Eröffnungsveranstaltung, Gürzenich der Stadt Köln

Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Verehrte Frau Ministerin! Verehrte Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wollen Sie einmal aufstehen, nach Boxermethode die Beine lockern und ThroMBOseprophylaxe machen oder ist das nicht nötig?

(Heiterkeit)

Ich muss sagen, dass ich froh bin, dass ich jetzt ein bisschen stehen kann, und freue mich sehr, zunächst einmal auf die drei Grußwortreden antworten zu können.

Frau Ministerin, ich verspreche Ihnen: Wir Kammern werden niemals eine Politik betreiben, die den Sinn hat, Wartezimmer zu politisieren. Aber wir haben erfahren, dass es unvermeidlich ist, dass die Patienten das Ordinationszimmer politisieren, weil sie nämlich Fragen haben.

(Beifall)

Und diese Fragen müssen diskutierbar sein.

Zu Berlin: Das Berlin/Bonn-Gesetz ist gemacht worden, und wenn es eingehalten würde, würden auch wir es einhalten. Es ist aber offensichtlich kein ehrliches Gesetz, sondern es ist zu einem Zeitpunkt gemacht worden, zu dem man meinte, etwas erleichtern zu müssen. Die Folgen zeigen: Wenn keine richtige Überzeugung dahinter steht, dann funktioniert es nicht. Also funktioniert es nicht, und wir müssen uns danach richten. Denn wir müssen da sein, wo die Politik ist. Wenn Sie das Ministerium von Frau Ministerin Fischer im Fernsehen betrachten wollen, dann bekommen Sie immer nur das Bild von dem Berliner Ministerium an der Mohrenstraße zu sehen und nicht den Propsthof in Bonn.

(Beifall)

Zu dem Hinweis auf die Zahlen: Wir weisen seit 1977 darauf hin, dass sich zu viele Studenten und zu viele zukünftige Ärzte auf dem Arbeitsmarkt für Ärztinnen und Ärzte drängeln werden und müssen. Das ist mittlerweile der Fall. Wenn wir jetzt feststellen, dass es so ist, wie wir es damals prognostiziert und sogar befürchtet haben, dann ist das ein absolut zulässiger Vorgang. Bloß, falsch ist es, daraus den Schluss zu ziehen, dass dadurch das Gesundheitswesen teurer geworden wäre. Das ist nämlich ausschließlich auf die Knochen von uns Ärztinnen und Ärzten gegangen und nicht auf die anderer.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, mir ist schon klar, dass die meisten von Ihnen, natürlich auch die Medien, diesen Schlagabtausch erwartet haben. Wir wollen ja auch niemanden enttäuschen,

(Heiterkeit)

es aber nicht übertreiben. Doch lassen Sie mich zunächst einmal in den Vordergrund stellen, worum es uns Ärztinnen und Ärzten eigentlich geht.

Wir sind ja nicht in erster Linie Politiker. Gleichwohl steht die Ärzteschaft wie jeder einzelne Arzt, jede einzelne Ärztin in sozialer Verantwortung. Oberstes Gebot ist - das muss immer wiederholt und festgestellt werden - die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten. Das ist die Maxime unseres Handelns, das Grundgesetz sozusagen. Vor allem deshalb streiten wir so vehement für das Recht, in unseren ärztlichen Entscheidungen frei und unabhängig zu sein. Deshalb stehen Ärztinnen und Ärzte in der Pflicht, sich in die Politik einzumischen, wenn die Grundlagen einer verantwortungsvollen PatientenVersorgung zerstört werden.

Genau in dieser Situation befinden wir uns aber heute. Wir spüren das Tag für Tag.

(Beifall)

Mehr als zwei Jahrzehnte kurzsichtiger Kostendämpfungspolitik haben das deutsche Gesundheitssystem jetzt in die Rationierung geführt. Auch die Ende des vergangenen Jahres verabschiedete Gesundheitsreform hat im Ergebnis noch zu einer Verschärfung von Risikoselektion und Rationierung in der medizinischen Versorgung geführt. Chronisch Kranke und Schwerstkranke sind die Verlierer dieser Reform; das müssen wir feststellen.

(Beifall)

Denn die rigide begrenzten sektoralen Budgets für die ambulante wie für die stationäre Versorgung sowie für Arzneimittel und Heilmittel sind willkürlich, das heißt unabhängig vom Bedarf der Patienten, festgelegt worden. Die Patienten aber erwarten von ihren Ärztinnen und Ärzten, und das völlig zu Recht, dass sie individuell entsprechend ihrer Erkrankung versorgt werden. Die Budgetierung jedoch setzt uns Ärztinnen und Ärzte dermaßen unter Druck, dass wir immer häufiger in Situationen geraten, in denen das medizinisch Notwendige nicht mehr garantiert werden kann. Das halten wir für unverantwortlich.

