Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Holfelder, Hessen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich ausdrücklich gegen den Antrag von Herrn Dr. Ottmann aussprechen, und zwar aus mehreren Gründen. Von den Vorrednern wurde wiederholt die Kooperation zwischen den beiden Körperschaften Kammer und KV beschworen. Es ist nun einmal so, dass wir hier als Vertreter der Kammern dafür eintreten, dass die Kammern diejenigen sind, die die Qualifikation zertifizieren und nachweisen. Ich darf daran erinnern, dass die KBV vor zwei oder drei Jahren einen Vertrag mit den Kassen geschlossen hat, dass Qualifikationen, die von der Kammer verliehen wurden, aber nicht abgeprüft waren, für die KV nicht interessant sind. Insofern gab es da sicher keine Kooperation.

Wir müssen darauf achten, dass das in einer Hand bleibt. Der Patient hat selbstverständlich ein Recht darauf, auch durch das Praxisschild informiert zu werden. Das ist selbstverständlich. Wir von der Kammer müssen uns vielleicht vorwerfen lassen, dass wir in manchen Dingen etwas zu unflexibel und nachhinkend sind, dass wir nicht zeitgemäß sind. Es gab früher einen gemeinsamen Ausschuss von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung hinsichtlich der so genannten Fachkunden. Er kann durchaus flexibel und zeitgemäß arbeiten. Wir müssen eine einheitliche Regelung finden.

Ich bitte Sie alle sehr herzlich, dem Antrag von Herrn Ottmann nicht zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Holfelder. Diesen Ausschuss gibt es immer noch. Er ist sogar durch einen Vertrag besiegelt. Die Wirksamkeit ist allerdings hinterfragbar.

Als nächste Rednerin bitte Frau Bell, Nordrhein.


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