TopIV: Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Dr. Flenker, Vorstand der Bundesärztekammer:

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es jetzt das dritte Mal ist, möchte ich mich nachhaltig dem Dank an Herrn Koch und Frau Güntert anschließen. Ich glaube, die Weiterbildungsgremien haben eine hervorragende Arbeit geleistet. Ihr Beifall hat gezeigt, dass man sich hier auf dem richtigen Weg befindet.

Zumindest einige von Ihnen werden sich vielleicht daran erinnern, dass es bei der Verabschiedung der jetzt gültigen Weiterbildungsordnung 1992 besonders die Delegierten der Ärztekammer Westfalen-Lippe waren, die damals gegen diese Weiterbildungsordnung Sturm gelaufen sind, insbesondere gegen die Vielzahl neuer Fachgebiete und die Schaffung weiterer Qualifizierungsinstrumente.

Sie können sich vorstellen, dass ich natürlich hocherfreut bin, dass die jetzt vorgelegten Eckpunkte unserer damaligen Forderung nach einer besseren Übersichtlichkeit der Weiterbildungsordnung Rechnung tragen. Obwohl wir damals so große Gegner dieser Weiterbildungsordnung waren, haben wir sie als, wie ich glaube, einzige Ärztekammer wortgetreu, bis auf das letzte Komma, umgesetzt, haben aber leider sehr schnell erkennen müssen, dass eine Administration der Weiterbildungsordnung von 1992 kaum möglich ist. Es ist zurzeit für die einzelne Ärztin bzw. den einzelnen Arzt kaum möglich, zu durchschauen, welche Qualifikationen für welche Tätigkeiten erworben werden müssen. Es ist kaum zu durchschauen, welche Qualifikationselemente zu erwerben sind. Die Kolleginnen und Kollegen befinden sich in einem Weiterbildungsmarathon, erwerben Zeugnisse über Zeugnisse im Stile des Rabattmarkensammelns.

Für mich zeigt sich, dass das alleinige Sammeln von Qualitätsnachweisen keine hohe Qualität der Weiterbildung sichert.

(Beifall)

Die ausufernde Spezialisierung mit 41 Gebietsdefinitionen und 130 Qualifikationen muss doch dringend zurückgeführt werden. Die fakultativen Weiterbildungen gehören abgeschafft. Die Fachkunden müssen inhaltlich bereinigt werden. Hoch spezialisierte Tätigkeiten können in Arbeitszeugnissen nachgewiesen werden.

Ich halte es für ganz wichtig, dass es möglich sein muss, Weiterbildungs- und berufsbegleitend Qualifikationen zu erwerben. Das gilt insbesondere für neue Techniken und Verfahrensweisen.

Ich bitte Sie nachhaltig, wie es bereits Herr Schagen und Herr Raidt getan haben, sich bei der Behandlung der Weiterbildungsordnung jetzt nicht in Einzelfragen zu verzetteln, sondern dem großen Rahmen, wie er Ihnen hier von den Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer vorgelegt wurde, zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke, Herr Flenker. - Als nächster Redner bitte Herr Kossow.


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