Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Crusius, Vizepräsident:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank dafür, dass ich zu Ihnen sprechen darf. Ich denke, wir müssen die Zusammenarbeit zwischen den Körperschaften nicht über die Berufsordnung regeln, sondern die Berufsordnung regelt die Zusammenarbeit zwischen den Ärzten. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag von Herrn Ottmann abzulehnen. Herr Ottmann, Sie sind in der KV und in der Kammer. Offensichtlich bekommen Sie das in Bayern nicht geregelt. Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern wird die Bezeichnung Sonographie von der Kammer vergeben, und auch die Bezeichnung Spezielle Schmerztherapie, die im Übrigen nicht nur 80 Stunden umfasst, sondern eine einjährige Weiterbildung, wird von der Kammer vergeben. Insofern gibt es bei uns überhaupt keine Probleme.

Ein Mehr an Information wollen wir alle. Aber es gibt auch ein Zuviel an Information. Heute war bereits die Rede vom Turmbau zu Babel. Der Kollege aus Thüringen hat erklärt, er möchte ein größeres Praxisschild. Ich stelle mir die Rechtsprechung vor: Wenn wir auf dem Praxisschild alles Führbare deklarieren, dann werden die Gerichte erklären, da keine Lupen vor die Schilder gestellt werden können, können die PraxisSchilder einen Meter groß sein, damit dem Informationsbedürfnis des Patienten vollkommen Rechnung getragen wird.

Ich denke, die Patienteninformationssysteme, die wir sowohl bei den Kammern als auch bei den KVen aufbauen, sollten genügend qualifizierte und sachliche Informationen vermitteln.

Ich möchte folgendes Szenario entwickeln. Stellen Sie sich bitte vor, die integrierte Versorgung wird an den Kassenärztlichen Vereinigungen vorbei realisiert. Dann sind in Zukunft die Krankenkassen diejenigen, die Qualifikationen für ihre integrierten Versorgungsstrukturen anbieten. Damit dürfen diejenigen Ärzte, die ihre Qualifikation früher einmal über die KV erworben haben, diese nicht mehr ankündigen, weil sie ja außerhalb des Rechtskreises der KV liegen.

Ich meine, Qualifikationen sollten von der Ärztekammer vergeben werden. Das kann schnell im Sinne einer guten Zusammenarbeit übernommen werden, wenn bei der KV etwas geregelt werden muss.

Schönen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke sehr, Herr Crusius. - Jetzt bitte Herr Rüggeberg, Bremen.


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