Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Kaiser, Westfalen-Lippe:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die Ehre, unmittelbar nach dem Antragsteller sprechen zu können. Sämtliche Argumente, die mein Vorredner vorgetragen hat, sprechen dafür, dass man seinen Antrag nicht befürwortet, sondern ablehnt.

(Beifall)

Wenn er beklagt, die Kammern seien nicht schnell oder nicht flexibel genug bei der Umsetzung neuer Entwicklungen in entsprechende Qualifikationen und Weiterbildungsgänge, dann mag daran etwas sein. Nur: Gerade die neue Weiterbildungsordnung, die wir auf diesem Ärztetag in den Grundzügen diskutieren werden, soll Instrumente einführen, die genau das ermöglichen, nämlich beispielsweise eine berufsbegleitende Qualifikation, die nach wie vor unter der Verantwortung der Kammer steht. Das ist gut so und das hat sich in der Vergangenheit bewährt. Alle Kritik, die bisher vorgetragen wurde, würde durch eine in den nächsten Jahren auszubildende Weiterbildungsordnung entfallen.

Wenn gestattet würde, dass bei der KV erworbene so genannte Qualifikationen - besser gesagt: Abrechnungsmöglichkeiten - auf das Schild geschrieben werden, würde eine Lawine losgetreten. Dann würden nicht nur die KVen ein solches Recht für sich beanspruchen, sondern diverse andere öffentlich-rechtliche Einrichtungen auch. Denken Sie beispielsweise an die Psychotherapeutenkammer der Psychologen. Beispielsweise diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die in beiden Kammern wären, weil sie Psychologen und ärztliche Psychotherapeuten sind, könnten natürlich auch verlangen, dass die von der Kammer der Psychologen ausgesprochenen Qualifikationen auf das Arztschild kommen. Ärzte, die auf Fachhochschulen und Akademien Qualifikationen erwerben, die entfernt mit der Medizin und der PatientenVersorgung zu tun haben, können natürlich auch verlangen, dass diese Qualifikationen auf das Praxisschild kommen.

Hier würden Schleusen geöffnet, die gar nicht mehr geschlossen werden könnten. Bemerkenswert fand ich auch die Aussage des Kollegen Dietz, der vom "kurzen Dienstweg" sprach. Meine Damen und Herren, Weiterbildung und Qualifikationen in der Analyse zu werten und durch die Gremien in die Kammerversammlung zu bringen und sie möglicherweise vom Aufsichtsministerium absegnen zu lassen, das ist kein kurzer Dienstweg, sondern das muss gründlich geprüft werden. Diese gründliche Prüfung erfolgt durch die Kammer. So soll es bleiben. Die Oberaufsicht muss bei der Kammer verbleiben. Alles andere wäre ein Rückschritt und diente überhaupt nicht dem Informationsbedürfnis der Patienten.

Deshalb plädiere ich erneut dafür: Nehmen Sie alle Argumente von Herrn Ottmann, sie sprechen für die Ablehnung seines eigenen Antrags.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. - Das Wort hat jetzt Herr Kollege Zollner aus Baden-Württemberg.


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