(Beifall)

Das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in ihre Ärztinnen und Ärzte ist unter diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen schweren Belastungen ausgesetzt. Wir müssen dafür kämpfen, dass dieses Vertrauensverhältnis, das maßgebend für den Erfolg jeder Behandlung ist, nicht in die Brüche geht.

Ich glaube deshalb, dass es nicht schwer zu verstehen sein wird, dass wir unter diesen Umständen das politische Gerede von zuwendungsintensiverer Medizin als pure Heuchelei empfinden müssen.

(Beifall)

Gleichermaßen verhält es sich bei der Debatte um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Da wird vom Deutschen Bundestag per Gesetz die Rationierung beschlossen, nicht als ausdrückliches Thema, aber indirekt, von den Krankenkassen ein Regress in dreistelliger Millionenhöhe angekündigt, dem einzelnen Arzt in der Praxis aber sein Sparverhalten als Leistungsverweigerung ausgelegt. Wie soll das zusammenpassen?

(Beifall)

Was wir endlich brauchen, ist eine Weiterentwicklung unserer Diskussionskultur. Wir sind auf einem guten Wege. Von einem Schmusekurs kann, wenn das irgendjemand meinen sollte, keine Rede sein, aber wir sind auf einem guten, konstruktiven Wege. Wir brauchen Ehrlichkeit in der Analyse unseres Gesundheitswesens und müssen dann offen über die Konsequenzen diskutieren. Darüber sind wir uns völlig einig. Deshalb begrüße ich ganz ausdrücklich Ihre Überlegungen, Frau Ministerin Fischer, die Einnahmebasis der gesetzlichen Krankenversicherung zu diskutieren. Ich akzeptiere das, was Sie heute gesagt haben, dass das ein Prozess ist, der natürlich viele Facetten hat, aber überhaupt darüber nachzudenken ist schon ein großer Fortschritt, denn damit wird erstmals auch von Ihnen anerkannt, dass sich die Probleme im Gesundheitswesen vor allem aus der sinkenden Lohnquote infolge anhaltender Arbeitslosigkeit, aus dem medizinischen Fortschritt und der Bevölkerungsentwicklung ergeben. Das ist wirklich ein Fortschritt.

(Beifall)

Dazu, wie wir die Probleme in den Griff bekommen können, hat der Herr Bundeskanzler selbst schon Lösungsvorschläge in der Zeitschrift "Die Neue Gesellschaft Frankfurter Hefte" unterbreitet. Für ihn ist "ein Gesundheitswesen ohne finanzielle, geistige und in diesem Fall buchstäblich körperliche Selbstbeteiligung der Versicherten nicht mehr denkbar".

(Vereinzelt Beifall)

Auch Herr Richter-Reichhelm hat das gefunden und gestern so gesagt.

Diese Denkansätze der Regierung wären vor einem Jahr im wahrsten Sinne des Wortes undenkbar gewesen. Da hat es noch zur Begründung der GKV-Gesundheitsreform 2000 geheißen, dass die Probleme im Gesund

heitswesen allein durch das Ausschöpfen von Wirtschaftlichkeitsreserven gelöst werden könnten. Wir sind also weiter.

(Beifall)

Dagegen haben wir damals in Cottbus deutlich Stellung bezogen und beschlossen, eine breite öffentliche Debatte über Rationierung durch Budgetierung anzustoßen. Gemeinsam mit allen anderen Berufen im Gesundheitswesen ist uns dies gelungen. Wir haben es mit diesem Bündnis Gesundheit 2000 in öffentlichen Veranstaltungen, Pressekonferenzen und Demonstrationen geschafft, den Zusammenhang zwischen Budgetierung und Rationierung deutlich zu machen. Wir haben im Bund und in den Ländern die politische Stimmung beeinflusst und so sicherlich mit dazu beigetragen, das Globalbudget mit der Philosophie, die dahinter steht, wie auch einen grundlegenden Systemwechsel in eine fixierte Zuteilungsmedizin zu verhindern. Ich bin sicher: Wenn das Globalbudget gekommen wäre - da unterscheiden wir uns, Frau Ministerin -, wäre jede weitere Systemdiskussion erstickt worden, weil man gesagt hätte, wir haben das Problem vom Hals. Das wäre keine gute Politik gewesen. Deswegen haben wir uns so verhalten, wie wir uns verhalten haben.

Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Gefühl dafür entwickelt, dass nicht nur die Qualität medizinischer und pflegerischer Leistungen leiden muss, wenn die Sparschraube immer weiter angezogen wird, sondern dass am Ende dieser Entwicklung eine moderne Medizin für breite Schichten der Bevölkerung nicht mehr verfügbar ist. Diese Stimmung ist nicht ohne Rückwirkung auf das Gesetzgebungsverfahren geblieben, wie wir alle gemerkt haben, auch Sie, Frau Ministerin. Das musste so sein.

(Vereinzelt Beifall)

Das dann noch verabschiedete Rumpfgesetz bleibt gleichwohl ein von Kostendämpfung und zu viel Bürokratismus geprägter Torso - ich kann es nicht anders bezeichnen -, der an den tatsächlichen Bedürfnissen der Patienten vorbeigeht.

(Beifall)

Sektorale Budgets, willkürliche Kostendämpfung und monopolartige Einkaufsmodelle prägen dieses Gesetz, sind aber untaugliche Rezepte für ein modernes und patientengerechtes Gesundheitswesen. Mit der Möglichkeit der jetzigen Form der so genannten integrierten Versorgung soll sogar der Sicherstellungsauftrag und damit die bisherige Struktur der gesicherten, flächendeckenden, gleichwertigen ambulanten Versorgung ausgehebelt werden können. Nichts anderes würde doch der Aufbau einer zweiten Versorgungsebene unter der Alleinregie der Krankenkassen bedeuten. Ärzte würden dann sozusagen zu Scheinselbstständigen der Krankenkassen degradiert.

(Beifall)

Deshalb darf es keine selektiven Verträge mit Ärzten ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen als Vertragspartner geben. Das sage ich auch an die gerichtet, die in Versuchung geraten könnten.

(Beifall)

Zweifellos war die ursprüngliche Gesetzesinitiative noch wesentlich schärfer gefasst. Die Machtverhältnisse in der gemeinsamen Selbstverwaltung sollten umfassend und radikal zugunsten der Krankenkassen verschoben werden. Sie allein sollten in allen Sektoren über Versorgungsstrukturen und Leistungsgeschehen entscheiden. Das wäre ein Weg in die mittelbare Staatsmedizin gewesen.

(Beifall)

Zwar konnte diese Entwicklung verhindert werden. Aber die Begehrlichkeiten der Krankenkassen, vor denen ich diese nur warnen kann, sind doch wohl nach wie vor sehr groß.

Trotz alledem setzt die deutsche Ärzteschaft auf Partnerschaft im Gesundheitswesen. Das bedeutet ein klares Bekenntnis zu bürgernahen Strukturen und zur gemeinsamen Selbstverwaltung. Allerdings muss diese Selbstverwaltung auch durch gesetzliche Rahmenbedingungen dazu befähigt sein und werden, ihre ordnungspolitische Aufgabe fachkompetent und verantwortlich erfüllen zu können. Dirigistische Eingriffe des Gesetzgebers in die Regelungskompetenz aber stellen die Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung nachhaltig infrage. Es geht nicht an, dass die Selbstverwaltung de facto zum staatlichen Mangelverwalter degradiert wird. Wie, bitte schön, Frau Ministerin Fischer, sollen wir in sozialpolitischer Verantwortung für den Patienten das Gesundheitswesen gestalten, wenn uns auf diesem Wege die Hände gebunden sind und wir nur noch den Mangel verwalten können? Das kann nicht unsere Aufgabe sein; dafür sind wir auch nicht eingerichtet worden.

(Beifall)

Nun hören wir - und das gerade in Nordrhein-Westfalen; heute schon zum zweiten Mal, bei der Kammerversammlung am 18. März zum ersten Mal -, Gestaltungsspielraum sei durch Rationalisierung zu gewinnen. Das ist eine pure Illusion. Diese Zeiten sind vorbei. Seit 22 Jahren machen wir das; das kann nicht so weitergehen. Das sollten wir uns abschminken. Jede künftige Gesundheitsreform, die die Fragen nach dem Leistungsumfang und den Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht wirklich anpackt, ist von vornherein zum Scheitern verurteilt!

(Beifall)

Die große Herausforderung dadurch, dass, wie in der Rentenversicherung, immer weniger Menschen in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen, die Leistungsanforderungen aber vor allem infolge des medizinischen Fortschritts rasant zunehmen, wird mittlerweile von niemandem mehr ernsthaft bestritten. Wenn wir also ein solidarisch finanziertes und leistungsfähiges Gesundheitswesen auch für die nächsten Generationen erhalten wollen, dann ist eine grundlegende Reform unabdingbar. Eigenverantwortung und Solidarität, da stimmen wir dem Herrn Bundeskanzler uneingeschränkt zu, müssen wieder in ein vernünftiges Verhältnis zueinander gebracht werden. Die Rückbesinnung auf das Prinzip der Subsidiarität weist den Weg in die Zukunft, keine Frage.

