/97 ist uns vom Deutschen Ärzte-Verlag ein Gewinn von rund 1 515 000 DM zugeflossen, was einer Nettorendite aus der Beteiligung der Bundesärztekammer am Deutschen Ärzte-Verlag von rund 7,5 Prozent entspricht. Diese Rendite ist als überdurchschnittlich gut zu bezeichnen. Aus Sicht der Finanzkommission ist nur zu hoffen, daß die positive Entwicklung des Deutschen Ärzte-Verlags unter der erfolgreichen Leitung der Herren Geschäftsführer Dinse und Weber trotz der bekannt schwierigen Situation auf diesem Sektor der Printmedien weiter anhält.

(Zustimmung)

 

Die Überschreitungen in den Kostenblöcken hat der Hauptgeschäftsführer erwähnt. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich daher auf seine Ausführungen und die Zahlen und Erläuterungen auf den weißen Seiten des Finanzberichts. Wichtig ist mir die nochmalige Feststellung, daß die Überschreitungen durch Einsparungen bei anderen Etatpositionen gedeckt werden konnten.

Über die Tätigkeit der Finanzkommission und ihrer Arbeitsgruppe "Mittelfristige Finanzplanung" ist hier und unter Tagesordnungspunkt IX noch einiges zu berichten. So ist beispielsweise der Finanzbericht - also die Ihnen vorliegende Broschüre mit den weißen und blauen Blättern - nochmals um 10 Prozent im Umfang verringert worden - meines Erachtens ohne daß damit Inhalt und Lesbarkeit vermindert worden sind. Für diejenigen, die es ganz genau wissen müssen oder wollen, gibt es den sehr ausführlichen Prüfbericht des Revisionsverbands ärztlicher Organisationen. Wie Sie dem umrandeten Hinweis auf Seite 1 unseres Finanzberichts entnehmen können, kann jeder Delegierte diesen Prüfbericht einsehen oder anfordern.

Die im Vorjahr in Aussicht gestellte Beihilfeversicherung ist inzwischen mit Wirkung vom 1. September 1997 abgeschlossen worden. Sie beinhaltet gleichartige Beihilfeleistungen für alle Mitarbeiter der Bundesärztekammer nach den Richtlinien des Bundes während der gesamten Dienstzeit, wobei Leistungen der GKV und der Pflegeversicherung vorrangig in Anspruch genommen werden müssen. Leistungen nach Ende der aktiven Arbeitszeit erhalten nur Mitarbeiter mit beamtenrechtlicher Versorgung.

Durch diese Versicherung, deren Prämie ungefähr den bisherigen durchschnittlichen Beihilfeleistungen entspricht, wird nicht nur eine vertraulichere - weil externe - Bearbeitung und eine Einsparung von Personalressourcen im zuständigen Dezernat erreicht, sondern vor allem auch ein Schutz vor unerwartet hohen und nicht kalkulierbaren Leistungen durch einen oder mehrere schwere Unfälle oder Krankheitsfälle.

Die Prüfung der Jahresrechnung ist satzungsgemäß Aufgabe der Finanzkommission. Auch für die Prüfung dieses Geschäftsjahrs 1996/97, das in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit 19 635 941,99 DM abschließt, hat sich die Finanzkommission bei der Prüfung der Hilfe des Revisionsverbands ärztlicher Organisationen, der mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kooperiert, bedient. Die Prüfung fand im Oktober/November 1997 statt. In der Sitzung der Finanzkommission am 17. Januar 1998 waren der Geschäftsführer des Revisionsverbands und ein Wirtschaftsprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anwesend, um die Prüfergebnisse zu erläutern und Fragen der Finanzkommission zu beantworten.

Als Ergebnis der Prüfung, die im Rahmen des erweiterten Prüfauftrags die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der Bundesärztekammer umfaßte, wurde dem Jahresabschluß 1996/97 am 26. November 1997 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut erteilt:

Die Buchführung und der Jahresabschluß entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung.

Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind beachtet worden.

Meine Damen und Herren, die Finanzkommission hat in ihrer Sitzung am 17. Januar 1998 nach intensiver Beratung den Jahresabschluß 1996/97 mit den Stimmen aller Landesärztekammern einstimmig gebilligt und empfiehlt Ihnen deshalb nun die Zustimmung zum Beschlußantrag VII-1 der Mitglieder der Finanzkommission, der folgenden Wortlaut hat:

  1. Der Deutsche Ärztetag nimmt Kenntnis vom Bericht des Vorsitzenden der Finanzkommission über die Prüfung der Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 1996/97 (01.07.96 bis 30.06.97) und vom Ergebnis der Prüfung durch den Revisionsverband ärztlicher Organisationen e. V., Münster.
  2. Der Finanzbericht der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 1996/97 (01.07.96 bis 30.06.97) wird gebilligt.
 

Am Schluß bitte ich Sie unter Hinweis auf meine obigen Ausführungen bereits an dieser Stelle um Ihre Zustimmung auch zum Beschlußantrag VIII-1 mit folgendem Wortlaut:

Dem Vorstand der Bundesärztekammer wird für das Geschäftsjahr 1996/97 (01.07.96 bis 01.07.97) Entlastung erteilt.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)