Anträge zum TOP I:
Grundsätze einer patientengerechten Gesundheitsreform
– Anworten und Forderungen der Ärzteschaft zur Strukturreform


I – 1

Standpunkte der deutschen Ärzteschaft

A 7

I – 2

Gesundheitsstrukturreform 2000 - überstürzt und patientenfeindlich

A 10

I – 2a

Änderungsantrag zu I – 2 Gesundheitsstrukturreform 2000

A 14

I – 3

Erstklassiges Gesundheitssystem bewahren

A 15

I – 4

Vermehrte Bürgerinformation

A 16

I – 5

Strukturreform des ärztlichen Dienstes im Krankenhaus

A 17

I – 6

Gesundheitsförderung nach § 20 SGB V

A 24

I – 7

Strukturreform führt zu Leistungseinschränkungen

A 25

I – 8

Änderung der Bundespflegesatzverordnung

A 26

I – 9

Zulassungssperren abschaffen

A 26

I – 9 neu

Zulassungssperren

A 27

I – 10

Kein einseitiges Kündigungsrecht für Krankenkassen

A 28

I – 11

Vertretung in den Gremien der Kven

A 28

I – 12

Teilnahme von Krankenhäusern an der vertragsärztlichen Versorgung

A 29

I – 13

Unterstützung "Bündnis Gesundheit 2000"

A 30

I – 14

Qualitätsmanagement

A 31

I – 15

Außerordentliche Mitgliedschaft

A 31

I – 16

Ambulante Behandlung des KH § 116a SGB V

A 32

I – 17

Einfluß vom Gebührensystem auf die medizinische Versorgung

A 32

I – 18

Verzahnung ambulanter/stationärer Versorgung

A 33

I – 18a

Änderungsantrag zu I – 18 Verzahnung ambulanter/stationärer Versorgung

A 33

I – 19

Hausarztkonzept

A 34

I – 19 neu

Hausarztmodell

A 34

I – 19a

Änderungsantrag zu I – 19 Hausarztmodell

A 35

I – 20

Positivliste sinnvoll

A 35

I – 21

Patientengerechte Qualitätssicherung

A 36

I – 22

Bedarfsplanung

A 36

I – 23

Psychotherapeutenbudget

A 37

I – 24

"Medizin heute" als Sprachrohr

A 38

I – 25

Altersgrenze aufheben

A 38

I – 26

Integrationsversorgung

A 39

I – 27

Situation Neue Bundesländer

A 39

I – 28

Qualitätssicherung – Leitlinien

A 40

I – 29

Unterstützungsangebote

A 40

I – 30

Kooperatives ärztliches Management auch an den Universitätskliniken

A 41

I - 31

Strukturreform des ärztlichen Dienstes im Krankenhaus

A 42

I – 32

Kontrolle der Krankenkassen

A 42

I – 33

Gesundheitspolitischer Dialog

A 43

I – 34

Selbstverwaltung

A 43

I – 35

Globalbudget

A 44

I – 36

Krankenhausinvestitionen der Krankenkassen

A 44

I – 37

Integration ambulanter und stationärer Versorgung

A 45

I – 38

Strukturreform 2000 / GOÄ

A 45

I – 38 neu

Strukturreform 2000 / GOÄ

A 46

I – 39

Qualitätssicherung / Datenschutz

A 47

I – 40

Standardtarif der PKV

A 48

I – 41

§ 103,4 Zulassungsbeschränkungen

A 48

I – 42

Positivliste

A 49

I – 43

Präventive Maßnahmen

A 49

I – 44

Initiativprogramm Allgemeinmedizin

A 50

I – 45

Vertreterversammlungen der Kven

A 50

I – 46

Krankenhaustarif

A 51

I – 47

Erklärung Dr. Schorre

A 51

I – 48

Integrationsversorgung

A 52

I – 49

Positivliste

A 52

I – 50

Datenschutz

A 52

I – 51

Eigenes Eckpunktepapier

A 53

I – 52

Rechtmäßigkeit des Globalbudgets

A 53

I – 53

Kindgerechte medizinische Versorgung

A 54

I – 54

Arzt-Patienten-Beziehung

A 54

I – 55

Gesundheitsförderung nach § 20 SGB V – Selbsthilfegruppen

A 55

I – 56

Hauptamtlicher Sprecher, Ärztlicher Direktor

A 55

I – 57

Ablehnung des BMG-Referentenentwurfs

A 56

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 1

Von: Vorstand der Bundesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

I. Das solide Fundament sichern

Das deutsche Gesundheitswesen beruht auf bewährten Grundsätzen:

Das deutsche Gesundheitswesen bietet eine zeit- und bedarfsgerechte Versorgung bei freiem Zugang für alle. Seine hohe Leistungsfähigkeit und seine Kosten brauchen den internationalen Vergleich nicht zu scheuen. Für den Einzelnen liefert es einen individuellen Schutz auf hohem Niveau, für den Staat soziale Stabilität. Zugleich ist das Gesundheitswesen ein innovativer Wirtschaftsbereich, der direkt oder indirekt Arbeit für über
4 Millionen Menschen schafft.

Doch diese Grundsätze sind z.B. durch gesellschaftliche Veränderungen, gestiegenes Anspruchsdenken und wilden Reformeifer ständig bedroht.

Eine veränderte Arbeitswelt, kürzere Lebensarbeitszeiten, schwierige wirtschaftliche Voraussetzungen mit einer hohen Arbeitslosenquote, eine ständig sinkende Lohnquote, eine stetige Zunahme der Lebenserwartung und damit eine steigende Zahl älterer Menschen bei gleichzeitigem Geburtenrückgang bergen für die Finanzierung des Gesundheitswesen erhebliche Probleme. Eine strikte, an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen gekoppelte Ausgabenpolitik ist diesem Problem nicht gewachsen, weil die Entwicklung der beitragspflichtigen Einkommen nicht parallel zur steigenden Lebenserwartung verläuft. Eine solche Politik gefährdet die Leistungsfähigkeit, Qualität und soziale Sicherheit im Gesundheitswesen.

Der 102. Deutsche Ärztetag fordert deshalb:

  1. Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung muß auf den im Sozialgesetzbuch V (SGB V) vorgesehenen Umfang des Notwendigen, Zweckmäßigen und Ausreichenden zurückgeführt werden. Dies muß wirtschaftlich erbracht werden.
  2. Versicherungsfremde Leistungen, die aus politischen Gründen gewährt werden, müssen entweder aufgegeben oder durch Steuermittel finanziert werden.
  3. Leistungen, die nicht wissenschaftlich begründet sind oder mehr der individuellen Lebensführung dienen als der Gesundheit dürfen nicht aus der Gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden. Sie müssen privat bezahlt werden. Die Gesetzliche Krankenversicherung ist keine Lifestyle-Agentur.
  4. Eine qualitativ hochstehende Medizin braucht ständige Entwicklung. Den Bestimmungen im SGB V entsprechende neue Behandlungsverfahren müssen deshalb auch künftig im Rahmen der Sozialversicherung finanziert werden. Ausweitungen des Leistungskatalogs lediglich aus politischen Gründen sind abzulehnen.
  5. Ambulante wie stationäre Versorgung müssen nach dem für die Versorgung der Patienten notwendigen medizinischen Bedarf und nicht an ideologischen Vorstellungen ausgerichtet und finanziert werden.

II. Selbstverwaltung in Partnerschaft stärken

Alle staatlichen Versuche der Steuerung von Gesundheitswesen haben sich im internationalen Vergleich als weniger erfolgreich als der deutsche Weg der gleichberechtigten und partnerschaftlichen Selbstverwaltung gezeigt. Die Selbstverwaltung beruht auf einem Kräftegleichgewicht zwischen den Krankenkassen einerseits, den Ärzten, Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern andererseits. Sowohl die Erfahrung zu Beginn dieses Jahrhunderts in Deutschland als auch die Erfahrungen der Gegenwart in anderen Ländern zeigen, daß ein Diktat der Krankenkassen letztlich zu Verteilungskämpfen zu Lasten der Patienten führt.

Die Mitwirkung der Beteiligten in der Selbstverwaltung bewirkt eine ortsnahe Steuerung, die durch Engagement und Kompetenz Vertrauen schafft. Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ist der Gemeinschaft und damit auch dem Patientenschutz verpflichtet. Sie kann nur gemeinschaftlich ausgeübt werden. Alle Modelle, die zu einem Preiswettbewerb führen, mögen zwar marktwirtschaftlich interessant sein, sie werden den Sozialschutzanforderungen jedoch nicht gerecht.

Der 102. Deutsche Ärztetag fordert deshalb:

  1. Die Steuerung des Gesundheitswesens durch die partnerschaftliche, vertragliche Bindung der Beteiligten muß erhalten bleiben. Das Gleichgewicht der Kräfte zwischen den Partnern der Selbstverwaltung darf nicht aufgelöst werden.
  2. Die Steuerungsinstrumente der Selbstverwaltung müssen ausreichend gesetzlich beschrieben und abgesichert werden.
  3. Die Selbstverwaltung muß transparent und frei von staatlichem Dirigismus sein.
  4. Das Patienten-Arzt-Verhältnis muß bei allen einschlägigen Gesetzesregelungen geschützt werden. Dazu gehört auch, daß das SGB V die professionelle Entscheidungsfreiheit des Arztes nicht einschränkt und das Patientengeheimnis uneingeschränkt schützt.

III. Bewährtes ausbauen - Innovationen ermöglichen

Die Zwänge der ökonomischen Steuerung führten vor Jahrzehnten zu einer strikten Trennung zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung. Diese Trennung ist aus ärztlicher Sicht kritisch zu bewerten, weil sie dem Fortschritt in der Medizin und der Notwendigkeit, kostenintensive Einrichtungen wirtschaftlich zu nutzen, nicht im notwendigen Umfang gerecht werden kann und zu einer Diskontinuität in der Patientenbehandlung beim Übergang vom ambulanten zum stationären Bereich und umgekehrt führt.

Neue Versorgungsformen können durch Kooperation und integrative Versorgungsstrukturen im Rahmen von vernetzten Praxen, Praxisgemeinschaften und anderen Kooperationsformen zu besseren Behandlungsformen führen. Solche Versorgungsformen brauchen die Chance der Entwicklung und der Evaluation.

Im stationären Bereich werden die überkommenen hierarchischen Führungsstrukturen den Anforderungen der Zeit nicht mehr gerecht. Hochdifferenzierte Diagnostik und Therapie fordern eine fortschreitende Spezialisierung der ärztlichen Arbeit. Kooperative und gleichberechtigte Arbeitsstrukturen, die sinnvoll koordiniert werden müssen, sind deshalb im stationären Bereich, nach dem Teamarztmodell, genauso notwendig wie im ambulanten Bereich, z.B. durch Vernetzung.

Die Schwerpunkte der ärztlichen Qualitätssicherung liegen seit langem auf der Entwicklung der Struktur- und Prozeßqualität. Die deutsche Ärzteschaft tritt seit vielen Jahrzehnten für Weiter- und Fortbildung und für die Qualitätssicherung medizinischer Verfahren ein; sie stellt sich den komplexen Anforderungen zur Sicherung der Ergebnisqualität. Die Erfolge zeigen, daß eine gute Weiter- und Fortbildung sowie die Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung lohnende Investitionen für die Gesundheit der Bevölkerung sind.

Kontinuierliche Qualitätsverbesserung kann jedoch nur durch Motivation erreicht werden, sie kann nicht durch bürokratische Überregulierung erzwungen werden. Eine übertriebene und durch externe Kontrollmaßnahmen vollzogene Qualitätssicherung führt letztendlich zu Risikovermeidungsreaktionen und damit zwangsläufig zu Nachteilen besonders für schwerkranke Patienten.