(Vereinzelt Beifall)

Das heißt aber auch, dass Solidarität sich wieder nach der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen bemessen muss. Deshalb ist die Einnahmebasis der GKV über die Arbeitseinkommen hinaus um andere Einkommensarten zu erweitern. Das ist unser Vorschlag schon seit einigen Ärztetagen.

(Vereinzelt Beifall)

Zugleich ist allerdings der Leistungskatalog der GKV auf versicherungsfremde Leistungen hin zu überprüfen. Auch das ist eine wiederholte Forderung. Denn sozialpolitisch wünschenswerte Leistungen wie beispielsweise das Mutterschaftsgeld sind Aufgaben des Staates, nicht aber der Krankenversicherung.

(Beifall)

Ebenso müsste Einigkeit darüber bestehen, dass medizinisch nicht notwendige Leistungen, die die Krankenkassen im harten Wettbewerb nur allzu gerne anbieten, nicht von der Gemeinschaft der Versicherten finanziert werden dürfen. Komfortangebote auf Krankenschein überfordern die Leistungskraft der Solidargemeinschaft und sollten individuell über Wahlleistungen nachgefragt werden können. Das ist unsere Vorstellung. Wir bitten Sie, sie in der Diskussion zu berücksichtigen; wir werden sie immer wieder einbringen.

Unabhängig von allen gesundheitspolitischen Verwerfungen haben wir immer wieder versucht, dem ärztlichen Ethos gerecht zu werden und gewissenhaft und mit Würde unseren Beruf auszuüben. Ethos - das wird mitunter falsch verstanden - bedeutet ja vor allem eine Selbstverpflichtung, eine Bringeschuld für uns Ärztinnen und Ärzte gegenüber der Allgemeinheit. Das heißt vor allem, den Patientinnen und Patienten ein vertrauensvoller und engagierter Arzt zu sein. Ganz überwiegend so lässt sich erklären, dass die angestellten Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung über 50 Millionen Überstunden ohne Bezahlung oder Freizeitausgleich leisten. Frau Ministerin, machen wir uns nichts vor, das geht auf die Knochen und selbstverständlich auch auf Qualität und Sicherheit der Versorgung.

(Beifall)

Was sich in unseren Kliniken abspielt, lässt sich gegenüber den Patienten wie auch dem Personal nicht mehr verantworten. Es ist unerträglich, dass wir eine politische Debatte über Qualitätssicherung ertragen müssen, als ob die Ärzteschaft nicht sogar Vorreiterin dieses Gedankens wäre, während der Staat es zulässt, dass das Arbeitszeitgesetz in den Krankenhäusern in großem Stil ignoriert wird.

(Beifall)

Ich bin sicher: Statt zu registrieren, wo gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird, wäre es wesentlich einfacher, Frau Staatssekretärin, und viel schneller aufzulisten, wo es eingehalten wird; denn das dürfte die Ausnahme sein.

(Beifall)

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte finden sich in der Situation wieder, dass ein erheblicher Teil ihrer Leistungen einfach nicht mehr vergütet wird. Zukunftsinvestitionen werden dadurch unmöglich gemacht. Ob der Bürger in einigen Jahren noch den niedergelassenen Facharzt oder die Fachärztin in Wohnortnähe finden wird, ist sehr fraglich geworden. Verschärft wird diese ohnehin schon äußerst angespannte Lage vor allem für die Hausärzte noch durch die aktuellen Regressforderungen der Krankenkassen in Millionenhöhe.

(Beifall)

Diese Probleme drücken die Ärztinnen und Ärzte in den alten Bundesländern schon schlimm genug. Geradezu dramatisch, weil bis zur Existenzvernichtung reichend, stellen sie sich aber in den neuen Bundesländern dar. Hier wird in unerträglicher Weise an einer neuen Sozialmauer gebaut. Niemand möge sich wundern, wenn es da zu Sprengungen kommt.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, dass der einzelne Arzt und die einzelne Ärztin mit dem eigenen Einkommen die ambulante medizinische Versorgung sicherstellen soll, glauben die Bürgerinnen und Bürger zunächst einmal gar nicht. Politiker wie Krankenkassenfunktionäre lassen die Menschen sogar in dem Glauben, der Arzt verdiene an den Verordnungen. Das ist einfach unredlich und offensichtlich Teil einer Strategie, mit der die notwendigen Diskussionen über die Folgen der Rationierung mit Polemiken über Arzteinkommen erstickt werden sollen.

