Arbeittagungen des Plenums

2. Tag: Donnerstag, 3. Juni 1999

Diskussionsverlauf - Nachmittagssitzung (Teil1)

Dr. Kraemer, Westfalen-Lippe:

Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Im Rahmen der Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit erfüllt sind, und im Rahmen der Prüfung, welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt, hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen auch Feststellungen darüber zu treffen, in welchem Umfang Maßnahmen zur Beseitigung, Minderung oder Verhütung der Pflegebedürftigkeit einschließlich der medizinischen Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar sind. So steht es in
§ 18 SGB XI. Dort heißt es weiter, daß der Medizinische Dienst der Pflegekasse das Ergebnis seiner Prüfung mitzuteilen und Maßnahmen zur Rehabilitation sowie einen individuellen Pflegeplan zu empfehlen hat.

In den allermeisten Fällen erfährt der behandelnde Arzt von alledem nichts. Nach § 31 - Überschrift: Vorrang der Rehabilitation vor Pflege - haben die Pflegekassen zu prüfen, welche Leistungen zur Rehabilitation geeignet und zumutbar sind. Auch davon erfährt der behandelnde Arzt in der Regel nichts. Der Mißbrauch von Rehabilitationsleistungen oder die mangelhafte Patientenführung werden vom behandelnden Arzt am ehesten bemerkt. Er kann auch am ehesten intervenieren. Er ist daher unbedingt in den Behandlungsplan einzubinden. Ein erster Schritt dahin wäre eine gesetzliche Verpflichtung der Pflegekassen, die Empfehlungen des Medizinischen Dienstes zur Rehabilitation an den behandelnden Arzt zur Kenntnis zu geben.

Deswegen bitte ich Sie, diese Forderung, die in dem Antrag III-5 formuliert ist, zu unterstützen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke. Jetzt bitte Herr Kolkmann zur Geschäftsordnung.

Prof. Dr. Kolkmann, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt einen neuen Tagesordnungspunkt aufgerufen und sind sehr knapp mit der Zeit. Deshalb beantrage ich die Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke. Wird Gegenrede gewünscht? - Formal. Wer ist für die Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit. Dann haben wir die Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten beschlossen.

Als nächste Rednerin bitte Frau Mehlhorn, Thüringen.

Dr. Mehlhorn, Thüringen:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den Antrag der Bundesärztekammer unterstützen und besonders auf den Antrag IIII-6 von Herrn Zimmer aus Nordrhein verweisen, der sich mit der wohnortnahen Rehabilitation, wenn möglich: ambulant, befaßt. Daß die derzeitige Finanzierung der Rehabilitation ein Unding ist, ist sicher allen klar. Die ambulante Rehabilitation sollte in der Zukunft die Regel sein, wenn sie denn möglich ist, und nicht die Ausnahme.

Ich weise darauf hin, daß in den nächsten Jahren außerordentlich viele alte Menschen geriatrische Rehabilitation benötigen, damit sie nicht in die Pflegestufe 2 oder 3 absteigen. Dem soll auch die wohnortnahe Rehabilitation dienen. Haus- und Fachärzte sollen gemeinsam mit den Heilberuflern die Rehabilitation leisten. Ich denke, sie können sich dieser Aufgabe widmen. Sie sind dazu prädestiniert.

Die ambulanten Rehabilitationsstrukturen bei niedergelassenen Ärzten und Heilberuflern befinden sich in vielen Fällen im Aufbau. Wir erinnern uns: Ambulant vor stationär ist allemal kostengünstiger als die Einschaltung anderer Einrichtungen. Ich bitte Sie, diesen Anträgen zuzustimmen.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Vielen Dank, Frau Mehlhorn. Als nächster Redner bitte Herr Grifka, Westfalen-Lippe.

Prof. Dr. Grifka, Westfalen-Lippe:

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin Herrn Zilvold sehr dankbar dafür, daß er uns hier die Perspektiven einer modernen Rehabilitation aufgezeigt hat. Es ist begeisternd, wenn man sieht, was geleistet werden kann. Herrn Henke darf ich dafür danken, daß er uns eine so detaillierte Analyse der Verhältnisse in Deutschland geliefert hat.

Vor zehn Jahren wäre die Rehabilitation bei uns kein Thema gewesen. Ganz im Gegenteil: In Zeiten, in denen genügend finanzielle Möglichkeiten zur Verfügung stehen, werden Strukturen, die vorhanden sind, genutzt, um sich etwas zu erlauben, was insgesamt für den Behandlungsverlauf notwendig und sicherlich auch sehr von Vorteil für das Gesamtkonzept ist.

