Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Rüggeberg, Bremen:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Vertragsarztindividuum begrüße ich natürlich den Vorschlag von Herrn Ottmann, die Präsentationsmöglichkeiten für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu erweitern, schon um in dem sich immer weiter verschärfenden Konkurrenzkampf gegenüber Drittanbietern im Gesundheitswesen, die nicht den Ordnungen und Regularien der Berufsordnung für Ärzte unterliegen, bestehen zu können.

Gleichwohl ist, abgesehen von den eher praktischen Problemen der Anpassung der Schriftgröße des Praxisschildes an die Größe einer Wandzeitung, darauf zu achten, welche Qualifikationen und Zusatzbezeichnungen im Einzelnen zur Veröffentlichung vorgesehen sind.

Diese Frage spielt in die noch ausstehende Diskussion über die Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung hinein. Meines Erachtens dürfen wir nicht zulassen, dass die Kompetenz der Ärztekammern hinsichtlich der definitiven Zuteilung von Qualifikationsmerkmalen durch andere Organisationen unterhöhlt wird, seien sie auch noch so honorig.

Ich möchte den Antrag von Herrn Ottmann nicht in der Luft zerreißen, möchte aber die Gelegenheit nutzen, in diesem Zusammenhang sehr dringlich an die Kammern zu appellieren, dieses Problem der Lizenzvergabe und der differenzierten Qualifikationsbeschreibung wieder in die eigene Hand zu nehmen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Rüggeberg. - Jetzt bitte Herr Josten aus Nordrhein.


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