(Beifall)

Wir sind nicht länger bereit, diese Diffamierungskampagnen hinzunehmen. Wir sind es einfach leid, immer wieder als Abzocker hingestellt zu werden,

(Beifall)

wenn es - da haben wir fast den gleichen Text - Politikern und Krankenkassen gerade in den Kram passt. Das ist es nämlich: Jeder macht das, was ihm in den Kram passt, und dadurch haben wir Probleme zusammenzukommen. Das müssen wir bleiben lassen und solche Unterstellungen weglassen.

Der Arztberuf ist ein freier Beruf und kein Gewerbe und dabei soll es auch bleiben. Der Gesetzgeber hat ja keine Änderung dieses Paragraphen vor und das sehe ich als ganz wichtig an. Der Arzt sieht sich in der Pflicht, die Patienten nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst und dem anerkannten Stand der Wissenschaft zu behandeln. Das ist aber unter den heutigen Rahmenbedingungen häufig kaum mehr möglich.

Zunächst erscheint es daher überraschend, dass die Bundesregierung jetzt das Thema Patientenrechte entdeckt.

(Heiterkeit)

Mitunter kann man sogar den Eindruck gewinnen, es müssten überhaupt erst Patientenrechte in Deutschland definiert werden, die Patienten seien also bisher schutzlos der Willkür ihrer Ärzte ausgeliefert gewesen. "Patientenschutzgesetz" sollte deshalb auch die ursprüngliche Initiative dazu genannt werden. Ich freue mich, dass wir uns darüber einigen konnten, diesen Ausdruck nicht zu verwenden.

Nun ist es aber so, und das schon seit langer Zeit, dass in Deutschland die Patientenrechte gegenüber dem Arzt durch die ärztliche Berufsordnung, die Gesetzgebung und die Rechtsprechung so stark verankert sind wie in keinem anderen Land in Europa.

(Beifall)

Unterentwickelt sind die Rechte der Patienten zum Beispiel gegenüber den Krankenkassen.

(Beifall)

Denn wie soll der Patient sein sozialgesetzlich verbrieftes Recht auf medizinische Behandlung entsprechend dem Stand der Wissenschaft angesichts von Budgetierung und Rationierung wahrnehmen können? Es ist doch widersprüchlich und aberwitzig, wenn ein Gesetzgeber einerseits über rigide Ausgabenbegrenzung das Niveau der PatientenVersorgung herunterschraubt, andererseits aber über ein Patientenrechtegesetz nachsinnt. Da ist ein medienwirksamer Popanz aufgebaut worden, der zu nichts anderem geführt hat als zu einer Verunsicherung des Patienten und des Patient-Arzt-Verhältnisses. Das müssen wir offen legen.

(Beifall)

Deshalb haben wir als Bundesärztekammer selbst den Entwurf einer "Charta der Patientenrechte" vorgelegt, mit dem die Patienten ermutigt werden sollen, ihren Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Versorgung gegenüber allen, auch den politisch Verantwortlichen, wahrzunehmen und ihre Rechte einzufordern. Schließlich darf nicht vergessen werden: Patientenrechte werden immer dann kodifiziert, wenn sie einer staatlich verordneten Mangelverwaltung als Feigenblatt dienen sollen. Das müssen wir sehr klar machen.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, das Ziel, gesund zu bleiben oder zu werden, gehört nicht nur in unserem Land mittlerweile zu den höchsten Prioritäten. Entsprechend ist das Interesse der Menschen an der Medizin und ihrer Entwicklung stetig gewachsen. Ein vorläufiger Höhepunkt öffentlichen Interesses ist jüngst durch die Publikationen über die Entschlüsselung des menschlichen Genoms erreicht worden. Insbesondere die sich daraus ableitenden Hoffnungen in diagnostischer und therapeutischer Hinsicht haben die Fantasie beflügelt. Auch diesmal stehen wir wieder vor der Situation, dass die neue Technik nicht nur Chancen bietet, sondern auch zum Fluch werden kann, wenn es am verantwortungsbewussten Umgang mit ihr fehlt. Wir dürfen es nicht zulassen, dass moderne diagnostische Verfahren in der Medizin zu kommerziellen Zwecken missbraucht und Menschen zu Genträgern zweiter Klasse abgestempelt werden.

(Beifall)

Niemand darf zu einem Gentest gezwungen werden, etwa um das Versicherungsrisiko oder die langfristige Arbeitsfähigkeit festzustellen.