Der 102. Deutsche Ärztetag fordert deshalb:

  1. Eine patientenorientierte, effiziente Behandlung ist durch eine bessere Koordination auch mit sektorübergreifender Versorgung zu fördern.
  2. Integrative Versorgungsstrukturen sind z.B. durch Erteilung von persönlichen Ermächtigungen entsprechend spezialisierter, qualifizierter Krankenhausärzte und durch die verbesserte Teilnahme von Vertragsärzten an einer Tätigkeit im Krankenhaus auszubauen, um die kostenintensive Infrastruktur besser nutzen zu können.
  3. Die Entwicklung von Netzwerken und kooperativen Versorgungsformen sind auf der Basis von partnerschaftlichen Vertragsregelungen der Selbstverwaltung zu erproben und zu evaluieren.
  4. Anachronistische Hierarchiestrukturen des Krankenhauses müssen für die Weiterentwicklung der Medizin zugunsten eines Teamarztmodelles reformiert werden. Verantwortung und Kompetenz gehören zusammen.
  5. Qualitätssicherung ist originäre ärztliche Aufgabe. Sie muß vor staatlicher Eingriffsverwaltung geschützt werden. Motivation und nicht Zwang, Weiterentwicklung und nicht Kontrolle sind Motor für ein patientengerechtes Qualitätsmanagement in der Medizin.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 2

Von: Vorstand der Bundesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag 1999 stellt fest: die von der Bundesregierung geplante Gesundheitsreform 2000 gefährdet das hohe Versorgungsniveau im deutschen Gesundheitswesen durch eine politisch festgelegte, einseitige ökonomische Orientierung. Maßstab allen ärztlichen Handelns muß der medizinische Versorgungsbedarf der Patienten sein. Diese Gesundheitsreform schränkt die zur individuellen Behandlung notwendige berufliche Unabhängigkeit der Ärzte weitgehend ein.

Die im Koalitionsvertrag vom Oktober 1998 genannte Zielsetzung der Reform, "daß Gesundheit für alle bezahlbar bleibt und jeder den gleichen Anspruch auf eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung hat", ist durch die jetzt vorgesehenen Regelungen nicht erreichbar. Im Gegenteil, mit planwirtschaftlichen Mitteln und bürokratischen Reglementierungen im Übermaß wird das Gesundheitswesen durch kurzsichtigen administrativen Dirigismus gefährdet.

Schon jetzt ist abzusehen, daß

Globalbudgets verschlechtern die Patientenversorgung

Das Recht des Patienten auf freien Zugang zur ärztlichen Versorgung zeichnet bislang das deutsche Gesundheitswesen aus und hat ihm wegen seiner Leistungsfähigkeit zum Schutz der Gesundheit internationale Anerkennung eingebracht. Wichtige Maßstäbe sind dabei die individuelle Behandlungsnotwendigkeit, der medizinische Fortschritt für alle und die Erwartungen der Bevölkerung an eine leistungsfähige gesundheitliche Versorgung. Das Gesundheitswesen ist so zu einem wichtigen Dienstleistungssektor in unserer Gesellschaft geworden. Kaum ein anderer Wirtschaftsbereich hat in den letzten Jahren so sehr zur Beschäftigung und Stabilität beigetragen wie das Gesundheitswesen, deshalb ist der Versuch, diese erfolgreiche Entwicklung mit staatlichen Eingriffen zu begrenzen, in jeder Hinsicht katastrophal.

Ein allein an der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen orientiertes Globalbudget kann den medizinischen Versorgungsbedarf der Patienten in Zukunft nicht erfüllen. Es kann weder die Veränderungen im Bevölkerungsaufbau mit einer starken Zunahme der Zahl älterer Menschen mit erhöhtem Behandlungsbedarf, das veränderte Krankheitsspektrum noch die Fortschritte der Medizin berücksichtigen.

Leistungsfähigkeit und Qualität des deutschen Gesundheitswesens sind ernsthaft in Frage gestellt, weil

In den Reformvorschlägen des Bundesministeriums für Gesundheit werden diese Anforderungen schlichtweg verkannt. Die Krankenkassen als alleinige Verwalter dieses Globalbudgets müssen sich im Wettbewerb zwangsläufig um leistungsstarke gesunde Beitragszahler bemühen. Dies beeinträchtigt ihre eigentliche Aufgabe, eine patientengerechte Krankenversorgung zu sichern. Das Morbiditätsrisiko wird durch die dauerhafte Einführung eines Globalbudgets immer stärker auf die Ärzteschaft und die übrigen Leistungserbringer verlagert.

Die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfordert dagegen:

Anstelle eines allein an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen gekoppelten Globalbudgets fordert der 102. Deutsche Ärztetag ein zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern unter Mitwirkung der Politik vereinbartes, finanzielles Gesamtvolumen, das epidemiologisch begründet, demographisch bestimmt, am Versorgungsbedarf der Bevölkerung ausgerichtet und dynamisch sein muß. Dies allein ermöglicht, daß auch künftig sowohl die Morbiditätsfaktoren als auch die Entwicklung des medizinischen Fortschrittes berücksichtigt werden können, um die im SGB V vorgesehene notwendige, zweckmäßige und ausreichende Versorgung der Versicherten nach dem allgemein anerkannten Stand medizinischer Erkenntnisse zu gewährleisten.

Gemeinsame Selbstverwaltung wird zerstört

Die deutsche Ärzteschaft fördert und unterstützt den Aufbau integrierender Versorgungs-formen. Mit dem vom letzten Deutschen Ärztetag verabschiedeten erarbeiteten "Konsenspapier der Ärzteschaft zur Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung - Sicherung der ärztlichen Berufsfreiheit in Klinik und Praxis" hat sie erhebliche Vorarbeiten für den Aufbau integrierender Versorgungsformen geleistet. Sie lehnt jedoch die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen einseitig die Krankenkassen begünstigenden Regelungen ab.

Die geplante Aufhebung des Kräftegleichgewichts zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern durch die Möglichkeit, selektiv mit Ärztenetzen, Facharztgruppen oder gar einzelnen Ärzten sowie Krankenhäusern zu kontrahieren, wird

Die nahezu ausschließliche Festlegung des Versorgungsbedarfs durch die Krankenkassen macht aus mündigen Versicherten entmündigte Patienten. Um jedoch Patienten individuell und nach ihrem Behandlungsbedarf versorgen zu können, muß der Arzt in beruflicher Unabhängigkeit nach medizinischen Kriterien frei entscheiden können. Medizinisch notwendige Leistungen dürfen den Patienten nicht aus rein ökonomischen Gründen vorenthalten werden. Gegängelten Ärzten aber entsprechen gegängelte Patienten. Wir halten eine funktionsfähige gemeinsame Selbstverwaltung auch in Zukunft für eine unverzichtbare Voraussetzung, um eine am Versorgungsbedarf der Patienten orientierte, qualitativ hochstehende individuelle Behandlung zu gewährleisten.

Der 102. Deutsche Ärztetag lehnt deshalb die Einführung von Einkaufs-/oder Verkaufsmodellen grundsätzlich ab. Die Erfahrung in Deutschland vor der Einführung der Kassenärztlichen Vereinigungen, aber auch Vertragsmodelle im Ausland beweisen eindeutig, daß ein Fehlen der in Deutschland bewährten gemeinsamen Selbstverwaltung und die einseitige Machtverlagerung auf die Krankenkassen sich nur zu Lasten der Patientenversorgung auswirken kann.

Freie Arztwahl darf nicht gefährdet werden

Unverzichtbare Voraussetzung für ein gutes Vertrauensverhältnis ist für den Patienten die Möglichkeit, seinen Arzt frei zu wählen. Freie Arztwahl ist eines der wichtigsten Patientenrechte. Patienten erkennen diesen Stellenwert, wie auch Umfragen belegen. Das Recht auf freie Arztwahl schließt das Recht des Patienten ein, einen Arzt auch abzulehnen.

Die Koordinierungsrolle des Hausarztes sowie die vorgesehenen sektorübergreifenden Versorgungsformen (Integrationsversorgung) sollen Angebote an Patienten sein. Es bleibt jedoch die Entscheidung des Patienten, ob er davon Gebrauch macht. Das Recht auf freie Arztwahl darf nicht angetastet werden.

Die freie Arztwahl schließt allerdings auch die Pflicht zum verantwortungsvollen Umgang mit der Chipkarte ein, die so modifiziert werden muß, daß ein Mißbrauch weitgehend ausgeschlossen werden kann.

Integration ambulanter und stationärer Versorgung als Reformschritt für den Patienten

Ein am Versorgungsbedarf der Bevölkerung ausgerichtetes Gesundheitswesen muß unter dem Gebot wirtschaftlichen Mitteleinsatzes die Versorgungsprobleme des Patienten jeweils dort lösen, wo die medizinische Betreuung unter Beachtung der freien Arztwahl am effizientesten durchgeführt werden kann. Dies haben der 101. Deutsche Ärztetag 1998 und die KBV-Vertreterversammlung eindrucksvoll mit der Verabschiedung des erarbeiteten "Konsenspapier der Ärzteschaft zur Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung - Sicherung der ärztlichen Berufsfreiheit in Klinik und Praxis" bekräftigt.

Die strikte Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung behindert eine kontinuierliche Betreuung der Patienten. Die als Reform vorgesehene weitere Öffnung der Krankenhäuser als Institution für die ambulante Versorgung im Sinne eines ambulantes Dienstleistungszentrums wird von der deutschen Ärzteschaft jedoch abgelehnt. Statt einer solchen institutionellen Öffnung der Krankenhäuser gilt es,

Qualitätssicherung ja, Gesundheitspolizei nein

Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität ärztlicher Arbeit ist seit jeher ein Grundanliegen jedes einzelnen Arztes und der ärztlichen Selbstverwaltung. Freiwilligkeit und Motivation sichern so eine kontinuierliche Verbesserung der Versorgung. Die jetzt vorgesehenen formalistischen Qualitätssicherungmaßnahmen führen dagegen zu einer Überbürokratisierung und zu sinnlosen, nicht verwertbaren Datenfriedhöfen. Durch Umlenkung in administrative Tätigkeiten werden so in erheblichem Umfang Arbeitszeit und Finanzmittel der direkten Patientenbetreuung entzogen. Wirksame Qualitätssicherung muß darauf ausgerichtet sein, die Versorgung weiter zu verbessern und noch sicherer zu machen. Dies läßt sich nicht durch Kontrollen erzwingen, sondern nur durch Motivation fördern.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen, welche zentral die Gesundheitsdaten aller gesetzlich Krankenversicherten sammeln soll, läßt den Gedanken einer neuen Art von Gesundheitspolizei aufkommen. Die beabsichtigte zentrale Sammlung der Gesundheitsdaten aller Bürger ist für eine wirksame Steuerung des Gesundheitssystems weder notwendig, noch handhabbar, vielmehr öffnet sie dem Mißbrauch Tür und Tor. Das Patientengeheimnis wird dann faktisch ausgehöhlt.

Diese Reform muß verhindert werden

Der 102. Deutsche Ärztetag lehnt die vom Bundesministerin für Gesundheit vorgelegte "Pseudoreform 2000" kategorisch ab.

Sie wirkt sich verheerend auf die Versorgungsqualität und das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten aus.

Sie bestraft Ärzte, die vorrangig eine möglichst gute Versorgung der Patienten anstreben.

Sie vernichtet Arbeitsplätze.

Sie unterhöhlt die soziale Schutzfunktion des Gesundheitswesen.

Sie löst nicht die entscheidenden Herausforderungen der Zukunft!

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 2a

Von: Dr. Kütz
als Delegierter der Ärztekammer Bremen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Änderung des Antrags I-2, S. 2 am Ende der Seite nach dem letzten Absatz soll folgender Absatz angefügt werden:

Unter einer Budgetierung muß die Allokationsentscheidung über die zu erbringenden Leistungen aus dem direkten Arzt/Patientenverhältnis heraus auf die Ebene gesellschaftlicher Vertragsparteien unter Einbeziehung von sachverständigen Vertretern der verfaßten Ärzteschaft und legitimierte Patientenvertreter verlagert werden.

Hierbei sind die für medizinisch notwendig erachteten Leistungen angemessen und leistungsgerecht zu honorieren.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 3

Von: Vorstand der Bundesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag 1999 stellt in einer an die Öffentlichkeit gerichteten
Resolution fest:

Das deutsche Gesundheitssystem gehört zu den besten der Welt. Es zeichnet sich durch ein hohes Versorgungsniveau aus und steht allen Patienten unabhängig vom sozialen Status offen.

