Anträge zum TOP II:
Fortbildungsnachweis

II – 1

Fortbildungszertifikat der Ärztekammern

A 57

II – 1a

Änderungsantrag zu II – 1 Fortbildungszertifikat der Ärztekammern

A 60

II – 1b

Änderungsantrag zu II – 1 Fortbildungszertifikat der Ärztekammern

A 60

II – 1c

Änderungsantrag zu II – 1 Fortbildungszertifikat der Ärztekammern

A 60

II – 1d

Änderungsantrag zu II – 1 Fortbildungszertifikat der Ärztekammern

A 61

II – 2

Einführung eines freiwilligen Fortbildungsnachweises

A 61

II – 3

Evaluation ärztlicher Fortbildung

A 62

II – 4

Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen

A 63

II – 5

Zertifizierung "oder darf es ..."

A 63

II – 5a

Änderungsantrag zu II - 5 Zertifizierung "oder darf es ..."

A 64

II – 6

Fortbildung – Zertifizierung/Rezertifizierung

A 64

II – 7

Zertifizierte Fortbildung

A 65

II – 8

Anerkennung von Fortbildungszertifikaten

A 66

II – 8 neu

Fortbildung

A 66

II – 9

Fortbildungsnachweis

A 67

 

BESCHLUSSANTRAG II - 1

Von: Vorstand der Bundesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag nimmt das Fortbildungszertifikat der Ärztekammern zum freiwilligen Fortbildungsnachweis (s. Anlage) zustimmend zur Kenntnis und bittet die Landesärztekammern, die bisher keine Modellversuche zum Fortbildungsnachweis angeboten haben, diese auf der Basis der hier formulierten Rahmenbedingungen einzuführen.

Er beauftragt den Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung, diese Bemühungen zu begleiten und zu koordinieren und dem Deutschen Ärztetag über die gemachten Erfahrungen zu berichten.

Begründung:

Fortbildungsmaßnahmen vermitteln den aktuellen Stand von Wissenschaft und Praxis. Sie sichern und verbessern die Qualität der Patientenversorgung.

Das Vertrauen des Patienten gegenüber seinem Arzt gründet sich im wesentlichen darauf, daß sich die medizinische Betreuung an aktuellem Fachwissen und Können orientiert. Infolgedessen ist jeder Arzt verpflichtet, seine fachliche Kompetenz durch berufsbegleitendes Weiterlernen - durch Fortbildung - kontinuierlich zu aktualisieren und zu festigen.

Ärztliche Fortbildung dient der Verbesserung des ärztlichen Handelns und ist damit ein Instrument der Qualitätssicherung.

Das Fortbildungszertifikat ist der Nachweis für die freiwilligen Fortbildungsaktivitäten des Arztes.

Das Fortbildungszertifikat der Ärztekammern -

ein Angebot der Ärztekammern zum freiwilligen Fortbildungsnachweis (Stand: 30. März 1999)

Die Fortbildung dient dazu, die in der Aus- und Weiterbildung erworbenen Kompetenzen zu erhalten und zu erweitern sowie die Kenntnisse entsprechend den Entwicklungen in der Medizin zu aktualisieren.

Die Ärztin/der Arzt, die/der ihren/seinen Beruf ausübt, ist verpflichtet, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer/seiner Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.

Die Ärztin/der Arzt muß ihre/seine Fortbildung gegenüber der Ärztekammer in geeigneter Form nachweisen können [§ 4 der (Muster) Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte].

Ärztinnen und Ärzten, die belegen, daß sie sich auf freiwilliger Basis besonders qualifiziert fortbilden, wird auf Antrag von der zuständigen Ärztekammer ein Fortbildungszertifikat ausgestellt.

Durch ein Fortbildungszertifikat wird den Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit gegeben, ihre regelmäßige qualifizierte Fortbildung als Bestandteil einer Qualitätssicherungsmaßnahme [§ 5 der (Muster-)Berufsordnung] zu dokumentieren.

Die Fortbildungszertifizierung ist ein Angebot der Ärztekammern zur Würdigung der freiwilligen Fortbildungsbemühungen ihrer Mitglieder.

