Beschlüsse zum TOP VI
Entlastung des
Vorstandes der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 1997/98
(01.07.1997 - 30.06.1998)
1. Entlastung des Vorstandes der Bundesärztekammer
für das Geschäftsjahr 1997/98 Auf Antrag von Mitgliedern der Finanzkommission der Bundesärztekammer
(Drucksache VI-1) beschließt der 102. Deutsche Ärztetag einstimmig: Dem Vorstand der Bundesärztekammer wird für das Geschäftsjahr
1997/98 (01.07.97 bis 30.06.98) Entlastung erteilt.