(Beifall)

Die Entscheidung über die Durchführung einer genetischen Diagnostik liegt allein in der Verantwortung des Betroffenen. Jedes Drängen zur genetischen Diagnostik und jeder Automatismus müssen vermieden werden. So steht es in den "Richtlinien der Bundesärztekammer zur Diagnostik der genetischen Disposition für Krebserkrankungen" vom Mai 1998. Darin hat die deutsche Ärzteschaft für jeden Patienten das "Recht auf Nichtwissen" reklamiert, so wie es auch in der Menschenrechtskonvention zur Biomedizin des Europarates festgeschrieben ist.

Gentests erfüllen nur dann ihren Zweck, wenn dadurch im Rahmen von medizinischen Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsprogrammen bestimmte genetische Dispositionen erkannt und möglicherweise sogar therapiert werden können. Danach muss der Untersuchte selbst bestimmen können, wie er mit den Testergebnissen umgeht. Dies gehört nach unserem Verständnis essenziell zum Selbstbestimmungsrecht des Menschen, ebenso wie die Information über das menschliche Genom insgesamt nicht zu kommerziellen Zwecken missbraucht werden darf, sondern Erbe der gesamten Menschheit sein muss.

(Beifall)

Wir alle sind fasziniert von den Möglichkeiten des medizinischen Fortschritts. Vorstellungen von schnellen Siegen über bisher unheilbare Krankheiten bis hin zu Visionen von einem Leben in ewiger Jugend werden regelrecht zu einer Art Religionsersatz. Auf der anderen Seite entwickeln sich Ängste vor dem Verlust der Individualität und der Autonomie. Unkontrollierbarer Einsatz von Medizintechnik bis hin zu gesellschaftlichen Erwartungshaltungen infolge des medizinischen Fortschritts - denken Sie nur an das "Baby nach Maß" - lauten die Schreckensvisionen.

Deutlich wird, dass die Bandbreite medizinisch-ethischer Konflikte mit den Möglichkeiten der Medizin enorm gewachsen ist. Auch können diese Konflikte lange schon nicht mehr - da sind wir uns einig - allein von Medizinern oder von Medizinern und Philosophen gelöst werden. Es geht um Probleme, die den breiten gesellschaftlichen Diskurs erfordern. Es geht schlicht um die Frage - da haben wir fast denselben Satz -: Müssen und dürfen wir alles tun, was technisch möglich ist?

Zugleich müssen wir - auch und gerade in unserer Gesellschaft schnelllebiger Information - den Mut haben, diese wirklich grundlegenden Fragen differenziert zu behandeln. Hier sehen wir uns in der Pflicht, frühestmöglich die Dinge beim Namen zu nennen, die öffentliche Diskussion herauszufordern, aber auch ganz konkret Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Das ist unsere Pflicht.

Aus diesem Grunde haben wir uns in der Bundesärztekammer schon sehr früh mit der Präimplantationsdiagnostik, insbesondere in unserem Wissenschaftlichen Beirat, auseinander gesetzt. Auch haben die Mitglieder der entsprechenden Arbeitsgruppe in einer Vielzahl von Veranstaltungen die Konfliktsituationen diskutiert. Schließlich haben wir einen - Ihnen mittlerweile wohl allen bekannten - Richtlinienentwurf zur Diskussion gestellt, der innerärztlich wie auch in der veröffentlichten Meinung zu großer Resonanz geführt hat.

Dass wir mit diesem Verfahren, frühestmöglich die gesellschaftliche Diskussion zu ethischen Grenzfragen zu fordern, auch Kritik, manchmal sogar regelrechte Prügel beziehen, nehmen wir gerne in Kauf.

Die Präimplantationsdiagnostik ist in ganz Europa, außer Österreich, der Schweiz und Portugal, eine zulässige Methode. Das ist zwar kein ethischer Maßstab. Aber weil wir nicht auf einer Insel leben, müssen wir uns mit diesem Thema ernsthaft auseinander setzen. Seien wir realistisch: Die in der Fortpflanzungsmedizin tätigen Ärztinnen und Ärzte werden regelmäßig mit dem Wunsch nach Präimplantationsdiagnostik konfrontiert. Der Konflikt existiert also. Deshalb müssen wir zu einer Entscheidung kommen, ob wir die Präimplantationsdiagnostik kategorisch ablehnen oder ob wir diese bei streng begrenzten Indikationen zulassen wollen. Ausschließlich solche Paare sollen also in Betracht kommen können, für deren Nachkommen ein hohes Risiko für eine bekannte und schwerwiegende genetisch bedingte Erkrankung besteht. Von entscheidender Bedeutung müssen dabei der Schweregrad, die Therapiemöglichkeit und die Prognose der jeweiligen Krankheit sein.