Die individuell unterschiedlichen Formen des Lernverhaltens und der ärztlichen Tätigkeit spiegeln sich in der Vielfalt der Fortbildungsmethoden und -medien wider.

Voraussetzungen zur Ausstellung des Fortbildungszertifikats

Das Fortbildungszertifikat wird ausgestellt, wenn

(a) die/der approbierte Ärztin/Arzt in minimal 3 Jahren 150 Fortbildungseinheiten bzw. im Laufe von maximal 5 Jahren 250 Fortbildungseinheiten erworben und dokumentiert hat

und

(b) einen Antrag auf Ausstellung bei der zuständigen Ärztekammer gestellt hat.

 

Empfehlungen für die Mindestpunktzahl

Die Grundeinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der "Fortbildungspunkt". Dieser entspricht in der Regel einer einstündigen Fortbildung.

Ein Zusatzpunkt kann vergeben werden bei der Teilnahme

Angemessen berücksichtigt werden:

Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen durch die Ärztekammern

Den Ärztekammern obliegt die Vergabe der Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen, die für den Fortbildungsnachweis anerkannt werden.
Die Fortbildungsveranstalter beantragen die Zertifizierung bei der jeweils für den Ort der Veranstaltung zuständigen Ärztekammer.
Voraussetzung für die Anerkennung ist, daß die Fortbildungsinhalte

Für den Nachweis werden Fortbildungsveranstaltungen

anerkannt.

Darüber hinaus können Fortbildungsmaßnahmen anerkannt werden, wenn sie den o. g. Kriterien entsprechen und der jeweiligen Kammer zur Anerkennung vorgelegt werden.

Anforderungen an den Fortbildungsveranstalter

Jede zur Anrechnung auf das Fortbildungszertifikat vorgesehene Fortbildungsveranstaltung wird der Landesärztekammer mitgeteilt. Die Mitteilung enthält das jeweilige Programm, die Namen des Moderators bzw. Kursleiters und der Referenten. Die Ärztekammer vergibt in enger Abstimmung mit dem Veranstalter die Zahl an Fortbildungspunkten, die bei der Veranstaltung erworben werden können.

Der Veranstalter verpflichtet sich, nach Möglichkeit eine Anwesenheitsliste zu führen.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG II - 1a

Von: Dr. Zimmermann
als Delegierter der Ärztekammer Niedersachsen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Im Antrag II-1 wird auf Seite 3 im Absatz "Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen durch die ÄK" nach dem 3. Spiegelstrich der folgende Satz eingefügt:

"Fortbildungsveranstaltungen müssen frei von wirtschaftlichen Interessen sein."

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG II - 1b

Von: Dr. Windhorst
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

  1. Streichung des Halbsatzes (4.Zeile, 1. Absatz)
    "diese auf der Basis .... Rahmenbedingungen"
  2. Streichung der gesamten Begründung

Begründung: mündlich

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG II - 1c

Von: Dr. Thierse
als Delegierter der Ärztekammer Berlin

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Im Antrag II-1 wird im ersten Absatz, Zeile 2 der Verweis auf die Anlage gestrichen.

Im anderen Absatz, Zeile 4, .wird "auf der Basis der hier formulierten Rahmenbedingungen ........ " gestrichen.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG II - 1d

Von: Dr. Thomas Müller
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Auf Seite 3 des Antrages soll Zeile 10 ("sowie das Selbststudium") gestrichen werden.

Begründung:

Das Selbststudium ist eine Selbstverständlichkeit für alle berufstätigen Ärzte.

Der Umfang desselben entzieht sich jedoch der Erfassung ebenso wie die Qualität der in Anspruch genommenen Publikationen. Daher ist das Selbststudium als Kriterium zur Erlangung des FB-Zertifikates nicht geeignet.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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BESCHLUSSANTRAG II - 2

Von: Frau Dr. Gitter
als Delegierte der Ärztekammer Bremen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag stellt fest, daß die ärztliche Fortbildung nicht nur eine Berufspflicht, sondern auch ein Recht für alle Ärztinnen und Ärzte ist.