Eine übereilte "Gesundheitsreform 2000" wird dies jetzt schwer schädigen oder gar zerstören.

Die Pläne der Bundesregierung bedeuten, daß eine schlechtere Patientenversorgung durch Planwirtschaft der gesetzlichen Krankenversicherungen droht und der Wirtschaftsfaktor Gesundheit kaputt gespart wird. Damit werden auch Tausende von Arbeitsplätzen vernichtet, die für die Patientenversorgung unbedingt erforderlich sind.

Die Bundesregierung will die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Gesundheit durch ein "Globalbudget" massiv begrenzen. Die Patienten können dann nicht mehr das erhalten, was medizinisch notwendig ist, sondern nur das, was Politiker für bezahlbar halten. Leistungsabbau und Rationierung – also Vorenthalten von notwendigen Gesundheitsleistungen sind die Folgen. Die Leidtragenden sind vor allem die Patienten.

Die Bundesregierung will allmächtige Krankenkassen. Die Selbstbestimmung der Patienten und ihre freie Arztwahl werden beschnitten. Der Schutz von intimen Gesundheitsdaten wird aufgeweicht. Nicht mehr Patienten und Ärzte entscheiden über die Behandlung, sondern die Krankenkassenfunktionäre. Auch Ärzte werden von ihnen gegängelt. Die Krankenkassen stehen im Wettbewerb untereinander. Sie haben deshalb großes Interesse an jungen, gesunden Beitragszahlern, die nichts kosten. Kranke dagegen werden als Kostenfaktor zum Störfall.

Die Bundesregierung will die Finanzierungsprobleme im Gesundheitswesen auf die Ärzte abwälzen. Diese sollen sogar für das, was sie den Patienten verschreiben, finanziell haften. Soll nach diesem Konzept vielleicht auch einem Feuerwehrmann das Gehalt gekürzt werden, wenn er bei Löscheinsätzen mehr Wasser verbraucht als geplant?

Durch die unsinnigen Sparvorschriften könnten nach Behauptungen der Bundesregierung noch Finanzierungsreserven im Gesundheitswesen in Höhe von DM 25 Mrd. erschlossen werden. Doch schon jetzt kommt es in Krankenhäusern zu Stellenabbau beim Krankenhauspersonal. Und das, obwohl die Patientenversorgung nur durch viele Millionen unbezahlter Überstunden aufrecht erhalten werden kann. Diese können wegen des bestehenden Personalmangels nicht einmal abgefeiert werden. Auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen. Ein so dramatischer Abbau von Arbeitsplätzen muß eine schlechtere Versorgung der Patienten zur Folge haben. Einer der wenigen arbeitsplatzschaffenden Wirtschaftszweige der Bundesrepublik Deutschlands wird so mutwillig zerstört.

Patientinnen und Patienten müssen jedoch auch in Zukunft die Versorgung erhalten, die medizinisch notwendig ist. Dafür setzt sich die deutsche Ärzteschaft ohne Kompromisse ein. Werden aber die Pläne der Bundesregierung wahr, ist eine Unterversorgung mit langen Wartelisten unausweichliche Folge. Nur wer dann viel Geld hat, wird noch das Notwendige zur rechten Zeit bekommen können. Dagegen wehrt sich die Ärzteschaft. Das Solidarprinzip muß geschützt werden. Leistungsabbau muß deshalb ebenso bekämpft werden wie Verschwendung.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 4

Von: Vorstand der Bundesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen werden gebeten, ein gemeinsames, bundesweites Informationssystem auf der Basis der ihnen vorliegenden berufs- und vertragsrechtlichen Informationen aufzubauen.

Die Information von Bürgern und Patienten über die ärztliche Versorgung im ambulanten und stationären Bereich gehört seit jeher zu den Aufgaben der Ärzteschaft und ihrer ärztlichen Selbstverwaltung.

Der Fortschritt der Medizin bringt es mit sich, daß sich die Versorgungsangebote und Behandlungsmöglichkeiten immer weiter ausdifferenzieren. Die Bereitstellung sachgerechter und valider Informationen ist unerläßlich, um die notwendige Übersicht zu erleichtern.

Erster Ansprechpartner für den Patienten ist und bleibt der Arzt seines Vertrauens, in erster Linie sein Hausarzt, der über die im jeweils individuellen Fall notwendigen Behandlungsmaßnahmen und -möglichkeiten aufklärt.

Die ärztliche Selbstverwaltung steht Bürgern und Patienten für ihre Anfragen ergänzend zur Verfügung. Sie wird bereits heute in sehr großem Umfang von Rat suchenden Bürgern in Anspruch genommen. Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen haben genaue Kenntnisse über die Qualifikationen der Ärztinnen und Ärzte, die diese im Rahmen der Aus-, Weiter- und Fortbildung erworben haben sowie über das jeweilige Leistungsspektrum. Sie haben als einzige Institutionen valide Daten und daher eine originäre Zuständigkeit für die Information der Bürger und Patienten.

Informationen über andere Sachverhalte, z.B. krankenversicherungsrechtliche oder pflegeversicherungsspezifische, können nur mittelbar durch Verweis an diejenigen Institutionen vorgehalten werden, die hierfür in erster Linie zuständig sind. Auf mittlere Sicht bietet sich die Entwicklung eines Informationsnetzes in Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und anderen Organisationen im Gesundheitswesen an.

Zur Zeit etablieren sich in zunehmendem Maße kommerzielle Anbieter, die die Information von Bürgern und Patienten als einträgliches Gewerbe verfolgen. Dabei gehen Ratsuchende das große Risiko ein, daß die zur Verfügung gestellten Informationen von zweifelhafter Qualität sein können.

Im Sinne eines Patientenschutzes ist diesem "Wildwuchs" entgegenzusteuern. Die ärztliche Selbstverwaltung muß sich dieser Aufgabe verstärkt widmen.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 5

Von: Vorstand der Bundesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Im Rahmen seiner programmatischen Grundsatzdiskussion zum Thema "Arzt im Krankenhaus - Standortbestimmung und Zielorientierung" hat noch 1998 der letztjährige Deutsche Ärztetag die in ihren Grundzügen bereits 1972 erstmals vorgelegten Vorschläge zur Strukturreform der Krankenhäuser und ihres ärztlichen Dienstes bekräftigt. Zur Förderung und praktischen Realisierung dieser Reformvorschläge legt der 102. Deutsche Ärztetag 1999 das Positionspapier "Strukturreform des ärztlichen Dienstes im Krankenhaus - Kooperatives ärztliches Management" vor, auf dessen Grundlage ein breiter Diskussionsprozeß über die zügige Verwirklichung dieser auf die Schaffung stärker kooperativ ausgerichteter Leitungsstrukturen in den Krankenhäusern ausgerichteten Vorschläge angestoßen und vorangetrieben werden soll. Insbesondere die Krankenhausträgerverbände, aber auch weitere in Politik und Selbstverwaltung Verantwortliche werden aufgefordert, mit der Ärzteschaft in einen konstruktiven Dialog über diese für die weitere Entwicklung einer qualitativ hochstehenden ärztlichen Versorgung in den Krankenhäusern wesentlichen Reformvorschläge einzutreten.

(Anlage: Positionspapier "Strukturreform des ärztlichen Dienstes im Krankenhaus - Kooperatives Management)

 

102. Deutscher Ärztetag 1999

Strukturreform des ärztlichen Dienstes im Krankenhaus

- Kooperatives ärztliches Management -

 

- Vorbemerkungen -

 

Die moderne Organisationswissenschaft belegt, daß die wesentlichste Voraussetzung für den Fortbestand von Organisationen der möglichst effiziente Einsatz qualifizierter Mitarbeiter ist. Qualifizierte Personalführung, Personalentwicklung, Personalfortbildung und Personalmotivation stellen hierfür entscheidende Faktoren dar. Die Dynamik des sich vor allem im stationären Bereich entwickelnden medizinischen Fortschritts erfordert von den Krankenhäusern eine hohe, personell breitgefächerte Anpassungsfähigkeit. Medizinischer Fortschritt ist Folge von Spezialisierung und Differenzierung und führt dazu, daß medizinisches Wissen nicht mehr "hierarchisch gegliedert" ist und insoweit sich fortentwickelnde Medizin nicht mehr von einem Entscheidungsträger "befohlen" werden kann. Krankenhäuser müssen sich zunehmend als flexible Unternehmen verstehen, die am "Markt" bestehen müssen. Die Entwicklung unternehmerischer Zielplanung als neue Management-Aufgabe auch in den Krankenhäusern wird nur durch qualifiziertes Personal bewältigt werden können. Ebenso für eine neue "Außenorientierung" der Krankenhäuser (Darstellung des Leistungsniveaus nach außen, "Kundenpflege" gegenüber Patienten, niedergelassenen Ärzten, kooperierenden stationären Einrichtungen) ist qualifiziertes, motiviertes Personal erforderlich.

Krankenhäuser sind in Zukunft mehr denn je auf Kooperation sowie Vernetzung mit den vor- und nachgelagerten Bereichen angewiesen. Sie werden ihre Existenz zukünftig nur sichern können, wenn sie ihr differenziertes Leistungsspektrum synergetisch aufeinander abstimmen. Dies verlangt ein hohes Maß interner Kooperation und integrierter Abstimmung der verschiedenen ärztlichen Leistungsbereiche. Ziel ist daher die Herstellung interner und externer Leistungstransparenz auf der Basis empirischer Analysen sowie die Bemühung um Qualitätssicherung und durch Leitlinien gestützte Medizin, aber auch eine gezielte Information der Patienten. Die Begleitung der Patienten durch das Leistungsgeschehen im Krankenhaus erfordert primär die Kompetenz des für die Behandlung verantwortlichen Arztes.

Unter diesen geänderten, sich weiter wandelnden Rahmenbedingungen kann weder in fachlicher noch in organisatorischer Hinsicht in den einzelnen Leistungsbereichen des Krankenhauses jeweils ein Entscheidungsträger in der Lage sein, die für eine kompetente Führung dieser Bereiche notwendigen Anforderungen zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund ist die herkömmliche Hierarchie jedoch eine ungeeignete Form der Führung und den aufgezeigten Problemen in keiner Weise angemessen.

Die Ärzteschaft plädiert daher im Interesse einer qualitativ hochstehenden stationären Patientenversorgung und einer effizienten Nutzung der knapper werdenden Ressourcen dafür, moderne, kooperativ ausgerichtete Formen der ärztlichen Führung in den verschiedenen Leistungsbereichen (Abteilungen der Krankenhäuser) schrittweise einzuführen. In Anbetracht der differenzierten Struktur der Krankenhäuser sind hierzu modifizierte Ausgestaltungsformen zu entwickeln. Bei kooperativ ausgerichteten Führungsstrukturen ist auch sicherzustellen, daß in spezifischen Situationen der Patientenversorgung (z.B. Notfall) unverzüglich ärztliche Entscheidungskompetenz vorhanden ist.

Die Ärzteschaft ist daher davon überzeugt, daß für den Erhalt und die Verbesserung einer qualitativ hochstehenden Patientenversorgung in Krankenhäusern eine kooperativ ausgerichtete ärztliche Führungsorganisation unabdingbare Voraussetzung ist. Kooperatives ärztliches Management im Krankenhaus ist Ausdruck der prinzipiellen Gleichwertigkeit hochspezialisierten ärztlichen Wissens und dessen Nutzung. Kooperativ ausgerichtete Führungsmodelle können - anders als rein hierarchische Führungsstrukturen - erhebliche Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und Qualitätsreserven mobilisieren.