Heute befinden wir uns an einem Punkt, bei dem wir erhebliche Versorgungslücken zu verzeichnen haben. Das ist unter anderem an der Grafik deutlich geworden, die Herr Henke bezüglich der Behandlungszeiten in Krankenhäusern der Akutversorgung und in Rehabilitationseinrichtungen gezeigt hat. Wir alle wissen, welche Einschnitte dazu geführt haben, daß wir bei operativen Versorgungen bei Zuständen massiver Behinderung Limitierungen zu verzeichnen haben, die einen nur wenige Tage dauernden stationären Aufenthalt im Akutkrankenhaus ermöglichen. Wir müssen die Patienten mit erheblichen Behinderungen und Einschränkungen aus den Akutkrankenhäusern verweisen und hoffen darauf, daß die Anschlußheilbehandlung darauf eingerichtet ist, auch mit solchen Patienten zurechtzukommen. Dies ist aber oft nicht der Fall. Wir entlassen unsere Patienten in Rehabilitationseinrichtungen, die gar nicht dazu geeignet sind, in einer Frühphase der Rehabilitation arbeiten zu können. Hier muß der Patient wesentlich leistungsfähiger und mobilisiert sein.

Der Antrag III-4 setzt sich für die Frührehabilitation im Akutkrankenhaus ein, die fachübergreifend stattfinden muß. Hier liegt einer der Vorteile des Krankenhauses der Akutversorgung.

Es wurden viele Auswege hinsichtlich der Rehabilitation gesucht, beispielsweise mit der EAP. Wir alle wissen, welche Probleme dadurch entstanden sind. Es sind gerade nicht die Ärzte, welche die Rehabilitation überwachen, auch nicht die Physiotherapeuten, sondern in vielen Fällen sind es Sportphysiotherapeuten, Sportwissenschaftler, die ihre medizinische Seite entdeckt haben und Rehabilitation ganz anders verstehen und betreiben, als es für unsere Patienten erforderlich wäre.

Ich plädiere in diesem Antrag gemeinsam mit Herrn Mitrenga dafür, die zur Verfügung stehenden Mittel effizient einzusetzen, um Behinderungen nach einem Gesamtkonzept erfolgreich behandeln zu können. Individuelles Leid soll gelindert werden, die Selbständigkeit soll gefördert werden. Die soziale Integration der Betroffenen soll verbessert werden. Alle Reglementierungen, die wir jetzt hinnehmen, verhindern die Gesamtversorgung, wie wir sie für unsere Patienten sicherstellen müßten.

Vielen Dank.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Grifka. Als nächster Redner bitte Herr Zimmer, Nordrhein.

Zimmer, Nordrhein:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zeitbudgetierter Vertragsarzt - zwei Anträge, eine Redezeit. Ich möchte auf den Antrag III-6 gar nicht weiter eingehen; die Kollegin aus Thüringen hat die Intention meiner Meinung nach bereits ausreichend klargemacht. Es ist einfach ein Unding, wenn wir demnächst nur noch vertragsbestehende Kliniken haben werden, welche die Rehabilitation erbringen können. Wir haben von Herrn Professor Zilvold gehört, wie wichtig es bereits für Kinder und junge Erwachsene ist, daß die Wohnortnähe gegeben ist. Um so wichtiger ist dies bei alten Menschen, deren Angehörige gar nicht mehr so mobil sind, um 150 oder 300 Kilometer regelmäßig zur Rehabilitationseinrichtung zu fahren, um den sozialen Kontakt aufrechtzuerhalten.

Ich möchte Sie auf den Antrag III-7 aufmerksam machen. Es ist eine gerade für die Geriatrie bezeichnende Problematik, daß in der Versorgung multimorbider alter Menschen so lange Zuständigkeiten bemüht werden, bis der bei der Akutbehandlung in der Klinik erreichte Erfolg wieder hinfällig ist, so daß dann keine Rehabilitationsfähigkeit mehr besteht. Hier streiten sich dann GKV - SGB V -, Pflegekasse - SGB XI - und Bundessozialhilfeträger so lange, bis sich die Situation des Patienten soweit verschlechtert hat, daß bei der Überprüfung durch den Medizinischen Dienst nur noch festgestellt werden kann: Dieser Patient ist überhaupt nicht mehr mit einem adäquaten Rehabilitationspotential ausgestattet. Damit erübrigt sich natürlich die Kostenfrage.

Danke schön und schönen Nachmittag!

(Zustimmung)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke schön. Als nächster Redner bitte Herr Oberschelp, Westfalen-Lippe.

Dr. Oberschelp, Westfalen-Lippe:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Auch für die Rehabilitation gilt doch eindeutig die Regel: soviel ambulant wie möglich, soviel stationär wie nötig. Deshalb darf auch die alleinige stationäre Rehabilitation, darf auch die stationäre Kurmaßnahme nicht zur Regel werden. Wir müssen diejenigen Einrichtungen der ärztlichen Kooperation verschiedener Fachrichtungen und ihre angeschlossenen Rehabilitationsmöglichkeiten bevorzugen, und zwar wohnortnah, um so die Zusammenarbeit zwischen den niedergelassenen Vertragsärzten und den Krankenhausärzten jederzeit zu gewährleisten.

Es gibt seit einigen Jahren den Facharzt für Rehabilitative Medizin und Physikalische Therapie. Dieser muß auf Grund seiner Ausbildung in der Lage sein, diese Koordination durchzuführen.

Danke schön.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke schön. Als nächster Redner bitte Herr Eisenkeil, Bayern.