Er spricht sich für die Einführung eines freiwilligen Fortbildungsnachweises durch die Ärztekammern als Modellversuch aus. Die Ärztekammern sollen - soweit dies nicht schon geschehen ist - Grundlagen für einen solchen Fortbildungsnachweis entwickeln.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG II - 3

Von: Dr. Josten
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Die ärztliche Fortbildung dient der Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland in Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Erkrankungen.

Die ärztliche Fortbildung vermittelt die Fortschritte in der medizinischen Forschung und den angrenzenden Wissensbereichen problemorientiert.

Die Bewertung der Ergebnisse ärztlicher Fortbildung erfolgt unter Beachtung der Ergebnisse der Qualitätssicherungsprojekte bei den Ärztekammern. Die Erfolge dieser Vorgehensweise für die Patienten sind durch die vorliegenden Ergebnisse der bestehenden Projekte belegt.

In den Bereichen ärztlichen Handelns, deren Schwerpunkte außerhalb der Qualitätssischerungsprojekte bei den Ärztekammern liegen, werden im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung flankierende Modelle zur Evaluation der ärztlichen Fortbildung entwickelt und umgesetzt. Diese Vorhaben berücksichtigen sowohl die Erfahrungen der klinischen Forschung als auch die Situation der Versorgungsebene. Allein Projekte, welche die aktuelle Patienten-Arzt-Beziehung berücksichtigen, werden Erfolg in der Umsetzung zum Vorteil der Patienten haben können. Die Umsetzung dieses Gewinns an ärztlichem Wissen durch die Fortbildung erfolgt unter Berücksichtigung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens.

Literatur:

Michael Berger, Ingrid Mühlhauser

Diabetes Care and Patient-Orientated

Outcomes JAMA 1999; 281: 1676-1678

Linda Hutchinsons

Evaluating and researching the effectiveness of educational interventions

BMJ 1999; 318: 1267-69

TJ. David, Diana HJM Dolmans,

Leena Patel, CPM van der Vlenten

Problem - based learning as an alternative to lecture - based continuing medical education

JR Soc Med. 1998; 91: 626-30

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG II - 4

Von: Dr. Brockstedt
als Delegierter der Ärztekammer Berlin

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Eine zertifizierte Fortbildung als lebenslang berufsbegleitende Maßnahme zur Qualitätssicherung ärztlichen Handelns ist nur möglich auf der Basis akkreditierter Fortbildungsveranstaltungen.

Diese Akkreditierung in Verantwortung von Ärztekammern, deren Akademien, Fachgesellschaften oder Berufsverbänden muß neben den im Antrag des Senats für ärztliche Fortbildung der Bundesärztekammer enthaltenen Kriterien verbindliche Maßstäbe festlegen zur Unabhängigkeit und den fachlichen und didaktischen Anforderungen an den/die jeweiligen Dozenten.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG II - 5

Von: Herrn Theurich
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der Vorschlag des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung bezüglich einer Zertifizierung wird abgelehnt.

Ersatzweise wir eine Überprüfung des aktuellen Wissensstandes des vertretenen Gebietes alle 10 Jahre gefordert.

Diese Prüfungen werden wie die Prüfungen zur Erlangung der Gebietsbezeichnung in kollegialer Form von den Landesärztekammern durchgeführt. Wiederholungsregularien vor Sanktion sind vorzusehen. Die Prüfungen fragen den aktuellen Wissensstand zu häufig vorkommenden Krankheiten des jeweiligen Fachgebiets ab. Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt, binnen eines Jahres juristische Modalitäten zur Realisierung dieses Beschlusses zu suchen (z.B. Änderung der Weiterbeildungsordnung)

Begründung:

weiter mündlich

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG II – 5a

Von: Dr. Schagen
als Delegierter der Ärztekammer Berlin

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Satz 1 und 2 des Antrages II-5 werden gestrichen. Statt dessen wird folgender Satz eingefügt:

"Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, die Einführung einer Überprüfung des aktuellen Wissensstandes in jedem Gebiet im Abstand von höchstens zehn Jahren für alle Gebiets-, Teilgebiets- und andere Bezeichnungen in die Weiterbildungsordnung vorzubereiten."