***

- Konzept -

 

Vor diesem Hintergrund wird die traditionelle, institutionalisierte hierarchische Struktur des ärztlichen Dienstes in den Krankenhäusern den modernen Anforderungen nicht mehr gerecht. In Anbetracht des enormen medizinischen und medizintechnischen Fortschritts überfordert der Umfang von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem sowohl quantitativ erweiterten als vor allem auch qualitativ veränderten Leistungsspektrum selbst in den einzelnen Fachgebieten schon seit langem die Leistungsfähigkeit eines einzelnen Arztes. Diesem heutigen Stand der Differenzierung und Spezialisierung in der Medizin mit dem entsprechenden Erfordernis der stärkeren Arbeitsteilung muß auch die Organisation und Struktur des ärztlichen Dienstes in Krankenhäusern nachfolgen. Der medizinisch-wissenschaftliche Fortschritt - aber auch der Kostendruck - erfordert darüber hinaus einen größeren Anteil qualifizierter berufserfahrener Krankenhausärzte mit speziellen Fachkenntnissen und Erfahrungen. Nur so können auch für jeden Patienten stets Ärzte mit den jeweils benötigten speziellen Fachkenntnissen zur Verfügung stehen. Um solche Ärztinnen und Ärzte an das Krankenhaus binden zu können, sind dieser besonderen Verantwortung entsprechende attraktive Arbeitsbedingungen erforderlich.

Ebenso sind die Anforderungen hinsichtlich der Leitung von Krankenhausabteilungen vielfältiger geworden, nicht zuletzt wegen der deutlich komplexer gewordenen Finanzierungsgrundlagen von Krankenhausleistungen sowie der für eine moderne Betriebsführung zunehmend entscheidenden Faktoren der Personalentwicklung und Personalführung. Auch hier kann ein Arzt allein nicht mehr allen Anforderungen gleichermaßen gerecht werden. Nicht alle Ärzte sind notwendigerweise auch an Managementaufgaben interessiert, selbst wenn sie auf Grund einer besonderen fachlichen Qualifikation in eine leitende Position gekommen sind. Gerade jedoch Management-Kompetenz ist für die Leitung der Fachabteilungen in den Krankenhäusern mehr denn je erforderlich.

Diese Entwicklungen hat die deutsche Ärzteschaft schon frühzeitig erkannt. Daher haben die Bundesärztekammer und der Deutsche Ärztetag wiederholt eine Strukturreform des ärztlichen Dienstes in Krankenhäusern gefordert und angemahnt. Diese Vorschläge wurden zuletzt auf dem 101. Deutschen Ärztetag 1998 in Köln bekräftigt und erneuert. Sie erhalten unter dem Aspekt der ebenso notwendigen besseren Integration der ambulanten und stationären Versorgung sowie der besseren Nutzung von Ressourcen neues Gewicht.

Eine auf Funktionen und Qualifikationen ausgerichtete Leitungsstruktur ist der historisch bedingten, formalen hierarchischen Struktur des ärztlichen Dienstes in Krankenhäusern überlegen. Qualifizierte Fachärzte übernehmen als leitende Fachärzte in kooperativer Form die fachliche und administrative Leitung einer Krankenhausabteilung/eines Fachbereiches. Sie sind untereinander grundsätzlich gleichberechtigt. Sie schlagen aus ihrer Mitte einen Sprecher vor, der die Abteilung/Fachgruppe nach außen vertritt. Dieser Sprecher wird im Einvernehmen mit der Krankenhausleitung (Direktion) vom Krankenhausträger für eine definierte Amtsperiode berufen. Er ist auch koordinierender Ansprechpartner gegenüber dem Krankenhausträger, der Direktion, der Pflegedienstleitung und anderen Abteilungsleitern bzw. Sprechern.

Die leitenden Fachärzte legen darüber hinaus die Verteilung der administrativen Aufgaben, der Verpflichtung hinsichtlich der Aus- und Weiterbildung wie auch der medizinischen Aufgaben untereinander verbindlich fest. Dabei bleibt es bei dem Grundsatz, daß der behandelnde Facharzt - soweit er alleine handelt - selbstverständlich für sein Handeln allein verantwortlich ist. Die Stellen für leitende Fachärzte müssen - den Anforderungen entsprechend - ausreichend bemessen sein, damit die vielfältigen Aufgaben erledigt werden können. Sie werden - analog zu den heutigen leitenden Positionen - ausgeschrieben und im Einvernehmen mit dem bestehenden Team durch Letztentscheidung des Krankenhausträgers besetzt.

Neben den leitenden Fachärzten gibt es Abteilungsärzte, die entweder noch in der Weiterbildung sind, oder bereits Fachärzte - jedoch ohne die besondere Verantwortung der leitenden Fachärzte. Diese Ärzte stellen gemeinsam mit den leitenden Fachärzten bzw. unter ihrer fachlichen Aufsicht - insbesondere soweit es sich um Ärzte ohne abgeschlossene Gebietsweiterbildung handelt - die ärztlich-medizinische Versorgung der Patienten sicher.

Dabei sollen auch die Abteilungsärzte durch die leitenden Fachärzte soweit möglich an die Übernahme von Verantwortung herangeführt werden, um sie zu qualifizieren und die
teamorientierte Zusammenarbeit und Leistungsbereitschaft zu fördern. Die Grundstruktur dieses Modells veranschaulicht die anliegende Graphik.

Angesichts der in Deutschland derzeit bestehenden Leitungsstrukturen (1996: 11.800 Chefärzte; 21.500 Oberärzte; 71.400 Assistenzärzte, davon 22.600 mit abgeschlossener Weiterbildung) sowie auch des ohnehin geltenden Prinzips, daß ein Facharzt für sein eigenes ärztliches Handeln selbst verantwortlich ist, würde die Einführung derart geänderter Strukturen keine radikalen Einschnitte bedeuten, allerdings zahlreiche Möglichkeiten nicht zuletzt im Hinblick auf die Integration von ambulanter und stationärer ärztlicher Versorgung eröffnen. Selbstverständlich müssen zahlreiche organisatorische Fragen geregelt werden. Dazu gehört auch die Konfliktlösung. Diese sollte - sofern sie nicht medizinische Fragen betrifft und insofern entweder fachlich eindeutig zu klären ist oder von dem jeweils behandelnden Facharzt zu vertreten ist - letztlich auf demokratischer Grundlage erfolgen. Allerdings muß es im Falle unüberwindbarer Konflikte auch möglich sein, einen leitenden Facharzt aus seiner Position zu entfernen - bei Wahrung des Grundsatzes eines unbefristeten Arbeitsplatzes. Grundsätzlich soll die Klärung möglichst vieler Detailfragen - wie z. B. die Verteilung administrativer Aufgaben aber auch ggf. Amtszeiten eines Sprechers - "vor Ort" durch die betroffenen Ärzte bzw. im Einvernehmen mit der jeweiligen Direktion und dem Krankenhausträger erfolgen.

Die Bundesärztekammer ist davon überzeugt, daß mit der dargestellten Neuorganisation des ärztlichen Dienstes in Krankenhäusern sowohl eine Verbesserung der Patientenversorgung als auch ein effizienterer Einsatz zunehmend knapper werdender Ressourcen erreicht werden kann.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 6

Von: Vorstand der Bundesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag begrüßt die Absicht der Regierungskoalition, durch einen neuformulierten § 20 im SGB V Gesundheitsförderung und Selbsthilfe zu stärken. Voraussetzung ist, daß Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung nicht zu Werbezwecken mißbraucht und ihre Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden.

Die demographische Entwicklung, die Zunahme chronischer Erkrankungen mit Behinderungen im Alter, der Anstieg funktioneller Störungen sowie vermeidbare Gesundheitsschäden und Folgekosten durch Unfälle und andere äußere Einwirkungen erfordern mehr denn je eine wirksame Gesundheitsförderung. Dies soll dem Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung für seine Gesundheit vermitteln. Nur dadurch kann gewährleistet werden, daß der Einzelne bis ins hohe Alter das Mögliche zur Erhaltung seiner Lebensqualität beitragen kann. Dazu notwendige gesundheitspolitische Voraussetzungen sind:

Die Ärzteschaft trägt seit langem und in beträchtlichem Umfang zur Gesundheitsförderung der Bevölkerung bei, insbesondere durch die individuelle Gesundheitsberatung in der Sprechstunde, die Gruppenarbeit mit Risikopersonen, Behinderten oder Kranken und die Mtiwirkung an öffentlichen Gesundheitsprogrammen. So beteiligen sich Ärzte aktiv und kontinuierlich an Gesundheitsförderungsmaßnahmen in Schulen. In regelmäßigen Präventionsaktionen bringt die Ärzteschaft ihre Kompetenz und das Gewicht ihrer Anerkennung in der Bevölkerung ein, um Menschen für die Fragen der Gesundheit zu sensibilisieren. So fanden im Zuge der Ärztlichen Präventionstage 1998 bundesweit 2.000 Aktionen statt, in denen Kinder, Jugendliche und ihre Eltern in Kindergärten, Schulen und Jugendfreizeit-einrichtungen von Ärzten beraten wurden.

Der 102. Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, die Ärzteschaft im Rahmen des § 20 SGB V aktiv an der Gesundheitsförderung zu beteiligen und für die Gesundheitsförderung und Prävention die gleichen Qualitätsmaßstäbe anzusetzen wie für die ärztliche Behandlung.

Gesundheitsförderung und Prävention müssen wissenschaftlich fundiert sein, qualifiziert durchgeführt und in ihrer Wirkung evaluiert werden.

Die Ärzteschaft steht hierzu mit ihrem Sachverstand zur Verfügung und empfiehlt eine gesetzliche Regelung, in der die Selbstverwaltung der Ärzteschaft und die Krankenkassen miteinander Maßnahmen der Gesundheitsförderung abstimmen.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 7

Von: Dr. Montgomery
als Mitglied des Vorstandes der BÄK

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag lehnt den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit und der Koalition zur GKV-Gesundheitsreform 2000 ab, weil er in die Zwei-Klassen-Medizin führt.

Unter einem Globalbudget werden die bei den gesetzlichen Krankenkassen versicherten Patienten nicht mehr nach dem medizinischen Bedarf, sondern nach den Vorgaben des Budgets behandelt. Ärzte und Krankenhäuser haben nicht einmal Anspruch auf Deckung der medizinisch unabweisbaren Kosten, wenn das von der jeweils zuständigen Krankenkasse zu überwachende Budget überschritten ist.

Koalition und Bundesregierung verabschieden sich von der öffentlichen Aufgabe der Vorhaltung von Krankenhäusern. Den Krankenkassen wird das Recht eingeräumt, Krankenhäusern, die im Landeskrankenhausplan aufgeführt sind, Versorgungsverträge zu verweigern. Dies gefährdet nicht nur eine patientennahe flächendeckende Krankenhausversorgung, sondern führt darüber hinaus zum Verlust von Zehntausenden von Arbeitsplätzen in den Krankenhäusern. Durch den stufenweise geplanten Übergang der Finanzierung von Krankenhausinvestitionen auf die Krankenkassen wird das Gewicht der Länder bei der Krankenhausplanung als Teil der öffentlichen Vorhaltefunktion im stationären Versorgungsbereich geschwächt. Mit der Übertragung der Investitionskosten auf die Krankenkassen werden diese Lasten zusätzlich auf die Beitragszahler abgewälzt, obwohl die Gelder schon jetzt für die Gesundheitsversorgung nicht ausreichen.

Der 102. Deutsche Ärztetag sieht in der Ablehnung der persönlichen Ermächtigung von qualifizierten Krankenhausärzten bei der erweiterten Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung ebenso eine Einschränkung der freien Arztwahl der Patienten wie in der zusätzlichen Strangulierung der Niederlassungsmöglichkeiten junger Ärztinnen und Ärzte, die stufenweise einem Berufsverbot gleichkommt.

Der Entwurf verabschiedet sich von wesentlichen Errungenschaften der über hundertjährigen gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, schwächt die gemeinsame Selbstverwaltung und führt im Ergebnis zur Zwei-Klassen-Medizin!

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 8

Von: Dr. Montgomery
als Mitglied des Vorstandes der BÄK

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, durch eine rückwirkende Änderung der Bundespflegesatzverordnung die volle Anrechnung tariflicher Personalkostensteigerungen im Krankenhaus zu garantieren.

Die jetzt geltende Regelung der Bundespflegesatzverordnung (§ 6 Abs. 3 BPflV) sieht vor, daß alle tarifvertraglichen Vergütungserhöhungen, die über die Veränderungsrate hinausgehen, nur in der Höhe eines Drittels des Unterschieds zwischen der Veränderungsrate und den tarifvertraglichen Anhebungen berücksichtigt werden. Die Folge ist, daß es zu einer finanziellen Unterdeckung der Personalkosten in den Krankenhäusern kommt und Personal- und Ausbildungsplätze abgebaut werden.

In dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreform 2000) wird der Ausgleich für die tariflichen Erhöhungen ins Ermessen der Krankenkassen gestellt. Die bisherige Regelung, wonach die Krankenkassen wenigstens Teile der die Grundlohnsummenentwicklung übersteigenden Tariferhöhungen vergüten mußten, wird damit ersatzlos gestrichen.

Dieser Versuch, durch das Gesetz tarifliche Erhöhungen einzuschränken, ist ein verfassungswidriger Eingriff in die Tarifautonomie und wird mit den anderen im Krankenhaus agierenden Gewerkschaften konsequent bekämpft. Die fehlende Refinanzierung der gesamten Personalkosten gefährdet ein gutes und modernes Leistungsniveau in unseren Krankenhäusern.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 9

Von: Herrn Henke

als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag lehnt die mit der GKV-Gesundheitsreform 2000 geplante Verschärfung der Zulassungssperren ab. Nicht nur, daß die bisherige Bedarfsplanung und die Zulassungssperren auch nach der GKV-Gesundheitsreform 2000 fortbestehen sollen, sondern es soll nach dem vorgelegten Referentenentwurf von den Zulassungsinstanzen vor einer Praxis-Nachfolge zunächst geprüft werden, ob die vom Inhaber aufgegebene Praxis für die vertragsärztliche Versorgung "entbehrlich" geworden ist. Da sich die Zulassungsinstanzen jeweils zur Hälfte aus Krankenkassenvertretern und Vertretern der niedergelassenen Ärzteschaft und damit aus potentiellen Konkurrenten zusammensetzen, steht zu befürchten, daß auch diese Frage - wie schon die Festlegung der Verhältniszahlen - sich nicht an einem aufgrund wissenschaftlicher Evaluation ermittelten Versorgungsbedarf der Patienten orientiert, sondern vielmehr an den wirtschaftlichen Interessen der Krankenkassen und der bereits niedergelassenen Vertragsärzte.

Der 102. Deutsche Ärztetag lehnt eine solche Form der Bedarfsplanung und die Verhängung jedweder Zulassungssperren als unzulässigen Eingriff in das Grundrecht der freien Berufsausübung ab. Er fordert den Bundestag und den Bundesrat auf, im Rahmen der anstehenden Gesundheitsreform keine Regelung zuzulassen, die die seit 1993 sich stetig verschärfenden Zulassungssperren weiterhin ermöglicht. Der 102. Deutsche Ärztetag erinnert in diesem Zusammenhang daran, daß in allen parlamentarischen Beratungen um das Gesundheitsstrukturgesetz, durch welches die Zulassungssperren eingeführt worden sind, stets darauf hingewiesen wurde, daß eine Bedarfsplanung maximal zu einer 30%igen bis 40%igen Sperrung der Planungsbezirke führen würde. In ihren praktischen Auswirkungen haben die Zulassungssperren dazu geführt, daß in einzelnen Fächern flächendeckend für mehrere Bundesländer keinerlei Niederlassungsmöglichkeiten mehr bestehen.

ANTRAG ENTFÄLLT

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 9 neu

Von: Herrn Henke
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag lehnt die mit der GKV-Gesundheitsreform 2000 geplante Verschärfung der Zulassungssperren ab. Er sieht in dieser Form der Bedarfsplanung sowie in jedweder Zulassungssperre einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht der freien Berufsausübung. Er fordert Bundestag und Bundesrat auf, keine Regelung zuzulassen, die die seit 1993 stetig verschärfenden Zulassungssperren weiterhin ermöglicht.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 10

Von: Herrn Henke
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag lehnt die im Referentenentwurf zur GKV-Gesundheitsreform 2000 enthaltenen Regelungen ab, durch die die Rechtsstellung der Krankenkassenverbände im Rahmen der Krankenhausplanung einseitig gestärkt wird. Nach dem Willen des Referentenentwurfes sollen die Krankenkassenverbände zukünftig das Recht erhalten, die bestehenden Versorgungsverträge mit Plankrankenhäusern, auf deren Abschluß diese einen Anspruch haben, aber auch von Universitätskliniken, bezogen auf einzelne Abteilungen zu kündigen. Ferner ist ab 2003 vorgesehen, den Kontrahierungszwang der Krankenkassen aufzuheben.

Mit diesen Sonderrechten stärkt der Referentenentwurf das Nachfrage-Kartell der Krankenkassenverbände derart, daß ihnen eine gesetzlich abgesicherte Monopolstellung im Hinblick auf die Nachfrage nach Krankenhausleistungen beschert wird. Dies steht im Widerspruch zu den Grundsätzen einer freiheitlichen und sozialen Wirtschaftsordnung, gefährdet aber auch schon kurzfristig eine flächendeckende, gleichmäßige und wohnortnahe stationäre Versorgung über alle ärztlichen Fachgebieten hinweg.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 11

Von: Herrn Henke
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag lehnt die durch die GKV-Gesundheitsreform 2000 vorgesehene Abschaffung des Status der a. o. Mitgliedern in den Kassenärztlichen Vereinigungen ab.

Es muß sichergestellt sein, daß sowohl die ebenfalls an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden ermächtigten Ärzte wie auch die zukünftig niedergelassenen Ärzte in den Gremien der Kassenärztlichen Vereinigungen vertreten sind.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 12

Von: Prof.Dr. Kunze
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag fordert den Deutschen Bundestag auf, die in § 116 a des Referentenentwurfes zur GKV-Gesundheitsreform 2000 jetzt vorgesehene Beteiligung der Krankenhäuser an der vertragsärztlichen Versorgung nicht im Wege der Institutsermächtigung, sondern ausschließlich durch persönliche Ermächtigung der qualifizierten Krankenhausärztinnen und -ärzte zu regeln.

Die in § 116 a genannten tatbestandlichen Voraussetzungen einer Institutsermächtigung kann das Krankenhaus - wie auch bereits 1995 in einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) festgestellt - nicht erfüllen, weil es nicht gewährleisten kann, daß die Ärztin/der Arzt, die/der tatsächlich die Behandlung durchführt, über die dafür notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt.

Begründung:

  1. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung im Referentenentwurf GKV – Gesundheitsreform 2000 sollen Krankenhäuser auf Überweisung eines Vertragsarztes zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung bei schweren Krankheitsbildern mit komplizierten Verläufen und bei katalogisierten, hochspezialisierten Leistungen zur vertragsärztlichen Versorgung gesetzlich zugelassen werden.

    Insbesondere hochspezialisierte Leistungen erfordern eine spezielle Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten, die - über die rein fachärztlichen Kenntnisse hinausgehend - in den besonderen Qualifikationsrichtlinien von den Partnern der Bundesmantelverträge gem. § 135 Abs. 2 SGB V festgelegt werden. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesozialgerichts (BSGE 79, 159 ff.) schließt jedoch der in speziellen Qualifikationsrichtlinien zum Ausdruck kommende enge Zusammenhang von nachgewiesener persönlicher Qualifikation der/des einzelnen Ärztin oder Arztes und die Berechtigung zur Leistungserbringung generell die Erteilung einer Institutsermächtigung aus. Dieser generelle Ausschluß von Institutsermächtigungen für ärztliche Leistungen, die nur von Ärztinnen und Ärzten erbracht und abgerechnet werden dürfen, die zuvor eine bestimmte fachliche Befähigung nachgewiesen haben, gilt auch für die ambulante Behandlung in Hochschulkliniken.
  2. Insbesondere hochspezialisierte Leistungen erfordern eine spezielle Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten, die - über die rein fachärztlichen Kenntnisse hinausgehend - in den besonderen Qualifikationsrichtlinien von den Partnern der Bundesmantelverträge gem. § 135 Abs. 2 SGB V festgelegt werden. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesozialgerichts (BSGE 79, 159 ff.) schließt jedoch der in speziellen Qualifikationsrichtlinien zum Ausdruck kommende enge Zusammenhang von nachgewiesener persönlicher Qualifikation der/des einzelnen Ärztin oder Arztes und die Berechtigung zur Leistungserbringung generell die Erteilung einer Institutsermächtigung aus. Dieser generelle Ausschluß von Institutsermächtigungen für ärztliche Leistungen, die nur von Ärztinnen und Ärzten erbracht und abgerechnet werden dürfen, die zuvor eine bestimmte fachliche Befähigung nachgewiesen haben, gilt auch für die ambulante Behandlung in Hochschulkliniken.

  3. Eine Ermächtigung von Krankenhäusern und Polikliniken steht auch der Grundsatz der Nachrangigkeit der Institutsermächtigung gegenüber der persönlichen Ermächtigung von Ärztinnen und Ärzten entgegen. Wie das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf § 31 Ärzte-Zulassungsverordnung feststellt, gebührt zunächst den niedergelassenen Ärzten der Vorrang bei der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Soweit bei bestehenden Versorgungsdefiziten die Einbeziehung anderer als niedergelassener Ärzte notwendig ist, genießt die Ermächtigung von Krankenhausärztinnen und -ärzten Priorität gegenüber der Erteilung von Institutsermächtigungen. Diese Rangfolge ist auch bei Hochschulkliniken als ärztlich geleitete Einrichtungen zu beachten.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 13

Von: Prof.Dr. Eckel, Dr. Everz
als Mitglieder des Vorstandes der BÄK

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag hat dargelegt, welche Gefahren aus der GKV-Gesundheitsstrukturreform 2000 für die Patientenversorgung entstehen.

Es gilt nun:

Daher werden alle deutschen Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Organisationen wie Berufsverbände und wissenschaftliche Fachverbände, Ärztevereinigungen, Bezirksstellen, Kassenärztliche Vereinigungen und Landesärztekammern aufgerufen, durch öffentliche Veranstaltungen, Unterschriftsaktionen und überzeugende Argumentationen die Gesellschaft aufzuklären, den politisch Verantwortlichen die Augen zu öffnen und sich dem Bündnis Gesundheit 2000 mit allen im Gesundheitswesen tätigen Berufsgruppen zusammenzuschließen.

Der 102. Deutsche Ärztetag bekräftigt, daß Rationierung von Leistungen im Gesundheitswesen im wohlverdienten Interesse von Patienten wo irgend möglich vermieden werden muß.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG I - 14

Von: Frau Dr. Drexler-Gormann
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Die Delegierten des Deutschen Ärztetages fordern die Bundesärztekammer auf, schnellstmöglich die Erarbeitung diagnostisch-therapeutischer Leitlinien für die häufigsten Krankheitsbilder zu veranlassen und in geeigneter Form den ÄrztInnen zur Verfügung zu stellen. Dies sollte in Kooperation mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der GKV auf der Grundlage der bereits bestehenden Empfehlungen der Fachgesellschaften erfolgen.

Begründung:

Qualitätssicherung bietet eine Hilfe für ärztliche Entscheidungen, um auch in Zukunft, unter zunehmendem ökonomischen Druck, die Verantwortung für die richtige Indikation, das adäquate Therapieziel und qualitätsgesichertes Handeln zu übernehmen. Qualitätssicherung bedeutet keine Rationierung, sondern sinnvolle Rationalisierung. Qualitätssicherung bedeutet aktiven Patientenschutz. Nur ein optimaler Ressourceneinsatz ermöglicht den Einsatz neuer, in der Regel sehr teurer, diagnostischer und therapeutischer Verfahren für alle Patienten und ist Grundlage für eine moderne patientengerechte medizinische Versorgung.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 15

Von: Dr. Sause

als Delegierter der Ärztekammer Niedersachsen

Dr. Windhorst

als Delgierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

 

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Die außerordentliche Mitgliedschaft von Ärztinnen und Ärzten in den Kassenärztlichen Vereinigungen und derer Organe mit entsprechenden Rechten müssen erhalten bleiben. Der entsprechende Gesetzentwurf ist zu korrigieren.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 16

Von: PD Dr. Ludwig
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Deutsche Ärztetag fordert, daß die ambulante Behandlung in Krankenhäusern durch persönlich ermächtigte Ärzte erfolgen muß.