Dr. Eisenkeil, Bayern:

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zu meinem Antrag spreche, möchte ich etwas Grundsätzliches sagen, was mich und viele Kollegen in der täglichen Arbeit ärgert und die Patienten belastet. Es geht um die Tatsache, daß die Rehabilitationsanträge von unterschiedlichen Kostenträgern finanziert werden und es manchmal erhebliche Verzögerungen in der Bewilligung gibt, weil sich die potentiellen Kostenträger nicht einig darüber sind, wer zuständig ist. Dort sollte man dringend Abhilfe schaffen.

Nun aber zu meinem Antrag III-2. Dieser Antrag hat appellativen Charakter und richtet sich in erster Linie an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, da der Medizinische Dienst in seinen Empfehlungen für Müttergenesungskuren oder Mutter-Kind-Kuren oft sehr restriktiv ist. Mit dem Antrag soll eine Verbesserung erreicht werden. Die Mutter-Kind-Kuren und die Müttergenesungskuren sind zahlenmäßig sehr stark rückläufig, obwohl der Bedarf ständig zunimmt. Die Hemmnisse für eine Kur sind sehr groß. Der Antrag könnte vielleicht dazu verhelfen, daß sich die Situation verbessert. Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag zu unterstützen.

Danke schön.

(Vereinzelt Zustimmung)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke sehr. Als nächster Redner bitte Herr Metke, Baden-Württemberg.

Dr. Metke, Baden-Württemberg:

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In meinem Antrag III-8 beantrage ich die Änderung des Vorstandsantrags auf Drucksache III-1 in dem Sinne, daß die Funktion des Arztes in der Rehabilitation wesentlich zu stärken ist. Allein der Arzt hat die Steuer- und Leitfunktion mit der letztendlichen medizinischen Verantwortung auch in der Rehabilitation zu übernehmen. Ausschließlich der Arzt ist auf Grund von Dauer und Art seiner Ausbildung in der Lage, eine krankheitsadäquate Lösung hinsichtlich der Rehabilitation zu ermöglichen.

Damit soll Bestrebungen medizinischer Hilfsberufe wie Krankengymnasten, Sportlehrer ein Ende gemacht werden, sich in Diagnose und Therapie eigene Leitfunktionen anzueignen, da insbesondere in der Rehabilitation eine profunde interdisziplinäre Kenntnis von Erkrankungen erforderlich ist.

Es soll damit auch Schluß sein, daß irgendwelche billigen medizinischen Zweitberufe erneut ärztliche Stellen zugunsten anderer vernichten. Das geschieht derzeit. Die Hebammen meinen, sie seien die besseren Gynäkologen, und die Sportlehrer meinen, sie seien die besseren Orthopäden. Ein entsprechendes Wissen aber haben nur wir, keine anderen Hilfsberufe. Fertig, Ende, aus!

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Metke. Als nächster Redner bitte Herr Kühn, Baden-Württemberg.

Dr. Kühn, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Herrn Kollegen Henke sehr dafür, daß er kritisch auf sehr viele Schwachpunkte bei den Rehabilitationsverfahren hingewiesen hat, Meine Ausführungen beziehen sich nur auf eine Teilmenge der Rehabilitation, nämlich auf die Rehabilitation bei chronischen Erkrankungen, nicht auf die Anschlußheilverfahren und auch nicht auf die Rehabilitation nach Unfällen. Auf Grund der Tatsache, daß der Staat jahrzehntelang allen alles versprochen hat, ist nun Sand im Getriebe. Die Rehabilitationseinrichtungen sind in der Regel überfüllt. Das war nur in den letzten zwei Jahren anders, aber auch das hat sich inzwischen gegeben.

Ein Direktkontakt zwischen Arzt und Rehabilitationseinrichtung für eine möglichst schnelle Aufnahme des Patienten, der es nötig hat, wie das in den Niederlanden der Fall ist, ist bei uns in der Regel nicht gegeben. Besonders im Bereich der enorm wichtigen neurologischen Rehabilitation entstehen Kapazitätsengpässe, die unsagbar sind.

Außerdem kommen in der Bundesrepublik sehr viele auf Grund gesetzlicher Vorgaben zur Rehabilitation. Ich erinnere an das Schlagwort "Rehabilitation vor Rente". Es kommen sehr viele zur Rehabilitation, die das gar nicht wollen. Sie wollen ihre Rente, keine gesundheitliche Verbesserung.

Es gibt sehr viele Antragsteller, die das gewissermaßen habituell tun, die früher alle drei oder vier Jahre ihren Antrag stellten. Das sind Fehlentwicklungen, denen vorgebeugt werden muß. Kolleginnen und Kollegen, ich stelle keinen Antrag, weil das überhaupt keinen Zweck hat.

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke sehr. Als nächste Rednerin bitte Frau Krause-Girth, Hessen.

Prof. Dr. Krause-Girth, Hessen:

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, daß ich bei diesem Punkt feststellen kann, daß viele der vorliegenden Anträge auch von mir Zustimmung erfahren werden, auch die Anträge, die vom Vorstand der Bundesärztekammer gestellt worden sind. Ich glaube, es wäre sehr positiv, wenn die Rehabilitation entsprechend den Zielsetzungen der Anträge gefördert würde. Ich möchte ergänzend einen Aspekt vortragen, der meines Erachtens auch beachtet werden muß, um am internationalen Fortschritt der Entwicklung teilzunehmen. Ich habe einen entsprechenden Antrag formuliert, von dem ich noch nicht weiß, welche Nummer er haben wird.

