Top I: Gesundheits- und Sozialpolitik

Dr. Dr. Hagedorn, Nordrhein:

Herr Kollege Kossow hat auf den Rechtsstaat verwiesen. Hier muss ich Ihnen eine ganz große Enttäuschung bereiten. Sie wissen: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde hinsichtlich des ICD-10 einfach nicht angenommen, obwohl der ICD-10 nie amtlich veröffentlicht wurde und das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung erklärt hat: Jede Rechtsnorm muss veröffentlicht werden, mit Ausnahme des Haushaltsplanes, der nicht in allen Punkten veröffentlicht werden muss. Trotzdem hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, obwohl diese Rechtsnorm nicht veröffentlicht wurde.

Ich will hier gar nicht in die Einzelheiten zum ICD-10 einsteigen, weil das zu viel Zeit in Anspruch nähme. Das Bundesverfassungsgericht unterminiert unseren Rechtsstaat, und das genau im Gesundheitswesen! Wenn das Bundesverfassungsgericht 95 Prozent der erhobenen Verfassungsbeschwerden einfach nicht annimmt, dann ist der Schutz des Bürgers vor dem Staat nicht mehr gewährleistet. Sie müssen wissen, dass die Verfassungsrichterin Jäger, die für die Fragen der Freiberuflichkeit dezerniert ist, in ihrem Elternhaus oder in ihrem sonstigen Umfeld nie etwas von Freiberuflichkeit kennen gelernt hat und dass sie die Auffassung vertritt: Nach Möglichkeit muss der Staat für alles sorgen. - Es ist mit unserem Bundesverfassungsgericht traurig geworden!

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. Vielleicht sollte man darauf hinweisen, dass Herr Hagedorn Dr. med. und Dr. jur. ist und dass er diese Äußerungen wahrscheinlich mehr aus seinem Blickwinkel als Dr. jur. gemacht hat. - Als nächster Redner bitte Herr Huber.


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