Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dipl.-Med. Michaelis, Thüringen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich kurz zu zwei Punkten äußern. Zum einen geht es um die Größe des Praxisschildes. Wahrscheinlich wird zukünftig mehr auf diesem Schild stehen, obwohl dessen Größe unverändert bleibt. Das erschwert das Lesen. Insofern meine ich, dass das Schild größer werden muss. Wir können auf einem Schild in der Größe von 35 mal 50 Zentimetern nicht alles unterbringen, was den Patienten vermittelt werden sollte. Eine Vergrößerung auf das Doppelte wäre vielleicht sinnvoll. Allerdings liegt kein entsprechender Antrag hier vor. Wir können es uns nicht leisten, auf einem Schild von unveränderter Größe die doppelte Menge an Informationen unterzubringen.

Zum anderen existiert seitens der Patienten das berechtigte Anliegen, durch Begriffe informiert zu werden, die man auch verstehen kann. Die Weiterbildungsordnung ist nur partiell geeignet, diesem Anspruch gerecht zu werden. Es gibt über die Kassenärztlichen Vereinigungen Informationen, dass entsprechende Dinge genehmigt wurden. Diesem Anliegen können wir uns nicht widersetzen, auch wenn dies in der momentan geltenden Nomenklatur nicht vorgesehen ist. Die Patienten haben ein Recht darauf, ordnungsgemäß informiert zu werden. Diesen Auftrag haben die Kammern. Die Kammern bzw. die Bundesärztekammer müssen dem nachkommen.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Michaelis. - Als nächster Redner bitte Herr Schilling, Berlin.


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