Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Andresen, Schleswig-Holstein:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten die Arbeit, die Herr Everz und die Berufsordnungsgremien geleistet haben, angemessen würdigen. Dort wurden alle Einwände und Vorbehalte bereits diskutiert. Wir tun einen mutigen Schritt in Richtung der nachgefragten und erlaubten Patienteninformation. Es ist unsere Pflicht, diesem Anspruch der Patienten gerecht zu werden. Die Patienten haben ein Anrecht darauf, zu wissen, was ihnen von den Kolleginnen und Kollegen angeboten wird. Es geht dabei nicht in erster Linie um das Praxisschild, das jetzt in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt wurde, sondern um das, was wir in Computer-Informationsdiensten und auch in den Printmedien neuerdings veröffentlichen dürfen. Das ist ein gewaltiger Schritt nach vorn und diesen sollten wir mutig tun.

Wir haben bereits jetzt bei der Interpretation der Beschlüsse von Eisenach eine Vielzahl von Möglichkeiten, die wir nutzen können. Das haben wir nunmehr in eine neue Form gegossen. Das sollten wir - möglicherweise mit unwesentlichen Veränderungen - verabschieden.

Als Beispiel möchte ich die Informationsbedürfnisse unserer Patienten in Schleswig-Holstein anführen. Dort haben wir schon weitgehend einen Patienteninformationsdienst installiert. Zwei Drittel der angefragten Ärzte haben geantwortet, zwei Drittel sind in das Computernetz eingespeist. Wir haben intern für die Verwaltung eine Liste erstellt, mit deren Hilfe wir etwas regulierend eingreifen, damit die angebotenen Untersuchungs- und Behandlungsverfahren keinem Wildwuchs unterliegen.

Wir haben festgestellt, dass die Mehrheit der Kollegen sehr verantwortungsbewusst mit der Frage umgeht, was sie als besondere Untersuchungs- und Behandlungsverfahren anbieten können. Sie täten sich keinen Gefallen, wenn man irgendwelche Zaubereien in die Welt setzte. Eine Minderheit wird nicht mitziehen. Sie wird weiterhin glauben, man könnte mit irgendwelchen obskuren Methoden irgendwo etwas abgraben. Das ist in unserer "Verkehrssünderkartei" in Berufsordnungsfragen eine krasse Minderheit. Häufig handelt es sich um Wiederholungstäter. Um diese sollten wir uns keine großen Sorgen machen, sondern wir sollten sorgen für die Mehrheit der verantwortungsvoll damit umgehenden Kolleginnen und Kollegen, die wissen, dass sie ihren Patienten einen Informationsdienst schuldig sind.

Noch eine kleine Anmerkung: Ich würde es begrüßen, wenn ähnlich der Zweijahresregelung, die ursprünglich von den Berufsordnungsgremien vorgeschlagen war, die Begrenzung auf drei Merkmale gestrichen würde, damit dort keine juristischen Spiegelfechtereien stattfinden können. Es gibt keine Begründung dafür, nur drei und nicht vier oder fünf zuzulassen.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke sehr, Herr Andresen. - Als nächster Redner bitte Herr Holfelder aus Hessen.


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