Es gilt also offen und verantwortungsvoll zu diskutieren, ob wir mit der eng gefassten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik einen ethischen Dammbruch zur Risikoselektion bewirken. Dagegen abzuwägen ist die Situation der betroffenen Paare. Diese würden bei einem Verbot der Präimplantationsdiagnostik letztlich wieder auf die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik - man könnte sie hier eigentlich besser Postnidationsdiagnostik nennen - verwiesen und sich dann bei entsprechenden Ergebnissen möglicherweise für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Eine solche Schwangerschaft auf Probe könnte aber gegebenenfalls durch die Präimplantationsdiagnostik verhindert werden. Das ist der Konflikt, über den wir mit der Öffentlichkeit diskutieren wollen. Eine isolierte Diskussion der Präimplantationsdiagnostik ohne eine generelle Diskussion um den § 218 StGB insgesamt halte ich für unvertretbar.

(Beifall)

Wir stehen erst am Anfang dieser ethischen Auseinandersetzung, die auch eine Fülle rechtlicher Probleme, wie das der Interpretation des Embryonenschutzgesetzes, aufwirft. Wenn die Gesellschaft die Präimplantationsdiagnostik mehrheitlich möchte, dann sind - ich betone das noch einmal - Rechtssicherheit und ein hohes Schutzniveau nur über Zulassungskriterien zu erreichen, die äußerst restriktiv zu fassen sind. Dies wäre Berufsrechtlich nur auf dem Weg einer Richtlinie zu erreichen, die eine Einzelfallbegutachtung vorschreibt.

Wie seinerzeit bei der Diskussion um die Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung sind wir auch bei diesem Thema, wie wir meinen, auf dem richtigen Wege. Keiner kann jetzt mehr behaupten, die weitreichende Dimension dieses ethischen Konfliktes nicht gekannt zu haben.

Höchst sensibel hat die Öffentlichkeit auch auf das Thema der Richtlinien für Wartelisten und Organvermittlung reagiert. Auch in dieser Frage haben wir schon sehr früh die internen Beratungen und Entscheidungsprozesse transparent gemacht. Denn auch hier geht es um breite Akzeptanz in der Gesellschaft. In den Richtlinien, die auf der Grundlage des Transplantationsgesetzes erstellt wurden und an denen Patientenvertreter wie Angehörige von Organspendern mitgearbeitet haben, werden die Regeln für die Aufnahme in Wartelisten sowie für die Vergabe von Organen festgelegt.

Wir möchten uns in diesem Zusammenhang aber auch ausdrücklich bei der Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages bedanken, weil sie gerade während der Turbulenzen infolge einer Falschmeldung über den angeblich generellen Ausschluss Suchtkranker von der Organvermittlung hinter uns standen. Nur in dieser Gemeinsamkeit - hier, Frau Ministerin, bedanke ich mich bei Ihnen und Ihrer Staatssekretärin, Frau Christa Nickels - kann es uns gelingen, Rechtssicherheit und Akzeptanz für Organspende und Organtransplantation herzustellen. Eine solche Unterstützung würden wir uns auch von dem einen oder anderen Partner in der gemeinsamen Selbstverwaltung wünschen. Aber weit gefehlt.

Auf ein anderes Thema muss ich zu sprechen kommen, das nämlich die gesundheitspolitische Schnapsidee des zweiten Quartals 2000 ist: das Erfolgshonorar für Ärzte. Diese Idee wurde nicht zufällig von einem Krankenkassen-Don Quichotte vorgebracht,

(Beifall - Heiterkeit)

der augenblicklich stark damit beschäftigt ist, gegen virtuelle Windmühlen zu kämpfen - aus Gründen, die ich nachvollziehen kann; ich möchte nicht in seiner Haut stecken.

Die Honorierung der Behandlung eines Patienten, so schlägt er vor, solle vom Erfolg abhängig gemacht werden - als ließe sich die Behandlung eines Patienten nach Schema F normieren, als hätten wir den standardisierten Werkvertrag in der Medizin, wo doch individueller Krankheitsverlauf, genetische Vorbedingungen, Compliance eine Rolle spielen. Das alles soll zu einer Rechnungsgröße der Krankenkassen werden?

Und was soll sein, wenn nun ein Patient, obwohl der Arzt alles richtig gemacht hat, die Therapie nicht annimmt und etwa sagt: Frau Doktor, Herr Doktor, ich höre mit dem Rauchen nicht auf? Schuldet dann der Patient dem Arzt das Erfolgshonorar?

