Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Thierse, Berlin:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich appelliere an Sie: Vergessen Sie die Regelung hinsichtlich der drei zusätzlichen Bezeichnungen. Bisher ist es so, dass wir bis zu drei Bezeichnungen auf unser Praxisschild schreiben können. Sie wissen, welche Diskussionen und welchen Wildwuchs das hervorgerufen hat.

Wenn es zukünftig vier, fünf oder sechs Bezeichnungen sein dürfen, haben wir wieder eine Schleuse geöffnet. Bisher haben die Gerichte akzeptiert, dass auf den PraxisSchildern nur von der Ärztekammer verliehene Titel stehen dürfen. Falls ich richtig informiert bin, sind bisher sämtliche Prozesse beispielsweise hinsichtlich der Akupunktur zugunsten der Ärztekammern ausgegangen.

Ich appelliere also an Sie: Verzichten Sie auf diesen Passus. Lassen Sie nur diejenigen Bezeichnungen zu, die die Ärztekammer verleiht. Dann haben wir immer noch eine gewisse Kontrolle.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke sehr, Herr Thierse. - Als nächster Redner bitte Herr Ottmann aus Bayern.


© 2000Bundesärztekammer; entwickelt von EL-ZORRO TEAM98 als MediDesk