TopIV: Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Dr. Mitrenga, Nordrhein:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Die in einer brillanten Präsentation vorgetragenen Beratungsergebnisse stellen für den Ärztetag aus meiner Sicht eine solide Entscheidungsbasis dar, um den Weiterbildungsgremien den Weg zu weisen und zu ebnen, eine neue (Muster-)Weiterbildungsordnung zu kreieren. Diese soll dynamisch, flexibel, umsetzbar und dabei Qualitätsgesichert sein. Sie soll den beruflichen Anforderungen der nächsten Ärztegeneration Rechnung tragen. Dabei wird der Wunsch, sie möge möglichst lange Bestand haben, wohl nur begrenzt in Erfüllung gehen, da eine Weiterbildungsordnung unabhängig von ihrer Qualität offensichtlich das Schicksal erleidet, einem ständigen Novellierungsprozess unterworfen zu sein.

So teile ich auch nicht die gestern gehörte Meinung, bei der man so etwas wie eine späte Genugtuung heraushörte, schon die 1992 vom Deutschen Ärztetag beschlossene Weiterbildungsordnung sei 1995 den Anforderungen nicht gerecht geworden und a priori fehlerhaft gewesen. Ich möchte stattdessen daran erinnern, wie die Rahmenbedingungen aussahen, als wir die jetzt geltende Weiterbildungsordnung beschlossen haben. Der Nachholbedarf, neue Qualifikationen einzuführen, war damals - das sehe ich etwas anders als einige meiner Vorredner - groß und auch die Wiedervereinigung hat in dieser Beziehung eine nicht unbedeutende Rolle gespielt. Danach kamen das GRG und das GSG und schufen aus meiner Sicht eine neue Weiterbildungswirklichkeit.

Der Ärztetag hat sich damals für den Ausdifferenzierungsweg entschieden, mit einer - zugegebenermaßen - großen Regelungsdichte. Es mag sogar sein, dass es ein Stück Regelungsdichte im Übermaß gibt.

Mit der geltenden Ordnung haben im Gegensatz zu gewissen Ausführungen von gestern die meisten Ärztekammern ausreichende, über Jahre dauernde Erfahrungen gesammelt. Herr Beyerle, Sie irren: Bei zehn Ärztekammern war das Inkrafttreten 1993, 1994 und 1995, bei sechs Ärztekammern in 1996, 1997 betraf dies eine einzige Ärztekammer. Berücksichtigt man auch noch die Übergangsbestimmungen und deren Geltung, wird diese derzeit gültige Weiterbildungsordnung bis in das Jahr 2010 hinein oder länger wirken. Ich meine, das ist eine normale Zeit; denn jede Weiterbildungsordnung wirkt für die Dauer von zwölf bis 15 Jahren. Das ist meiner Meinung nach eine Zeit, die sich sehen lassen kann.

Ich danke Ihnen sehr.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. - Herr Lang ist der nächste Redner. Bitte schön.


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