TopIV: Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Prof. Dr. Kossow, Niedersachsen:

Herr Präsident Koch! Herr Präsident Hoppe! Meine Damen und Herren! Ich bin nicht der Meinung, dass die Zeit reif ist, um die in den vielfältigen Anträgen vorgelegten Grundsatzfragen heute bereits in der Tendenz abstimmen zu können. Es gibt ein breit publiziertes Konzept, das von einem Verband, nämlich dem Marburger Bund, befürwortet wird, das von einigen Kammern befürwortet wird, das von einer großen anderen Kammer, beispielsweise Niedersachsen, in der Kammerversammlung mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde, das von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften abgelehnt wird.

(Zuruf: Das ist falsch!)

- Ich habe es schriftlich. Dieses Konzept wird ebenfalls vom Berufsverband

der Allgemeinärzte abgelehnt, ferner von der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände.

(Erneuter Zuruf)

- Sie können es ja korrigieren. Ich habe es schriftlich hier.

Abgelehnt wird das Konzept auch von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin.

Die Gründe für die Ablehnung kann man in drei Minuten Redezeit nicht differenziert darlegen. Ich kann Ihnen dazu jedenfalls sagen, dass wir auf die Fragen, die wir dem Vorstand der Bundesärztekammer schriftlich vorgelegt haben, heute in dem Referat von Herrn Koch nur teilweise eine Antwort erhalten haben, so beispielsweise in Bezug auf die Fragen zum Europarecht. Herr Koch ist dabei nicht auf die dynamischen Entwicklungen im europäischen Recht eingegangen.

Wir haben ferner keine Auskunft darüber erhalten, ob denn nach den Berichten der Ärztekammern auf der Basis der derzeit etablierten Weiterbildungssystematik überhaupt ein hinreichender Regelungsbedarf dokumentiert ist. Wir haben beispielsweise die derzeit gültige (Muster-)Weiterbildungsordnung erst vor zwei Jahren in der letzten Landesärztekammer in Kraft gesetzt. Erst in vier Jahren werden nach der derzeitigen (Muster-)Weiterbildungsordnung Erfahrungen vorliegen. Aber schon wieder gehen wir in eine FundamentalWeiterbildungsreform hinein, die zumindest für viele Jahre das Zeugniswesen in den Kammern auf zwei wacklige Grundlagen stellt, nämlich die alte, nicht mehr gültige und die fundamental neue, noch nicht richtig eingearbeitete Weiterbildungsordnung.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sehr vorsichtig zu sein. Ich werde mich nachher erneut zu Wort melden und Ihnen einige weitere Bedenken vortragen. Ich bin nicht grundsätzlich dagegen, dass die Beratungen fortgesetzt werden. Hier will keiner blockieren. Ich bin allerdings dafür, dass hier strategisch sorgfältiger gearbeitet wird, als das in der Vergangenheit im Weiterbildungsrecht manchmal der Fall war. Anderenfalls bestünde heute aus der Sicht des Marburger Bundes kein Reformbedarf. Also ist man in der Vergangenheit nicht immer zufrieden gewesen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank. - Der nächste Redner ist Herr Windhorst.


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