Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Gramlich, Bayern:

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich spreche zu Kapitel D II, und zwar dort zu Nr. 11 betreffend den Praxisverbund. Abs. 3 soll lauten:

In eine Kooperation nach Abs. 1 können auch Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehakliniken und Angehörige anderer Gesundheitsberufe ... einbezogen werden ...

Meiner Ansicht nach sollten unsere Praxisverbünde allein den Ärzten vorbehalten sein. Sie müssen davon ausgehen, dass es für diese Netze Globalbudgets geben wird. Diese Globalbudgets werden wahrscheinlich, um ineffektive Leistungen bereinigt, geringer ausfallen als zuvor. Wenn andere Berufsgruppen hinzukommen, sitzen die Pflegeverbände, die Rettungsleitzentralen, die Masseure am Tisch. Ich glaube, dann haben wir Ärzte keine großen Chancen, unser Budget zu vergrößern oder mindestens zu halten, wenn karitative und auch kirchliche Einrichtungen mit ihren Pflegeeinrichtungen dabei sind und ihren Anteil am Globalbudget wollen. Unsere Netze müssen allein uns Ärzten vorbehalten bleiben.

Ich danke Ihnen.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank. - Als nächster Redner bitte Herr Schilling aus Berlin.


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