Begründung:

Die Qualität ärztlicher Leistung kann nur durch den Arzt persönlich und nicht durch die Institution des Krankenhauses sichergestellt werden.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG I - 17

Von: Frau Dr. Drexler-Gormann
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Die Delegierten des Deutschen Ärztetages fordern die Bundesärztekammer auf, auf die KBV einzuwirken, die Einzelleistungsvergütung in der ambulanten Gesundheitsversorgung durch geeignete Honorierungsformen, die nicht von der Anzahl der erbrachten ärztlichen Leistungen abhängig sind, ersatzlos abzulösen.

Begründung:

Unabhängig von allen Diskussionen um das Globalbudget handelt es sich bei der Einzelleistungsvergütung um ein anachronistisches Vergütungsmodell, das vielleicht historisch gerechtfertigt war, das jetzt aber eine unerwünschte, medizinisch vielfach nicht notwendige Mengenausweitung provoziert. Ärztliches Handeln muß konsequent von kommerziellen Interessen abgekoppelt werden, nur so ist eine patientengerechte medizinische Versorgung zu gewährleisten.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 18

Von: Dr. Thomas Müller
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Deutsche Ärztetag unterstützt die im Referentenentwurf vorgeschlagene engere Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgungstrukturen.

Begründung:

Im gegenwärtigen System ambulanter und stationärer Versorgung verhindern oftmals Informationsverluste eine effektive Patientenbetreuung. Gleichfalls ist die Kontinuität der Behandlung bei damit verbundenen Arztwechseln oftmals erschwert. Eine engere Verzahnung ist daher sowohl aus medizinischen als auch ökonomischen Gründen zu fordern.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 18a

Von: Frau Dr. Gitter
als Delegierte der Ärztekammer Bremen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Im Antrag I-18 werden die Worte "die im Referentenentwurf vorgeschlagene" ersetzt durch das Wort "eine";

des weiteren werden an das Wort "Versorgungsstrukturen" folgende Worte angefügt: "auf der Grundlage der bereits von der verfaßten Ärzteschaft vorgelegten Konzepte."

Sodann lautet der Antrag wie folgt:

Der Deutsche Ärztetag unterstützt eine engere Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgungsstrukturen auf der Grundlage der bereits von der verfaßten Ärzteschaft vorgelegten Konzepte.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 19

Von: Frau Dr. Brigitte Ende
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Deutsche Ärztetag begrüßt die Ansätze in dem Referentenentwurf zur Reform der GKV, die die Rolle des Hausarztes als Schlüsselfigur stärken und zu einer Verbesserung der psychosozialen Versorgung beitragen.

Begründung:

Dem Wandel des Krankheitsspektrums von akut und infektiös zu chronisch und psychosozial ist mit einer immer spezialisierten und technisierten Medizin nicht adäquat zu begegnen.

Die Kenntnis des Patienten in seiner Gesamtheit, seinen Umgang mit der Welt und seinen Erkrankungen und sein Erleben über lange Zeiträume erlaubt, daß bei Diagnostik und Therapie aufgrund des Kontextwissens sparsam mit Ressourcen umgegangen werden kann.

Der fachärztliche Spezialist bleibt durch eine weitestgehend spezialistische Tätigkeit hochqualifiziert und damit hocheffizient; Medizingeräte der spezialärztlichen Versorgung können optimal dort genutzt werden, wo es medizinisch notwendig erscheint.

ANTRAG ENTFÄLLT

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 19 neu

Von: Dr. Brigitte Ende
als Delegierter der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Deutsche Ärztetag begrüßt die Ansätze im Referentenentwurf zur Reform der GKV, die die Rolle des Hausarztes als Schlüsselfigur stärken und zu einer Verbesserung der psychosozialen Versorgung beitragen.

Bei speziellen Erkrankungsbildern und gewachsenen Beziehungen muß sichergestellt sein, daß auf Wunsch des Patienten auch nicht explizit im Hausarztmodell genannte Facharztgruppen diese Funktion übernehmen können.

Begründung:

siehe I-19 alt

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 19a

Von: Frau Dr. Gitter
als Delegierte der Ärztekammer Bremen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Streichung der Worte "die Ansätze" und ersetzen durch "das"

Einfügen der Worte "formulierte Ziel" hinter GKV"

Streichung der Worte "die die Rolle" bis "beitragen." Stattdessen die Worte ", die hausärztliche Medizin zu fördern. Dazu muß aber auch die Zulassungsbeschränkung für Hausärzte zur vertragsärztlichen Versorgung aufgehoben werde."

Der Antrag lautet dann also:

"Der Deutsche Ärztetag begrüßt das im Referentenentwurf zur Reform der GKV formulierte Ziel, die hausärztliche Medizin zu fördern. Dazu muß aber auch die Zulassungsbeschränkung für Hausärzte zur vertragsärztlichen Versorgung aufgehoben werde."

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 20

Von: Dr. Matthias Brockstedt
als Delegierter der Ärztekammer Berlin

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Die Delgierten des 102. Deutschen Ärztetages unterstützen eine am jeweiligen aktuellen Wissensstand orientierte Liste verordnungsfähiger Arzneimittel als ein wirkungsvolles Mittel zur rationellen Arzneitherapie.

Begründung:

Eine derartige, von einer unabhängigen Kommission zu erarbeitende Liste trägt zu einer Arzneimittelverordnung bei, die allen Patienten eine an den Maßstäben von Notwendigkeit, Sichrheit und Kostenbewußtheit orientierte Therapie garantiert.

Eine derartige Positivliste führt zudem zur besseren Abstimmung zwischen stationärer und ambulanter Arzneimitteltherapie.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 21

Von: Frau Prof. Dr. Krause-Girth
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

  1. Der Deutsche Ärztetag begrüßt das Ziel "Stärkung der Patientinnen und Patienten" im Referentenentwurf und die folgenden einzelnen Schritte:
  2. Die Erweiterung der Patientenrechte und des Patientenschutzes durch unabhängige Beratungseinrichtungen.
  3. die Förderung von Gesundheitsförderung und Selbsthilfe.
  4. Die Beteiligung der Krankenkassen an der betrieblichen Gesundheitsförderung (§ 20, 2)

Begründung:

Die Stärkung der Patient/innenrechte ist ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Wirksamkeit der Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 22

Von: Frau Dr. Ende
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, den § 103, Abs. 4 des Referentenentwurfes dahingehend zu ändern, daß bei der Auswahl geeigneter Bewerber für die Nachfolge eines Vertragsarztes/Vertragsärztin neben den aufgeführten Punkten (berufliche Eignung, Approbationsalter, Dauer der ärztlichen Tätigkeit, usw.) auch Zeiten der Familienarbeit und Kindererziehung berücksichtigt werden.

Begründung:

Frauen und Männer, die z.B. die Zeiten des gesetzlichen Erziehungsurlaubs in Anspruch nehmen, dürfen bei den Praxisnachfolgeregelungen nicht benachteiligt werden.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 23

Von: Dr. Rudat
als Delegierter der Landesärztekammer Thüringen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber dringend auf, eine Anpassung des im Psychotherapeutengesetz festgelegten Ausgabenvolumens für psychotherapeutische Leistungen an den bestehenden Versorgungsbedarf vorzunehmen.

Begründung:

Das Psychotherapeutengesetz intendiert die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit qualifizierter ambulanter psychotherapeutischer Krankenbehandlung und die Integration der psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten in die vertragsärztlichen Versorgungsstrukturen.

Diese Ziele des Gesetzes können nur erreicht werden, wenn vom Gesetzgeber auch ausreichende finanzielle Rahmenbedingungen hierfür zur Verfügung gestellt werden.

Andernfalls ist der Fortbestand der psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Versicherter durch die ökonomische Situation der Psychotherapie - erbracht durch ärztliche und psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten - in der gesetzlichen Krankenversicherung kurz- und mittelfristig hochgradig gefährdet.

Die für das 1. Halbjahr 1999 vereinbarten oder den Schiedsämtern anheim gestellten vorläufigen Punktewerte werden im Herbst das Finanzierungsdefizit im Psychotherapeutenbudget offenbaren, dann steht die Frage der sogenannten "Nachschußpflicht".

In den vergangenen 10 Jahren hat sich der politisch gewollte Aufbau der Versorgung mit psychotherapeutischer Krankenbehandlung ohne die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel seitens der Krankenkassen vollzogen - zu Lasten des vertragsärztlichen Gesamtbudgets, d.h. zu Lasten aller Ärzte und der psychotherapeutischen Vertragsbehandler selbst.

Das jetzt gesetzlich definierte Budget für 1999 deckt weder den Finanzierungsbedarf für die neu integrierten Psychotherapeuten noch für die Leistungen der bisher im System arbeitenden ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten.

Der Deutsche Ärztetag fordert im Sinne des Ziels sozialer Gerechtigkeit und Humanität sowie der Gleichstellung psychisch und körperlich Kranker die Bereitstellung ausreichender Gelder für die psychotherapeutische Versorgung, damit der Neubeginn einer Diskriminierung psychisch Kranker verhindert werden kann.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG I - 24

Von: Dr. Klaus König
als Delegierter der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Das Beiblatt des Deutschen Ärzteblattes: "Medizin heute" soll das Sprachrohr zur Information der Patienten durch die Ärzteschaft werden. In verständlicher Form dienen mehrere Seiten zur Aufklärung der berufspolitischen Situation. Jede Praxis/Klinik erhält mehrere Exemplare für das Wartezimmer.

Begründung:

  1. Die Darstellung in der Presse ist abhängig vom Sachverstand und dem Wohlwollen des Redakteurs.
  2. Die Krankenkassen informieren die Patienten nicht ausreichend und nicht im Sinne der Realität.
  3. Information durch Ärzte ist nötig, die Ärzteschaft muß mit einer Stimme sprechen.
  4. Medizin heute wird gerne im Wartezimmer gelesen.

Nutzen wir diese vorhandene Möglichkeit.

ENTSCHEIDUNG: 2. LESUNG; AN DEN VORSTAND ÜBERWIESEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 25

Von: Dr. Klaus Baier
als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Die Delegierten des 102. Deutschen Ärztetages bitten den designierten Bundespräsidenten, Johannes Rau, dafür Sorge zu tragen, daß das Berufsverbot für Vertragsärzte ab dem 68. Lebensjahr aufgehoben wird.

Begründung:

Die Bundesversammlung hat als Vertreter des Deutschen Volkes in aller Deutlichkeit bestätigt, daß auch ein 69-jähriger Verantwortung und Arbeitseinsatz übernehmen kann.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 26

Von: Dr. A. Möhrle
als Mitglied des Vorstandes der BÄK

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Bei der Bildung integrierter Versorgungsformen muß gefordert werden, die Verhandlungskompetenz für zu schließende Vergütungsverträge bei den Kassenärztlichen Vereinigungen zu belassen.

Einkaufsmodelle jeder Art werden unser auf hohem Niveau funktionierendes Gesundheitssystem nicht verbessern, sondern mittelfristig zerstören.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 27

Von: Dr. Rudat
als Delegierter der Landesärztekammer Thüringen

Dr. Schneider
als Delegierter der Ärztekammer Mecklemburg-Vorpommern

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Angesichts der massiven Bedrohung der Leistungsfähigkeit der ambulanten Gesundheitsversorgung in den neuen Bundesländern fordert der Deutsche Ärztetag die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, das von der Vertreterversammlung der KBV am Montag, den 31.05.1999 beschlossene "Konzept zur Anpassung der vertragsärztlichen Gesamtvergütungen in den neuen Bundesländern an das Niveau in den alten Bundesländern bis zum Jahre 2004" sowie in der GOÄ zu realisieren.

Begründung:

Fast 10 Jahre nach der Wiedervereinigung und nach ungeheuren Anstrengungen beim Aufbau des Gesundheitswesens der Ärzte im Osten ist für die Ärzte in Deutschland nicht mehr nachzuvollziehen, warum bei vergleichsweise gleicher qualitativer und quantitativer Leistung nach wie vor eine Sozialmauer existiert. Die deutschen Ärzte haben im Gegensatz zu vielen Darstellungen in den Medien und beispielgebend für andere Berufsgruppen bisher gemeinsam dramatische Einschnitte verhindert, ab sie sind jetzt endgültig an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gelangt.