Es geht um die geschlechtsspezifische Orientierung auch bei Rehabilitationsangeboten. Vor ungefähr einem Jahr gab es im "Deutschen Ärzteblatt" eine Titelgeschichte mit der Überschrift "Der frühe Tod des starken Geschlechts". Dort wurde darüber nachgedacht, ob die Tatsache, daß Männer so früh sterben, nicht auch damit zusammenhängt, daß es keine Männergesundheitsbewegung gibt, daß es keine geschlechtsspezifischen Angebote gibt. Ich denke, es gibt viele Erkrankungen, die etwas mit der sozialen Situation und der Geschlechterrolle zu tun haben. Es ist sehr sinnvoll, geschlechtsspezifische Rehabilitationsangebote zu machen. Ich denke an Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sucht, wo es ganz klare Unterschiede in den Suchtstrukturen von Alkoholikern und Alkoholikerinnen gibt. Ich denke an Magersucht, Kaufsucht, aber auch an Arbeitssucht.

Alle diese Probleme könnten durch eine gezielte Einbeziehung auch epidemiologischer geschlechtsspezifischer Forschungen sehr viel effektiver gelöst werden. Ich hoffe, daß Sie diesen Antrag unterstützen können.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke, Frau Krause-Girth. Ihr Antrag wird die Nr. III-8 bekommen. Als nächster Redner bitte Herr Mitrenga, Nordrhein.

Dr. Mitrenga, Nordrhein:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie zunächst bitten, im Antrag III-4 in der fünftletzten Zeile vor dem Wort "Physiotherapeuten" einzufügen: "rehabilitationsqualifizierten Ärzten". Die Antragsteller hatten das zunächst als selbstverständlich vorausgesetzt. Es ist aber nicht selbstverständlich; denn anderenfalls wäre vieles, was hier besprochen wird, im Hinblick auf den Patienten auch selbstverständlich. Man muß es der Politik aber immer wieder sagen.

Die Antragsteller anerkennen natürlich die Forderung "ambulant vor stationär". Das ist ohne jeden Zweifel.

Ich möchte Ihnen kurz von einem Projekt berichten, das 20 Kölner Kliniken über sieben Jahre zum Thema Schlaganfall zusammen mit der Kölner Nervenklinik durchgeführt haben. Wir haben es durch eine umfangreiche Information der Bevölkerung auf der Basis von über 50 Veranstaltungen geschafft - ich berichte hier darüber, weil die Ärztekammer unmittelbar involviert war -, der Bevölkerung klarzumachen: Der Schlaganfall ist ein Notfall. Es ist gelungen, die Zeit vom Eintritt des Ereignisses bis zur effektiven Versorgung von früher acht bis zehn Stunden in jenen Bereich zu bringen, in dem das therapeutische Fenster für die Therapie, insonderheit für die Lyse, in vielen Fällen noch offen ist.

Inzwischen ist ein wissenschaftliches Projekt, das sich anschloß, evaluiert worden. Es hat sich bestätigt, was sieben Jahre zuvor im Probelauf herausgekommen ist.

Die große Crux in den Akutkrankenhäusern - um solche handelt es sich nämlich - war die frühe Rehabilitation. Stimmen Sie diesem Antrag bitte zahlreich zu, weil wir glauben, daß gerade der Patient mit einem Schlaganfall effizienter behandelt werden muß. Es ist zum einen wichtig, daß es sich um Akutkrankenhäuser handelt, und zum anderen ist es wichtig, daß interdisziplinär und interprofessionell gearbeitet wird.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Mitrenga. Als nächster Redner bitte Herr Lob, Bayern.

Prof. Dr. Lob, Bayern:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Rehabilitation ist ein ureigenes ärztliches Gebiet, ein Bereich, der uns immer mehr entzogen wird. Wir können gerade noch die Indikation zur Rehabilitation stellen, aber anschließend gerät das Verfahren in einen Organisationsablauf, der von uns kaum mehr beeinflußbar ist.

Das hat aus der Sicht der Krankenkassen die ganz klare Zielrichtung, die Kosten zu verlagern. Ich möchte Ihnen das am Beispiel der Akutrehabilitation beispielsweise nach einem Schenkelhalsbruch darstellen.

Der Patient wird in der Akutklinik versorgt und könnte dann rein theoretisch innerhalb der ersten sieben oder acht Tage in ein Rehabilitationszentrum verlegt werden. Die Indikation ist gestellt. Jetzt aber muß man die Genehmigung erhalten, und es ist abzuklären, in welche Klinik der Patient kommt. Dieses Verfahren dauert in meinem Bereich mittlerweile bis zu drei oder vier Wochen, so daß die Grenzverweildauer für die Fallpauschale überschritten ist und das Krankenhaus letztendlich die Kosten bezahlt, bis der Patient nach drei oder vier Wochen in die Rehabilitation entlassen werden kann.