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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BESCHLUSSANTRAG II - 6

Von: Dr. Zollner
als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag ist sich einig darüber, daß die regelmäßige Fortbildung für jeden Arzt eine ethische Verpflichtung gegenüber seinen Patienten ist, unabhängig davon, ob diese Verpflichtung in der Berufsordnung verankert ist oder nicht.

Die Delegierten treten für eine freiwillige Fortbildung ein. Sanktionen werden abgelehnt. Eine Prüfung und/oder Rezertifizierung als Nachweis für die Teilnahme an der Fortbildung lehnt die Ärzteschaft ab. Mit besonderen Anreizsystemen könnte die Teilnahme des einzelnen Arztes/Ärztin an der Fortbildung gefördert werden.

Im Hinblick auf die Qualitätssicherung und die damit untrennbar verbundene Fortbildung wird eine unabhängige Finanzierung gefordert.

ENTSCHEIDUNG: AN DEN VORSTAND ÜBERWIESEN

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BESCHLUSSANTRAG II - 7

Von: Dr. Brockstedt
als Delegierter der Ärztekammer Berlin

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Zum Beschlußantrag II-1 des Vorstandes der Bundesärztekammer "Fortbildungszertifikat der Ärztekammern"

Die Delegierten des 102. Deutschen Ärztetages fordern:

  1. Den Beschlußantrag II-1 an den Vorstand zurückzuüberweisen mit der Maßgabe
  2. binnen Jahresfrist eine Auswertung der laufenden Modellvorhaben nach wissenschaftlichen Kriterien im Hinblick auf

zu erstellen und unter Kosten - Effizienz - Aspekten zu bewerten (= evidence based public health).

  1. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sollen beim 103. Deutschen Ärztetag in die Beschlußfassung zur Änderung der Muster-WBO einfließen.

Begründung: mündlich

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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BESCHLUSSANTRAG II - 8

Von: Prof. Dr. Lob, Dr. Koeniger
als Delegierte der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag fordert die Landesärztekammern auf, in der Diskussion um die freiwillige Fortbildung folgende Punkte zu beachten:

1) Fortbildungszertifikate können nur dann anerkannt werden, wenn sie von den Landesärztekammern ausgestellt oder bestätigt wurden.

2) Die Fortbildung muß für alle Ärzte möglich bleiben; die Fortbildung darf den Ärzten keine neuen finanziellen Belastungen aufbürden.

3) Deutsche Fortbildungszertifikate müssen in der Europäischen Union anerkannt werden.

ANTRAG ENTFÄLLT

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BESCHLUSSANTRAG II - 8 neu

Von: Prof. Lob, Frau Dr. Koeninger, Frau Dr. Gitter
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer und Delegierte der Ärztekammer Bremen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag fordert die Landesärztekammern aus, sich in der Diskussion um die freiwillige Fortbildung folgende Punkte zu beachten:

  1. Ärztliche Fortbildungsveranstaltungen müssen von den Landesärztekammern anerkannt und evaluiert werden; eventuelle Sponsoren müssen namentlich bekannt gemacht werden.

  2. Fortbildung muß für alle Ärzte möglich bleiben. Die Ärztekammern sollen dafür Sorge tragen, daß die Teilnahmegebühren für Fortbildungsmaßnahmen begrenzt bleiben.
  3. Die gegenseitige Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen ist national und international sicherzustellen.

ENTSCHEIDUNG: AN DEN VORSTAND ÜBERWIESEN

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BESCHLUSSANTRAG II - 9

Von: Dr. Windhorst, P.D. Dr. Knichwitz
als Delegierte der Ärztekammer Westfalen-Lippe

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag möge beschließen, daß der Deutsche Senat für ärztliche Fortbildung die Ergebnisse der verschiedenen Modellversuche der Landesärztekammern am 106. Deutschen Ärztetag (2003) evaluiert vorstellt und eine bundeseinheitliche Empfehlung zum Fortbildungszertifikat ausspricht.

Begründung: mündlich

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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