Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Wollersheim, Justiziarin der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben am Mittwoch die Berufsordnung diskutiert und in Nr. 2 Abs. 2 der neuen (Muster-)Berufsordnung festgelegt, dass zukünftig alle von den Ärztekammern verliehenen Qualifikationen auf dem Schild Ankündigungsfähig sein sollen. Herr Dr. Everz hat in seinem Referat darauf hingewiesen - auch ich habe es getan -, dass diese Änderung zunächst eine Änderung der Heilberufsgesetze der Länder voraussetzt, und zwar in dem Punkt, durch den derzeit festgelegt ist, dass fakultative Weiterbildungen und Fachkunden nicht führungsfähig sind.

Wenn diese Änderungen der Heilberufsgesetze der Länder vollzogen sind, können die Weiterbildungs- und die Berufsordnungen entsprechend geändert werden. Dann wären die fakultativen Weiterbildungen und die Fachkunden führungsfähig.

Dies war ein Ziel der Novellierung der (Muster-)Berufsordnung und ist von den Weiterbildungsgremien und den Berufsordnungsgremien in einer gemeinsamen Sitzung erörtert worden.

Die Gründe für die Verfolgung dieses Ziels waren folgende. Die Landesärztekammern waren der Auffassung, dass eine dauerhafte Aufrechterhaltung der Unterscheidung zwischen führbaren und nicht führbaren Weiterbildungsbezeichnungen nicht sachgerecht ist und auf Dauer nicht wird vertreten werden können. Ich habe bereits am Mittwoch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zitiert, in der das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat, dass solche Weiterbildungsrechtlichen Qualifikationen, die auf einer gesetzlichen Regelung der Ärztekammern beruhen, nicht geführt werden dürfen, da es kein Gemeinwohlbelang von hohem Rang gibt, das es rechtfertigt, Ärzten, die diese Qualifikation erworben haben, zu untersagen, dieses anzukündigen.

Das beschriebene Problem, dass es für eine gewisse Zeit Ärzte geben wird, die das ankündigen können, während andere es nicht ankündigen können, wird sich, denke ich, relativieren, und zwar aus folgenden Überlegungen heraus. Die Tätigkeiten und der Umfang des ärztlichen Tuns, die zurzeit in Fachkunden oder auch in fakultativen Weiterbildungen beschrieben sind, werden auch im Rahmen der neuen Systematik der Weiterbildungsordnung ihren Niederschlag finden. Es ist zutreffend, dass Sie gestern im Hinblick auf die Novelle der Weiterbildungsordnung festgestellt haben: Es soll keine Fachkunden mehr geben, es soll keine fakultativen Weiterbildungen mehr geben. Das bedeutet aber nicht, dass hier ein regelloser Zustand eintritt, sondern die Inhalte, die in der Weiterbildungsordnung bisher in dieser Systematik festgeschrieben sind, werden zukünftig in die neue Systematik der Weiterbildungsordnung eingeführt. Es wird ja sicher diskutiert werden, ob Fachkunden Zusatzbezeichnungen werden oder auf andere Weise in die Systematik der Weiterbildungsordnung einzuführen sind.

Gleiches wird für den Bereich der fakultativen Weiterbildungen auf der Grundlage der Weiterbildungsordnung 1992 gelten. Auch hier wird sicherlich im Rahmen der Novellierung der Weiterbildungsordnung geprüft werden, wie dieses in die Gesamtsystematik eingegliedert werden kann, etwa ob es in einen Schwerpunkt oder in eine Zusatzbezeichnung übergeführt werden kann. Dies alles werden Sie bei der zukünftigen weiteren Diskussion über die Weiterbildung beraten und entscheiden.

Es wird sicher auch Übergangsregelungen geben müssen, die im Rahmen der Weiterbildungsnovelle zu klären sind.

Zusammenfassend möchte ich darauf hinweisen, dass es notwendig erscheint, bereits heute in der (Muster-)Berufsordnung die Regelungen zur Fachkunde und zur fakultativen Weiterbildung zu treffen. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist dieses dringend geboten. Es gibt also nur einen scheinbaren Widerspruch zwischen Ihrer Beschlussfassung zum Weiterbildungsrecht und der zum ärztlichen Berufsrecht.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Frau Wollersheim. - Es liegen jetzt noch zwei Wortmeldungen vor. Die erste kommt von Herrn Pickerodt aus Berlin. Bitte schön.


© 2000Bundesärztekammer; entwickelt von EL-ZORRO TEAM98 als MediDesk