Die Krankenkassen sparen Geld, weil das Krankenhaus die Kosten zwischenfinanzieren muß. Die Krankenkassen haben dann aber auch einen Patienten, der fast rehabilitiert ist und dann in einer Gruppentherapie billig "abgewickelt" werden kann.

Dies ist meiner Meinung nach eine klar gezielte Aktion der Krankenkassen, um die Kosten zu verlagern. Ich bitte Sie, das zu bedenken.

Ein weiterer Punkt, der dabei noch bedacht werden muß, ist, daß die Qualität der Rehabilitation so nicht mehr entsprechend gewährleistet ist. Eine gute Erstversorgung und eine schlechte Rehabilitation bedeuten insgesamt ein schlechtes Ergebnis für den Patienten. Das ist am Ende wesentlich teurer als eine gute Erst- und Sofortrehabilitation.

Ich bedanke mich.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Lob. Als nächster Redner bitte Herr Dietz, Bayern.

Dr. Dietz, Bayern:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe einen Ergänzungsantrag zum Antrag III-1, Seite 4, gestellt. Ansonsten kann ich diesen Antrag nur vollinhaltlich unterstützen. Im vorletzten Absatz steht richtigerweise:

Die herausgehobene Bedeutung insbesondere des niedergelassenen Arztes für die Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen ergibt sich nicht zuletzt daraus, daß dieser den Patienten und dessen familiäre und berufliche Situation besonders gut kennt, so daß sein Urteil und seine Einschätzung bei der Anregung einer Rehabilitationsmaßnahme für den Ablauf der Rehabilitation von besonderem Gewicht sein müssen.
Es gibt viele Reha-Verträge zwischen Versicherungen und Reha-Leistungserbringern, die explizit den Hausarzt ausgrenzen, daß Rehabilitationsmaßnahmen beispielsweise nur über einen Orthopäden zulässig sind. Für den Patienten bedeutet das einen Umweg, für die Arzt-Patienten-Beziehung bedeutet es eine Diskontinuität. Oft wird der Hausarzt über das, was in dieser Beziehung vor sich geht, überhaupt nicht unterrichtet.

Mein Antrag zielt darauf ab, dies abzulehnen. Der Antrag wird derzeit umgedruckt. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: Danke. Das war die letzte Wortmeldung. Herr Professor Jochheim hat noch ums Wort gebeten. Ich erteile ihm als geladenem Gast das Wort. Er hat zugesagt, seine Ausführungen in der gebotenen Kürze zu machen. Bitte, Herr Jochheim.

Prof. Dr. Jochheim (als geladener Gast):

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte nur ganz kurz zu diesem Thema folgendes sagen. Es ist ein Antrag gestellt worden, der darauf abzielt, daß auch die niedergelassenen Ärzte das geriatrische Gutachten des Medizinischen Dienstes zu sehen bekommen. Ich muß Ihnen sagen, daß diese Gutachten des Medizinischen Dienstes überhaupt nicht umgesetzt werden. Sie werden auch von den Krankenversicherungen nicht eingelöst. Es stellt sich daher die Frage, ob man nicht das System als solches insoweit bereinigen muß, als die Pflegeversicherung der Träger von Rehabilitationsmaßnahmen wird, der die angemahnten Beiträge zur Rehabilitation umzusetzen vermag.

(Zustimmung)

Wenn wir heute in vielen Fällen die Ergebnisse von Rehabilitationsmaßnahmen nicht so recht einkassieren können, dann hängt das auch damit zusammen, daß die wissenschaftlichen Leistungen auf diesem Gebiet bisher bescheiden waren. Die Universitäten haben nur ganz selten Gelegenheit, ein Forschungsvorhaben von sich aus zu gestalten, und Projektforschungen allein reichen nicht aus, um in unserem Bereich entsprechende Hilfen anzubieten.

Wir brauchen für die Rehabilitation die Outcome-Forschung. Wir müssen die Ergebnisse demonstrieren. Das muß überall geschehen: bei Ihnen und in den Hochschulen.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke sehr, Herr Jochheim, für diese Worte.

Es liegen noch nicht alle Anträge umgedruckt vor. Vielleicht gelingt das bis zum Ende des Schlußworts von Herrn Henke. Bitte, Herr Henke.

Henke, Referent:

Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Ich möchte nur zu ganz wenigen Punkten Stellung nehmen. Zunächst möchte ich gern bestätigen, daß wir aus dem Konflikt zwischen medizinischer Notwendigkeit und rehabilitativem Sinn auf der einen Seite und dem Bemühen um Kostendämpfung auf der anderen Seite heraus von vielen regelrechte Absurditäten geschildert bekommen haben. Es ist typisch, daß die Krankenkassen zunächst darauf bestehen, daß die im Bereich der Fallpauschalen definierte Grenzverweildauer ausgeschöpft wird, ehe sie damit einverstanden sind, daß die Frage der Rehabilitationsbedürftigkeit geprüft wird. Dann nehmen sie im Prozeß der Genehmigung eine Umdefinierung des Reha-Bedarfs vor. Wir haben gehört, daß geriatrisch zu plazierende Patienten deswegen, weil der akute Versorgungsanlaß eine Totalendoprothese des Hüftgelenks ist, in die Orthopädie geschickt werden.

