TopIV: Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Dr. Thomas, Westfalen-Lippe:

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es macht wenig Sinn, bei einer solchen Sachdiskussion Fronten aufzubauen. Genau dies wurde von einigen Rednern hier gemacht. Es ist gut, dass wir heute über die Strukturen einer neuen Weiterbildungsordnung sprechen. Ich danke ausdrücklich der Ständigen Konferenz und ihrem Vorsitzenden für die bis jetzt geleistete Arbeit.

Meine Damen und Herren, wir müssen uns Zeit lassen. Wir brauchen uns nicht zu hetzen. Die jetzige Weiterbildungsordnung ist zwar nicht optimal und sie muss in vielen Punkten verbessert werden, aber wir haben ausreichend Zeit, um sie zu verändern und die Veränderungen in die Realität umzusetzen. Wir sollten heute nur über die Strukturen diskutieren.

Weiterbildungsinhalte richten sich kaum noch an die Delegierten, die heute hier anwesend sind, sondern an unsere Nachfolger. Wir müssen Sorge dafür tragen, dass sie diese Weiterbildungsinhalte auch umsetzen können und dass man in den Landesärztekammern nicht drei Elefantenschwangerschaften benötigt, um die Weiterbildungsordnung umzusetzen. Das ist ja in einigen Landesärztekammern geschehen, die erst 1998 die 1992 beschlossene Weiterbildungsordnung für sich akzeptiert haben.

Mir kommt es im Zusammenhang mit der Weiterbildungsordnung ganz besonders darauf an - das ist von einigen Kollegen an mich herangetragen worden -, dass wir hier eine Weiterbildungsordnung schaffen, bei der es nicht Fachärzte zu Fuß und Fachärzte zu Pferde gibt. Dazu sehe ich in den Vorlagen der Ständigen Konferenz zwar keinen Anlass, aber ich habe in meinem Antrag 9 dies niedergelegt, weil die Kolleginnen und Kollegen entsprechende Befürchtungen hatten. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass es den Antrag 9 (neu) gibt, weil im Antrag 9 vergessen wurde, die Rückseite mit aufzunehmen.

Die Befürchtung besteht darin, dass diejenigen, die frühzeitig erkennen lassen, dass sie sich niederlassen wollen, gleichgültig in welchem Fachgebiet, eine andere Weiterbildung durchlaufen müssen oder können als diejenigen, die in der Klinik bleiben. So etwas darf es auch meiner Ansicht nach nicht geben. Das ist der Punkt 1 in meinem Antrag 9.

Wir müssen auch überlegen, wie der Besitzstand für diejenigen gewahrt wird, die zukünftig mit einer neuen Weiterbildungsordnung leben müssen, obwohl sie ihre Weiterbildung auf einer anderen Grundlage absolviert haben. Dabei sind mir zwei Punkte besonders wichtig: Es darf zum einen keine unterschiedlichen Weiterbildungsordnungen geben. Zum anderen sollte denjenigen, die diese Weiterbildungsordnung absolvieren müssen, die Möglichkeit erhalten bleiben, dies auch praktizieren zu können.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön, Herr Thomas. - Als nächster Redner bitte Herr Busch aus Westfalen-Lippe.


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