Top I: Gesundheits- und Sozialpolitik

PD Dr. John-Mikolajewski, Nordrhein:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu einem Ergänzungsantrag zu dem Vorstandsantrag I-1 sprechen, der noch nicht umgedruckt vorliegt. Er befasst sich mit der freien Arztwahl. Die freie Arztwahl ist ein wesentlicher und bewährter Qualitätsfaktor in unserem freiheitlichen Gesundheitswesen. Ich meine, so muss es auch bleiben. Die freie Arztwahl ist ein rationaler Entscheidungsprozess, der für beide Seiten verbindlich ist. Es sollte keinen beliebig häufigen Arzttausch geben.

Diese freie Arztwahl sollte nicht nur auf den Bereich der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen begrenzt sein, sondern sie sollte sich auch auf das Krankenhaus beziehen; denn Privatpatienten haben ja leider nicht immer die freie Arztwahl. Sie zahlen viel Geld, aber sie haben nicht die freie Arztwahl. Ein Gutteil dieser Patienten sagt: Ich möchte gern vom Oberarzt behandelt werden und komme erst dann, wenn der Chef in Urlaub ist.

Ich plädiere dafür, dass der Begriff der freien Arztwahl ergänzt wird, wie in dem Antrag von Herrn Zimmer und mir vorgeschlagen wird. Er sollte sich auf den gesamten medizinischen Versorgungsbereich erstrecken.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Frau John-Mikolajewski. - Als nächster Redner nochmals Herr Zimmer aus Nordrhein.


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