Wir hören auch, daß die sehr restriktiv gehandhabten Kostenübernahmeerklärungen gar nicht genau etwas mit dem Fall zu tun haben, sondern daß wie mit der Planierraupe eine Dreiwochenfrist gesetzt wird. Diese Frist gilt für Patienten mit einer Totalendoprothese genauso wie für neurologisch Schwersterkrankte. Mir sind auch Fälle berichtet worden, daß zwei Tage vor Ablauf der Dreiwochenfrist die ablehnende Entscheidung der Krankenkasse eintrifft, so daß eine Verlängerung nicht möglich ist.

Auf diese Tendenz müssen wir außerordentlich sorgfältig achten, weil sehr stark die Kostenentlastung in den Vordergrund gestellt werden soll. Wegen der schwierigen Überschaubarkeit der sozialrechtlichen Schutzvorschriften kann man sich als einzelner Betroffener nur sehr schwer zur Wehr setzen.

Ich meine, es sollte klargestellt werden, daß die Ziele der Rehabilitation schon während der Akutbehandlung zu beachten sind. Es ist sicher sinnvoll, die fachübergreifende Frührehabilitation auszubauen. Ich glaube, die Anregung von Herrn Professor Jochheim, den Grundsatz "Rehabilitation vor Pflege" stärker zu beachten, ist wichtig. Das sollte in allen einschlägigen Sozialleistungsbereichen geschehen. Die Grundlagen für die geriatrische Rehabilitation sind auszubauen und zu verbessern.

Es wurde hier darauf hingewiesen, es mache keinen Sinn, Anträge zu stellen. Dem möchte ich ein wenig widersprechen. Ich kann Ihnen berichten, daß - neben vielen anderen - auch der Vorstand der Bundesärztekammer vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unter dem Datum vom 6. Mai zu einer Diskussion über das Gesetzgebungsvorhaben im Zusammenhang mit einer Einordnung des Rehabilitations- und Schwerbehindertenrechts in das SGB IX eingeladen wurde. Wir werden am übernächsten Montag in Bonn Gelegenheit haben, darüber mit der Fachebene des Ministeriums zu diskutieren. Ich glaube, daß hier jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt im Gegensatz zum Gesundheitsministerium hinsichtlich der Gesundheitsreform 2000 die Diskussionsbereitschaft der ministeriellen Fachebene groß ist und wir dort etwas einbringen können. Ich glaube, zeitlich gesehen liegen wir mit der Behandlung dieses Tagesordnungspunkts genau richtig. Allerdings konnten wir das vor zwei Jahren, als wir den entsprechenden Beschluß faßten, noch nicht wissen.

Ich komme nun zu den Anträgen. Ich glaube, daß man die Änderungsanträge, die Herr Dr. Metke gestellt hat, ohne weiteres akzeptieren kann. Danach soll Punkt 2 des Antrags III-1 von "Schlüsselfunktion des Arztes bei der Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen" geändert werden in: "Schlüssel- und Leitfunktion des Arztes bei der Einleitung und Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen". Entsprechend müßte diese Änderung auch auf Seite 4 des Antrags erfolgen.

Herr Dr. Metke bittet ferner darum, auf Seite 2 in Punkt 6, bei dem von einer Stärkung und Verbesserung des gegliederten Systems der Rehabilitation die Rede ist, folgenden Satz anzufügen:

Ein Vorleistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung vor der Rentenversicherung ist vorzusehen.
Das meint, daß die gesetzliche Krankenversicherung in ihrem Recht bestärkt werden soll, Rehabilitationsmaßnahmen bereits zu einem Zeitpunkt einzuleiten, zu dem die Frage der Kostenträgerschaft noch nicht abschließend geklärt ist. Das ist vernünftig. Dieses Verfahren praktizieren wir bei den Anschlußheilbehandlungen. Ich bin dafür, daß man diesem Änderungsantrag folgt.

Wir müssen allerdings wissen, daß zur Zeit gerade die Krankenkassen die AHB-Genehmigungen drastisch zurückfahren, während es in der Rentenversicherung einen anderen Umgang mit AHB-Verfahren gibt. Ich weiß nicht, ob dieser Antrag hilft, aber daß ein solches Vorleistungsrecht, richtig genutzt, helfen kann, ist sicher richtig.

Der Antrag auf Drucksache Nr. III-2 von Herrn Dr. Eisenkeil beschäftigt sich mit Erkrankungen des psychosozialen Formenkreises. Herr Eisenkeil, ich habe ein wenig Probleme mit den Diagnosen "psychovegetative Überlastungssyndrome", "vegetative Symptome", da ich es schwierig finde, eine klare diagnostische Definition zu finden. Das liegt sicher daran, daß ich nicht psychotherapeutisch erfahren bin, sondern als stärker onkologisch orientierter Internist auf diesem Gebiet vielleicht meine Schwierigkeiten habe. Ich empfehle Ihnen die Annahme dieses Antrags. Ich setze mich dafür ein, ihn an den Ausschuß "Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik" zu überweisen, mit der Bitte, das, was dort niedergelegt ist, an die Regierung und den Gesetzgeber heranzutragen.

