Beschlüsse zum TOP VI
Entlastung des Vorstandes der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 1997/98 (01.07.1997 - 30.06.1998)

1. Entlastung des Vorstandes der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 1997/98

Auf Antrag von Mitgliedern der Finanzkommission der Bundesärztekammer (Drucksache VI-1) beschließt der 102. Deutsche Ärztetag einstimmig:

Dem Vorstand der Bundesärztekammer wird für das Geschäftsjahr 1997/98 (01.07.97 bis 30.06.98) Entlastung erteilt.


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