Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Ottmann, Bayern:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie werden sich wahrscheinlich wundern: Vorhin habe ich mich vehement für eine gewisse Liberalisierung der Qualifikationen der Vertragsärzte eingesetzt und jetzt tue ich genau das Gegenteil. Ich setze mich jetzt dafür ein, dass die überörtlichen Gemeinschaftspraxen nicht etabliert werden können.

(Beifall)

Ich will mich hier auf zwei Punkte konzentrieren. Weiß jemand von Ihnen, was der Begriff "überörtlich" bedeutet? Umfasst das einen Landkreis, eine Großstadt? Niemand kann das definieren.

Der zweite Punkt ist: Diese überörtliche Gemeinschaftspraxis ist nicht genehmigungspflichtig vonseiten der Kammer. Man zeigt dies nur an. Was ist das? Damit kann man überhaupt keinen Rechtsstatus überprüfen.

Was steckt dahinter? Es steckt dahinter, dass sich alle zu einem Konsortium zusammenschließen wollen, aber die Arbeitsteilung sozusagen in einem Finanzverbund praktiziert wird. Ich halte den bisherigen Weg für wesentlich sinnvoller. Wenn der eine Internist Röntgenuntersuchungen durchführt, der andere aber nicht, dann ist es jederzeit möglich, die Röntgenüberweisung gezielt auf den anderen auszustellen. Das ist gelebte Kooperation. Dafür müssen wir keine Mammutverbände von Arztpraxen schaffen.

Ich denke, der Antrag ist eindeutig. Ich bitte Sie, den Antrag 4 anzunehmen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Herr Ottmann. - Als nächster Redner bitte Herr Metke aus Baden-Württemberg.


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