Ich denke, wir haben überhaupt kein Problem, den Antrag Nr. III-3 von Herrn Dr. Schulze, Herrn Dr. Fabian und Frau Dr. Wahl anzunehmen.

Ich empfehle Ihnen auch die Annahme des Antrags Nr. III-4 von Herrn Professor Grifka und Herrn Dr. Mitrenga, der die Frührehabilitation betrifft.

Ein Wort zum Antrag Nr. III-5 von Frau Dr. Kraemer hinsichtlich der Empfehlungen zur Rehabilitation. Ich glaube, Herr Professor Jochheim hat völlig recht: Speziell die Hausärzte erfahren nicht, welche Vorschläge der Medizinische Dienst der Krankenkassen macht, weil die Kassen das für sich behalten. Sie reichen es deswegen nicht weiter, weil sie zum Teil gar kein Interesse daran haben, daß die Vorschläge und die Pläne, die der MDK zum Teil auch in ordentlicher Qualität vorlegt, umgesetzt werden. Deswegen glaube ich nicht, daß die Einwände, die Sie, Herr Professor Jochheim vorgetragen haben, gegen die Annahme des Antrags III-5 sprechen. Ihr Hinweis ist sicher nützlich, weil er nochmals deutlich gemacht hat, daß wir uns vornehmen müssen, die Schnittstelle zwischen Pflegeversicherung, Krankenversicherung und Rehabilitation gesondert zu analysieren. Ich glaube, die Annahme des Antrags III-5 steht dem in keiner Weise im Wege.

Die Anträge III-6 und III-7 von Herrn Zimmer, die eine klare Kostenregelung und eine wohnortnahe Versorgungskette verlangen, entsprechen in einer viel deutlicheren Ausformulierung den Positionen, die der Vorstand der Bundesärztekammer bezogen hat.

Ich denke, wir können mit allen Anträgen gut leben, bei dem einen vielleicht mit einer kleinen Fußnote, die Sie aber nicht zu beschließen brauchen, die ich im Kopf behalte.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Vielen Dank, Herr Henke. Herr Professor Zilvold, legen Sie Wert auf ein Schlußwort? - Nein, Herr Professor Zilvold verzichtet.

Damit kommen wir zur Abstimmung über die Anträge. Zum Antrag 1 gibt es die Änderungsanträge 1 a und 1 b. Sie werden soeben verteilt. Wir stellen die Abstimmung darüber zurück, bis die Verteilung abgeschlossen ist.

Wir kommen also zunächst zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. III-2. Haben Sie den Antrag? - Gut. Wer wünscht dem Antrag zuzustimmen? - Das ist sicher die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. III-3. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Ich sehe niemanden. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit bei einzelnen Enthaltungen angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. III-4. Dazu hatte Herr Mitrenga beantragt, in der sechsten Zeile vor dem Wort "Physiotherapeuten" einzufügen: "rehabilitationsqualifizierten Ärzten". Wir kommen zunächst zur Abstimmung über diese Ergänzung. Wer ist für diese Ergänzung? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Niemand. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist diese Ergänzung mit Mehrheit beschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den so erweiterten Antrag III-4. Wer wünscht dem zuzustimmen? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Ich sehe niemanden. Enthaltungen? - Dann ist dieser Antrag ohne Enthaltung einstimmig in der geänderten Fassung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. III-5 von Frau Kraemer. Wer ist für diesen Antrag? - Das ist sicher die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Ich sehe niemanden. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit bei einzelnen Enthaltungen angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. III-6. Wer ist für den Antrag? - Das ist die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Ich sehe niemanden. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Dann ist der Antrag einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. III-7. Wer ist für diesen Antrag? - Das ist sicher die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Ich sehe niemanden. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist auch dieser Antrag angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag auf Drucksache Nr. III-1 a. Er zielt darauf ab, zunächst die Überschrift von Punkt 2 zu ändern in: "Schlüssel- und Leitfunktion des Arztes bei der Einleitung und Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen". Die entsprechende Änderung ist auf Seite 4 des Antrags 1 vorzunehmen. Wer ist für diese Änderungen? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Ich sehe niemanden. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist das angenommen.

Ferner soll auf Seite 2 an den letzten Satz von Punkt 6 angefügt werden:

Ein Vorleistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung vor der gesetzlichen Rentenversicherung ist vorzusehen.
Wer ist für diese Ergänzung? - Das ist sicher die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch einzelne Enthaltungen. Diese Ergänzung ist angenommen. Damit ist der gesamte Antrag 1 a angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. III-1 b. Auf Seite 4 des Antrags 1 soll der vorletzte Absatz um folgenden Satz ergänzt werden:

Deshalb sind vertragliche Bestimmungen abzulehnen, nach denen Versicherungsträger den Hausarzt bei der Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen ausgrenzen.
Wer ist dafür? - Das ist sicher die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nunmehr zur Gesamtabstimmung über den so geänderten Antrag auf Drucksache Nr. III-1. Wer ist für den so geänderten Antrag III-1? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Ich sehe niemanden. Wer enthält
sich? - Ich sehe auch hier niemanden. Dann ist dieser Antrag einstimmig in der geänderten Fassung angenommen.