(Heiterkeit)

Und vor allem: Werden dann die Krankenkassen diesen Patienten in Regress nehmen?

Im Ernst: Welches Denken steckt hinter solchen Ideen? Welche Erwartungshaltung liegt dem zugrunde? Welches Verständnis vom Arztberuf wird da offensichtlich? Doch wohl der krankenkassenstandardisierte Mediziner für normgerechte Patienten. Und das haben wir nicht.

(Beifall)

Eine Idee wie diese ist nur vor dem Hintergrund eines völlig falschen Arztbildes zu erklären. Ärztinnen und Ärzte werden zunehmend als Erfüllungsgehilfen gesehen, die die Vorgaben von Bürokraten umzusetzen haben, sei es als medizinische Vollstrecker staatlicher Mangelverwaltung oder als personelle Verfügungsmasse im Krankenhaus. So empfinden wir uns.

(Beifall)

Es darf nicht am Schreibtisch entschieden werden, was am OP-Tisch geschehen soll. Darüber sind wir uns bestimmt alle einig, aber wenn es zur Tat geht, gehen die Meinungen auseinander. Das liegt daran, dass die Rahmenbedingungen nicht mehr stimmen. Es muss wieder möglich werden, den Arztberuf - ich sage das jetzt einmal so pathetisch - als Berufung auszuüben und den Patienten in medizinischer Unabhängigkeit zu behandeln.

(Beifall)

Von uns wird erwartet, und zwar von jedem Einzelnen, dass wir unseren Beruf mit Leib und Seele leben. Von uns wird auch erwartet, völlig zu Recht, dass wir als verfasste Ärzteschaft Standards für eine patientengerechte Berufsausübung setzen und auf aktuelle Entwicklungen eingehen. So wird auch auf diesem Ärztetag eine Aktualisierung der Berufsordnung mit dem Ziel einer besseren Information - nicht eines Loslassens zur versprechenden und anpreisenden Werbung; damit keine Verwechslungen entstehen - und Orientierung der Patienten diskutiert. Dieses Bedürfnis ist einfach vorhanden.

Auch die Weiterbildungsordnung wird stetig verbessert, um für die medizinische Versorgung hoch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte heranzubilden.

Schließlich entspricht es unserer sozialpolitischen Verantwortung, gegen eine Nivellierung der GesundheitsVersorgung in Europa auf dem niedrigsten Niveau zu kämpfen und für die bewährten Strukturen unseres selbstverwalteten Systems einzutreten.

Bekanntlich steht der Arztberuf auf der Sozialprestigeleiter konstant auf Platz eins. Mehr als 90 Prozent der Bevölkerung sind mit ihren Ärztinnen und Ärzten, die sie sich persönlich gewählt haben, zufrieden oder sogar sehr zufrieden. Andererseits ist die Verbindung von Arzt und Geld nur allzu oft prägend für die Wahrnehmung der Ärzteschaft insgesamt. Anfang der 60er-Jahre noch assoziierte die Bevölkerung den Arztberuf mit geistlichen und künstlerischen Berufen, Anfang der 90er-Jahre dagegen eher mit Hightechingenieuren und mit Bankern.

Wir müssen daran arbeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass sich das Vertrauen, welches die einzelnen Ärztinnen und Ärzte genießen, wieder auf die gesamte Ärzteschaft überträgt. Dafür haben wir uns als ärztliche Selbstverwaltung vor und nach Cottbus vehement eingesetzt, damit wirklich alle konsequent die alten Kardinaltugenden unseres Berufes beherzigen, nämlich die Zuwendung zum Patienten, die Wissenschaftlichkeit, das Prinzip "nicht schaden", "nil nocere", Verschwiegenheit und nicht zuletzt, dass niemals andere als patientenorientierte Motive, etwa materielle Aspekte, für ärztliche Entscheidungen maßgebend sind.

(Beifall)

Wenn wir uns danach richten, haben wir das uns Mögliche getan, unserer sozialen Verantwortung gerecht zu werden. Deswegen können wir von der Politik zu Recht die entsprechenden Rahmenbedingungen für eine würdige Berufsausübung verlangen.

Ich bedanke mich sehr für Ihre Aufmerksamkeit.

(Anhaltender lebhafter Beifall)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir singen zum Abschluss unserer Eröffnungsveranstaltung unsere Nationalhymne. Herr Hofmann wird uns die richtige Tonlage dazu geben.

(Die Anwesenden erheben sich und singen die Nationalhymne)

Der 103. Deutsche Ärztetag ist eröffnet.


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