Im Interesse der weiteren Versorgung können wir uns nicht mehr mit Unverbindlichkeitserklärungen abfinden und halten den Termin zur Verwirklichung der Angleichung bis zum Jahre 2004 in den im Konzept zur Anpassung detailliert dargestellten Schritten für unbedingt erforderlich.

Im wesentlichen handelt es sich dabei um eine jährliche Anhebung der Kopfpauschalen, einen bundesweiten Risikostrukturausgleich und die bundeseinheitliche Grundlohnsummenentwicklung im sogenannten Beitrittsgebiet.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 28

Von: Dr. Josten
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

In der Regel entsprechen die veröffentlichten Leitlinien zum ärztlichen Handeln bisher nicht in zufriedenstellendem Maß den anerkannten Anforderungen, die an ihre Inhalte zu stellen sind.

Die größten wissenschaftlichen Anstrengungen benötigen hier die Identifikation, Evaluation und Synthese des belegbaren Wissens in der Medizin.

Leitlinien müssen als ein Instrument zur Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung der Patienten dienen. Allein an den Ausgaben orientierte Vorschriften zur Behandlung von Patienten/innen erfüllen dieses Ziel nicht.

Literatur: T.M. Shaneyfelt et al.; Are Guidelines following Guidelines?; Jama 1999; 281: 1900-1905 (26. Mai 1999)

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG I - 29

Von: Frau Dr. Bühren
als Delegierte der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Die Ärztekammern mögen überprüfen, ob es in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich erforderlich und möglich ist, Hilfestellungen und spezifische Beratungsangebote für Ärzte und Ärztinnen mit Überlastungssyndrom anzubieten.

Begründung:

Die berufliche Situation vieler niedergelassener und klinisch tätiger Ärzte und Ärztinnen hat sich innerhalb weniger Jahre durch verschärfte gesundheitspolitische Rahmenbedingungen deutlich destabilisiert.

Das Gefühl der ungenügenden Anerkennung der ärztlichen Arbeitsleistung, die Bedrohung durch Arbeitslosigkeit unter Ärztinnen und Ärzten, die ständige Überarbeitung durch viele Überstunden, die ständig steigende Flut bürokratischer Pflichten und die bedenkliche Verunsicherung durch gesetzgeberische Maßnahmen in immer kürzeren Abständen hat viele ursprünglich hoch motivierte Kollegen und Kolleginnen resignieren lassen, was ohne adäquaten Ausgleich oder Gegenmaßnahmen in ein Erschöpfungssyndrom münden kann.

In der Bayerischen Landesärztekammer wird ein entsprechendes Modellangebot diskutiert. Geplant sind u.a. die Einrichtung einer "Anonymen Hotline" mit unbürokratischer und zeitnaher Vermittlung an kompetente TherapeutInnen, spezialisierte Suchtkliniken und spezifische Selbsthilfegruppen für akut und chronisch betroffene Kollegen und Kolleginnen - und präventiv ausgerichtete Seminarangebote, z.B. zur Vermittlung von Bewältigungsstrategien im beruflichen Alltag.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 30

Von: Prof. Dr. Adam, Prof. Dr. Lob, Prof. Dr. Kunze
als Delegierte der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Die Vorstellungen einer künftigen Leistungsstruktur im Krankenhaus, wie sie im Entschließungsantrag I-5 des Vorstandes der Bundesärztekammer zum Ausdruck gebracht werden, sind mit besonderen Nachdruck auch auf Universitätsstrukturen anzuwenden. Die derzeit in vielen Bundesländern noch herrschenden Sturkturen mit einem allmächtigen und "alles wissenden" ärztlichen Dirkektor an der Spitze der Universitätskliniken sind antiquiert und überholt, zumal diese Direktoren Weisungsrecht den in "ihrer" Klinik arbeitenden Spezialisten gegenüber haben, deren Spezialgebiet sie selbst nicht erworben haben.

Auch Universitätskliniken sind in Departments umzuwandeln, die kollegiale Leitung ist auch hier als künftige Leistungsstruktur einzuführen.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 31

Von: Prof.Dr. Lob, Prof.Dr. Kunze, Prof.Dr. Adam
als Delegierte der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag fordert die Krankenhausgesellschaften und die Gesundheitsminister der Bundesländer auf, kooperative Leitungsstrukturen in allen deutschen Krankenhäusern einzuführen.

Das expotentiell zunehmende ärztliche Wissen ist verteilt auf viele einzelne Ärzte; dies gilt besonders für die zunehmende Spezialisierung im Krankenhaus. Durch die de facto Niederlassungssperre wird das Krankenhaus für die meisten Ärzte zum Lebensarbeitsplatz. Die hierarchischen Strukturen wurden bisher in den ärztlichen Krankenhausleitungen den neuen Bedingungen nicht angepaßt.

Um das gesamte Spezialwissen dem einzelnen Patienten zur Verfügung stellen zu können, müssen die erfahrenen Spezialisten die entsprechende Freiheit zur Leistungserbringung erhalten. Die freie Arztwahl für den Patienten aber auch die freie Überweisung an den gewünschten Spezialisten im Krankenhaus muß in Zukunft möglich sein.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 32

Von: Dr. Windhorst
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Die Ärzteschaft des 102. Deutschen Ärztetages fordert die Bundesregierung auf, rechtliche Grundlagen zu schaffen, um die bestehenden Aufsichtsgremien der Krankenkassen anteilig mit Ärzten der Selbstverwaltung und Patientenvertretern zu erweitern.

Begründung: mündlich

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 33

Von: Dr. Munte
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Die Delegierten des 102. Deutschen Ärztetages fordern das Bundesministerium für Gesundheit auf, unverzüglich echte Verhandlungen mit der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die GKV-Gesundheitsreform 2000 aufzunehmen. Die verfaßte deutsche Ärzteschaft weist noch einmal auf die unabsehbaren Folgen hin, wenn der ärztliche Sachverstand weitgehend bei der Entwicklung der Gesundheitsreform ausgeschaltet bleibt.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 34

Von: Dr. Mayer
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Die Vertreterversammlungen der KV-en der Länder und der KBV dürfen nicht durch einen Verwaltungsrat ersetzt werden.

Wir wollen auch zukünftig gestalten statt verwalten.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 35

Von: Frau Dr. Fick, Dr. Kaplan
als Delegierte der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Ein Globalbudget und eine damit verbundene Rationierung medizinischer Leistungen ist nur durch eine neue Strukturierung des Krankenversicherungssystems zun verhindern.

Die neue Struktur könnte folgende Finanzierungselemente enthalten.

Durch eine solidarisch finanzierte Pflichtversicherung wird die medizinische Basisversorgung sichergestellt.

Alle weiteren Versorgungsbereiche, wie z.B. Infertilitätsbehandlung, Antikonzeption, ein Teil der Heil- und Hilfsmittel, Transportkosten, Kuren, Prophylaxe und die Behandlung von Sportverletzungen können - müssen aber nicht - vollständig oder teilweise durch eine Zusatzversicherung abgedeckt werden.

Behandlungskosten, die aus dem Mißbrauch von Alkohol und Nikotin entstehen, sowie die Behandlung von Folgekrankheiten, die aus der Umweltbelastung (Verkehr, Industrie etc.) hervorgerufen werden, sollten durch die entsprechende Steuer, die dem Gesundheitswesen zufließen müßte, finanziert werden.

Der Deutsche Ärztetag fordert die für das Gesundheitswesen zuständigen Politiker auf, die Neustrukturierung der Krankenversicherung unverzüglich einzuleiten.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 36

Von: Frau Dr. Hasselblatt-Diedrich
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesgesundheitsministerin auf, dafür Sorge zu tragen, daß im Rahmen einer schrittweisen Übernahme von Krankenhausinvestitionen durch die Krankenkassen direkte Mitwirkungsrechte der Ärztekammern und damit auch der Krankenhausärztinnen und -ärzte gewährleistet werden. Ärztlich-medizinische Gesichtspunkte müssen stärker als bisher bei Investitionen für Krankenhäuser und bei der Krankenhausplanung berücksichtigt werden, um eine bedarfsgerechte stationäre Versorgung sicherzustellen. Die Berücksichtigung allein von wirtschaftlichen Interessen der gesetzlichen Krankenversicherung lehnt der Deutsche Ärztetag ab. Sie sind weder patienten- noch qualitätsorientiert.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 37

Von: Dr. Ottmann
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag lehnt eine weitgehende Öffnung der Krankenhäuser für eine institutionelle ambulante Behandlung durch Änderung bzw. Erweiterung der bisherigen
3-seitigen Verträge nach § 115, 116 ff. grundsätzlich ab.

Eine intensivierte Kooperation zwischen persönlich ermächtigten Krankenhausärzten mit speziellen Qualifikationen und Vertragsärzten ist jedoch absolut zu befürworten und weiter zu entwicklen.

Begründung:

Die einzelnen gesetzlichen Veränderungen der prä/post-stationären Versorgung, die Erweiterung des ambulanten Operationskataloges um stationsersetzende Leistungen, die neue institutionelle Ermächtigung der Krankenhäuser für schwere Erkrankungen mit kompliziertem Verlauf sowie die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten von Reha-Kliniken führen in ihrer Summe zu einer generalisierten Öffnung der Krankenhäuser für eine ambulante Behandlung ohne gesicherten Qualitätsgewinn für unsere Patienten und zu einer massiven existentiellen Gefährdung der vertragsärztlichen Versorgung.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 38

Von: Dr. Möhrle
als Mitglied des Vorstandes der BÄK

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag lehnt die im Referentenentwurf vorgesehene Ausdehnung des Standardtarifs auf Personen ab 55 Jahren ab.

Die Beitragsentlastung älterer Privatversicherter muß verursachergerecht mit versicherungstechnischen Mitteln erreicht werden.

Der 102. Deutsche Ärztetag wendet sich gegen das vorgesehene "Diktat von Dumpingpreisen" zur Entlastung der PKV von selbstgemachten Problemen.

Auch die Verankerung des Standardtarifs in der GOÄ für den bisher kleinen Kreis dieser Versicherten wird abgelehnt. Sonderregelungen für bestimmte Versichertengruppen haben in einer amtlichen Gebührenordnung nichts verloren. Die von der Bundesärztekammer ausgesprochene Empfehlung zur Rechnungsstellung für diesen Personenkreis wird von der Ärzteschaft befolgt und reicht zum wirtschaftlichen Schutz dieser Versicherten aus.

ANTRAG ENTFÄLLT

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 38 neu

Von: Dr. Lippross,
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Dr. Möhrle
als Mitglied des Vorstandes der BÄK

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag lehnt die im Referentenentwurf vorgesehene Ausdehnung des Standardtarifs auf Personen ab 55 Jahren ab.

Die Beitragsentlastung älterer Privatversicherter muß verursachergerecht mit versicherungstechnischen Mitteln erreicht werden.

Der 102. Deutsche Ärztetag wendet sich gegen das vorgesehene "Diktat von Dumpingpreisen" zur Entlastung der PKV von selbstgemachten Problemen.

Der deutsche Ärztetag lehnt grundsätzlich eine Verankerung des einheitlichen Standardtarifs der privaten Krankenversicherung mit der Festsetzung bestimmter Gebührensätze in den Bestimmungen der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte ab.

Der Deutsche Ärztetag kann für eine Verknüpfung von Gebührenordnungsrecht und Recht der privaten Krankenversicherung, in Bestimmungen der Gebührenordnung für Ärzte durch eine Verordnung der Bundesregierung festgelegt, kein Verständnis aufbringen. Die Tarifkalkulationen der privaten Krankenversicherung müssen getrennt vom Gebührenordnungsrecht geregelt bleiben. Die Auffassung der Bundesgesundheitsministerin, eine Kopplung von privatem Krankenversicherungsrecht mit öffentlich-rechtlichen GOÄ-Vorschriften könnte die Zahl der Standardversicherten erhöhen und zur Rechtssicherheit beitragen, vernachlässigt die Absichten der privaten Krankenversicherung, das Gebührenordnungsrecht zu durchlöchern und Einkaufsmodelle für die privatärztliche Versorgung gesetzlich zu verankern.