(Beifall)

Ich glaube, hier hat der Ärztetag ein wichtiges Zeichen gesetzt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. III-8 von Frau Krause-Girth, der Ihnen jetzt hoffentlich umgedruckt vorliegt.

(Zustimmung)

- Gut. Dann können wir darüber abstimmen. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Letzteres ist die Mehrheit. Wer enthält sich? - Einzelne Enthaltungen. Bei zahlreichen Zustimmung ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. III-9. Dieser Antrag wird nicht mehr umgedruckt. Er ist kurz, so daß ich ihn verlesen kann. Dieser Antrag von Herrn Dr. Streibl aus Baden-Württemberg lautet:

Der Deutsche Ärztetag fordert eine gesetzliche Einbindung der behandelnden Ärzte (Hausarzt und Klinikarzt) in die Betreuung der Patienten im Rahmen der Pflegeversicherung.

Begründung: Täglich werden in allen Praxen Probleme aus dem Kreis "Betreuung, Verordnung, Koordination" im Zuständigkeitsbereich der Pflegeversicherung geleistet, ohne daß bisher eine rechtliche (vertragliche) Regelung hierfür besteht.

Ist klar, worüber wir abstimmen? - Gut. Wer ist für diesen Antrag? - Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit, etliche Gegenstimmen. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dieser Antrag ist angenommen.

Weitere Anträge liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr vor. Wir haben damit den Tagesordnungspunkt III - Rehabilitation - abgehandelt. Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt nicht beenden, ohne mich noch einmal ganz herzlich - sicher in Ihrer aller Namen - bei Herrn Professor Dr. Zilvold und Herrn Rudolf Henke zu bedanken.

(Beifall)

Sie haben nicht nur das Problem heute dargelegt, sondern Sie haben sich intensiv in der Vorbereitungsphase mit der Frage beschäftigt, wie die Problematik am besten auf dem Ärztetag vorgetragen werden kann und welche Anträge hier zu stellen sind. Nochmals ganz herzlichen Dank.

Ich wünsche Ihnen, Herr Professor Zilvold, eine gute Heimfahrt und alles Gute für die nächsten Jahre.

(Beifall)

Wir kommen nun zu dem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Tempel, der folgendermaßen lautet:

Der 102. Deutsche Ärztetag möge beschließen: Die Tagesordnung ist so zu verändern, daß unmittelbar nach TOP I - er meint jetzt wohl: TOP III - die TOP IV bis VIII abgehandelt werden.
Das würde heißen, daß wir jetzt in die Regularien eintreten und schließlich nach den Wahlen die Fortbildung an der Reihe wäre. Damit wäre die Fortbildung möglicherweise gefährdet, weil Beschlußunfähigkeit eintreten könnte. Dies hielte ich für gefährlich in Anbetracht der Äußerungen der Gesundheitsministerkonferenz.

Herr Adam aus Bayern hat dazu ums Wort gebeten und wird dazu Stellung nehmen. Bitte, Herr Adam.

Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. Adam, Bayern:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich melde mich zur Geschäftsordnung. In dem Antrag von Herrn Tempel ist erwähnt, daß hier Reden als Wahlwerbung gehalten werden. Diesen Eindruck habe ich nicht. Ich sehe keinen Grund, die Wahlen jetzt vorzuziehen. Im Gegenteil: Die potentiellen Kandidaten haben sich ja eher zurückgehalten. Sie haben nicht mehr geredet als auf anderen Ärztetagen auch.

Mein Vorschlag lautet, jetzt die Fortbildung abzuhandeln. Das läßt sich heute noch machen. Es gibt sieben Anträge und nicht allzu viele Wortmeldungen. Dann können wir morgen die Regularien abhandeln und anschließend den Rest abwickeln. Bedenken Sie bitte: Der Tätigkeitsbericht kommt seit zehn Jahren unter die Räder, weil wir keine Zeit mehr haben, diese zum Teil wichtigen Anträge zu diskutieren. Das sollte einmal nicht so sein; wir sollten wenigstens einmal die Möglichkeit haben, unter dem Punkt "Tätigkeitsbericht" die Anträge zu diskutieren.

Mein Antrag zur Geschäftsordnung lautet, jetzt mit der Fortbildung zu beginnen und zu versuchen, das heute durchzuziehen.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Adam. Wir kommen zur Abstimmung. Herr Tempel hat beantragt, jetzt mit den Regularien zu beginnen, Herr Adam hat das Gegenteil beantragt. Wer wünscht dem Antrag von Herrn Tempel zu folgen? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Dann beginnen wir jetzt mit der Fortbildung.

Ich rufe also Tagesordnungspunkt II auf: Fortbildungsnachweis. Man kann sich überlegen, ob jemand nach dem Referat von Herrn Eckel den Antrag auf Begrenzung der Redezeit stellen möchte. Das ist dann auch sehr hilfreich.

Als erster Referent hat Herr Professor Eckel das Wort. Bitte.


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