Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dipl.-Med. Michaelis, Thüringen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich dachte, wir haben beschlossen, die Ankündigung zu erleichtern, sodass die Ärzte bei ihrer Niederlassung mehr auf ihr Praxisschild schreiben können. Wenn wir dem jetzt zur Diskussion stehenden Vorschlag zustimmen, bleibt eigentlich alles so, wie es ist: Das, was nach der Regelung von 1992 nicht führungsfähig ist, darf nicht genannt werden. Das gilt überall. Demzufolge bleibt es, wie es ist.

Ich frage mich: Um was haben wir uns die ganze Zeit eigentlich bemüht? Wir haben gehört, dass die Patienten ein Recht auf Information haben, über ihren Arzt zu erfahren, welche Fortbildung er absolviert hat. Die Patienten müssen wissen, wohin sie gehen. Manchmal finden sie nicht den richtigen Arzt.

Ich bedaure es sehr, dass - vielleicht durch eine nicht ganz eindeutige Regelung durch die Leitung dieses Ärztetages - der Vorschlag des Kollegen Thomas praktisch hinten heruntergefallen ist, wonach die Kassenärztlichen Vereinigungen ein Vorschlagsrecht zum Führen zusätzlicher Bezeichnungen auf dem Arztschild erhalten. Das ist funktionell sinnvoll.

Ich bitte darum, über diesen Antrag von Herrn Thomas noch einmal abzustimmen.

Danke.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. Herr Michaelis, der Ärztetag hat den Antrag durch die Verabschiedung anderer Anträge für erledigt erklärt. Das muss man so sehen. Das war ein ordnungsgemäßer Vorgang. Das möchte ich nur feststellen.

Als nächster Redner bitte Herr Thierse aus Berlin.


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