Die von der Bundesärztekammer ausgesprochene Empfehlung zur Rechnungsstellung für diesen Personenkreis wird von der Ärzteschaft befolgt und reicht zum wirtschaftlichen Schutz dieser Versicherten aus.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 39

Von: Dr. Schmutterer
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

Frau Dr. Kielhorn-Haas
als Delegierte der Ärztekammer Berlin

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag lehnt die im Referentenentwurf vorgesehene sehr weitgehende Sammlung von Patientendaten und die Einsicht in personenbezogene Patientenunterlagen durch MDK ab.

Begründung:

  1. Durch das Gesetzesvorhaben werden die Grundsätze des Datenschutzes mißachtet. Stichwort: "Gläsener Patient".
  2. Darüber hinaus wird hierdurch das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient erheblich belastet.
  3. Stichwort: Schweigepflicht des Arztes zum Schutz des Patienten.
  4. Insbesondere auch in der Psychotherapie werden durch solche Kontrollmaßnahmen für psychisch Kranke der Therapieeinstieg weiter erschwert und der therapeutische Prozeß gefährdet (Zunahme von Ängsten und paranoiden Phantasien).
  5. Schon seit über 20 Jahren ist durch das bestehende Gutachterverfahren in der Psychotherpie eine gute Qualitätskontrolle gewährleistet.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 40

Von: Dr. Lippross
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der deutsche Ärztetag lehnt eine Verankerung des einheitlichen Standardtarifs der privaten Krankenversicherung mit der Festsetzung des 1,7-Fachen des Gebührensatzes in den Bestimmungen der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte ab.

Der Deutsche Ärztetag kann für eine Verknüpfung von Gebührenordnungsrecht und Recht der privaten Krankenversicherung, in Bestimmungen der Gebührenordnung für Ärzte durch eine Verordnung der Bundesregierung festgelegt, kein Verständnis aufbringen. Die Tarifkalkulationen der privaten Krankenversicherung müssen getrennt vom Gebührenordnungsrecht geregelt bleiben. Die Auffassung der Bundesgesundheitsministerin, eine Kopplung von privatem Krankenversicherungsrecht mit öffentlich-rechtlichen GOÄ-Vorschriften könnte die Zahl der Standardversicherten erhöhen und zur Rechtssicherheit beitragen, vernachlässigt die Absichten der privaten Krankenversicherung, das Gebührenordnungsrecht zu durchlöchern und Einkaufsmodelle für die privatärztliche Versorgung gesetzlich zu verankern.

ANTRAG ENTFÄLLT

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 41

Von: Dr. Zollner
als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Die Schließung einer Praxis darf nur auf freiwilliger Basis mit Zustimmung des Praxisinhabers oder seiner Erben erfolgen.

Der Passus "freiwillig" muß wieder eingefügt werden im § 103, Abs. 4.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 42

Von: Dr. Busch
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Die Delegierten des 102. Deutschen Ärztetages unterstützen grundsätzlich eine am jeweiligen aktuellen Wissensstand orientierte Liste verordnungsfähiger Arzneimittel.

Die unmittelbare Verfügbarkeit von unter Umständen lebensrettenden neuen Arzneimitteln nach ihrer Zulassung durch eine europäische Zulassungsbehörde oder durch die US-amerikanische FDA muß gewährleistet sein.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 43

Von: Frau Prof.Dr. Krause-Girth
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Deutsche Ärztetag unterstützt, daß in den Paragraphen 21 bis 24 und 41 sinnvolle präventive Maßnahmen eingeführt bzw. geregelt werden.

§ 21, 22 verpflichtet die Krankenkassen zur Durchführung flächendeckender Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen, insbesondere bei jenen Bevölkerungsgruppen, die von einem erhöhten Kariesrisiko betroffen sind, das sind z.B. Kinder und Jugendliche aus sozialen Brennpunkten oder Behinderteneinrichtungen.

§ 23 Hier wird die bisherige Rehabilitationskur den medizinisch hochwertigen ambulanten Vorsorgeleistungen zugeordnet - der Zuschuß für chronisch kranke Kleinkinder wird deutlich erhöht.

§ 24 + 41 Medizinische Vorsorge und medizinische Rehabilitation für Mütter können in Form einer Mutter-Kind Maßnahme erbracht werden. (Das ist neu.)

Begründung: mündlich

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 44

Von: Dr. Windhorst
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Um eine ausreichende Zahl von Weiterbildungsstellen in den Krankenhäusern schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, fordern die Delegierten des 102. Deutschen Ärztetages eine Nachbesserung des Initiativprogramms durch die Beteiligten (Kostenträger, Krankenhausgesellschaften, Politik) u.a. dahingehend, daß die Weiterbildungsstellen zusätzlich zu dem Klinikstellenplan eingerichtet werden müssen.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 45

Von: Frau Dr. Bert
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Deutsche Ärztetag möge die Auflösung der Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen Vereinigung ablehnen.

Begründung:

Es ist vollkommen undemokratisch, die Parlamente der Kassenärzte, die wir selbst finanzieren, aufzulösen.

Die Ärzte sollen nicht mehr zu Wort kommen.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 46

Von: P.D. Dr. Knichwitz
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Die Delegierten des Deutschen Ärztetages ermahnen die Arbeitgeber, geltende Tarifrechte, Arbeitsvertragsrichtlinien sowie das Arbeitszeitgesetz im Krankenhaus einzuhalten und nicht durch nachträgliche Nebenabreden zu unterlaufen.

Begründung: mündlich

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG I - 47

Von: Dr. Thomas
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der Deutsche Ärztetag nimmt mit Empörung die Art und den Inhalt der Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit an den Vorstand der KBV zur Kenntnis und stellt fest:

Eine aufsichtsrechtliche Vorladung ersetzt nicht die von der Bundesgesundheitsministerin Fischer anläßlich der Eröffnung des 102. Deutsche Ärztetages angebotene Bereitschaft zu einem politischen Gespräch.

ANTRAG ZURÜCKGEZOGEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 48

Von: Dr. Wittek
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Deutsche Ärztetag lehnt die §§ 140 a bis g des Referentenentwurfes zur GKV-Gesundheitsreform 2000 ab und fordert die Bundesregierung auf, diese Paragraphen aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 49

Von: Dr. Streiblals
Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Wer indikationsgerecht in adäquater Dosierung wirksame Medikamente verordnet, kann und darf dafür nicht in einen persönlichen oder kollektiven Regress genommen werden.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 50

Von: Dr. Kütz, Frau Dr. Gitter
als Delegierte der Ärztekammer Bremen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Deutsche Ärztetag hält zahlreiche Regelungen im Referentenentwurf zur Reform der GKV aus datenschutzrechtlichen Gründen für bedenklich und fordert das Bundesministerium für Gesundheit zu einer Überprüfung auf.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 51

Von: Prof. Dr. Haupt
als Delegierter der Sächsischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag geht im Auftrag der deutschen Ärzteschaft in die Offensive durch:

Der 102. Deutsche Ärztetag erstellt aus bisher vorliegenden Gesprächsvorbereitungsthesen der ärztlichen Selbstverwaltung und aus Diskussionsgedanken des Ärztetages ein eigenes Eckpunktepapier anhand der erörterten Themenreihenfolge, das unsere Grundvorstellungen zu einer von uns als notwendig erkannten Gesundheitsreform beinhaltet. Dieses Papier wird dem BMG als Gegenvorschlag zum Referentenentwurf überreicht. (Tragende und gültige Beschlüsse früherer Ärztetage sind als Anlage anzufügen).

Der 102 Deutsche Ärztetag nennt und ermächtigt eine Gesprächsgruppe von Ärzten für die Verhandlungen mit dem BMG.

Begründung:

Beide Aktivitäten verpflichten uns zum konstruktiven Dialog und machen der Öffentlichkeit deutlich, daß die deutsche Ärzteschaft offensiv und konstruktiv die politische Diskussion zur Entwicklung des deutschen Gesundheitswesens betreibt.

ENTSCHEIDUNG: 2. LESUNG; AN DEN VORSTAND ÜBERWIESEN

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BESCHLUSSANTRAG I - 52

Von: Dr. Zollner
als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Die Delegierten des 102. Deutschen Ärztetages fordern den Vorstand der Bundesärztekammer auf, die Bestimmungen des Referentenentwurfs "Gesundheitsreform 2000", insbesondere das Globalbudget durch externe Juristen auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

Dazu gehört auch die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Arzneimittelbudgets in der Fassung des Solidaritätsstärkungsgesetzes einschließlich der ergänzenden Regelungen im Referentenentwurf "Gesundheitsreform 2000".

ENTSCHEIDUNG: 2. LESUNG; AN DEN VORSTAND ÜBERWIESEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 53

Von: Frau Dr. Auerswald, Dr. Crusius
als Mitglieder des Vorstandes der BÄK

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber und die Krankenkassen dazu auf, dafür Sorge zu tragen, daß Kinder weiter das Recht haben, kindgerecht in Praxis und Krankenhaus versorgt zu werden.

Begründung:

Schon der Weltärztebund hat dies in der Deklaration von Ottawa gefordert und in der UN-Charta für das Kind. Unter den immer größer werdenden wirtschaftlichen Gesichtspunkten der Krankenhausplanung ist die Sorge groß, daß insbesondere die Kinderkliniken und
-abteilung darunter leiden.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 54

Von: Dr. Knoblauch, Dr. Haas
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

  1. Die Bundesärztekammer setzt sich nachhaltig für eine für den Patienten erkennbare Transparenz der Arzt-Patienten-Beziehung ein.
  2. Patientenbezogene Daten, Befunde, Diagnosen, Untersuchungsergebnisse und Therapie sollen in Zukunft vom Patienten bei jedem Arztkontakt vorgelegt werden.
  3. Die Leistungsabrechnung hat in Zukunft im Erstattungsverfahren zu erfolgen. Dazu müssen Patienten über die erbrachten Leistungen informiert sein und diese nach Abschluß einer jeden Behandlung abzeichnen.

Begründung:

Verbesserte Transparenz stärkt Vertrauen. Bessere Information über Krankheitsverläufe uind Therapien gibt dem Patienten mehr Sicherheit, verhindert eher inkompatible Maßnahmen und senkt das Risiko zu kostenintensiven unnötigen Wiederholungsverfahren. Daraus erfolgt letztlich auch im Sinne aller Beteiligten eine Kostenreduktion im Gesundheitswesen.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 55

Von: Frau Dr. Ende
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der DÄT unterstützt die Forderung der Arbeitsgemeinschaften Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SH6), Gesundheitsförderung und Selbsthilfeförderung (§ 20 SGB V) getrennt zu regeln in einem neu zu schaffenden § 20a SGB V "Selbsthilfeförderung".

Begründung:

Selbsthilfeförderung und Gesundheitsförderung gehören zwar inhaltlich zusammen, haben jedoch unterschiedliche strukturelle Bedingungen; deshalb sollte auch im SGB eine entsprechende Trennung erfolgen.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 56

Von: Dr. Müschenich
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag fordert die Strukturverantwortlichen für die stationäre Versorgung auf, die Repräsentanten des Ärztlichen Dienstes (Sprecher/Ärztlicher Direktor) in ihrer Tätigkeit dahingehend zu unterstützen, daß sie sich kompetent an der medizinischen Steuerung der Patientenversorgung beteiligen können. Dabei sollte die Position eines kompetenten Sprechers/Ärztlichen Direktors Berücksichtigung finden.

Begründung: mündlich

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 57

Von: Herrn Ruebsam-Simon
als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Deutsche Ärztetag lehnt das vom Bundesministerium für Gesundheit entwickelte Konzept einer Strukturreform 2000 in seiner Gänze ab, da es

Der Referentenentwurf SGB V ist als Diskussionsgrundlage ungeeignet und sollte zur Überarbeitung an das BMG zurücküberwiesen werden.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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