TopIV: Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Dr. Thierse, Berlin:

Meine Damen und Herren! Ich bin gern bereit, mein Exemplar zur Verfügung zu stellen. Die Qualität wird klar, wenn man liest, dass 14 Forderungen aufgestellt werden. Ganze drei Forderungen haben - bei gutem Willen - etwas mit dem Weiterbildungsrecht zu tun. Der Rest sind Konkurrenzschutz, Sozialrecht und sonstige Forderungen, die mit der Weiterbildungsordnung absolut nichts zu tun haben.

Zur Legitimation der Unterschriften Folgendes; Herr Kossow, Sie haben das angesprochen. Sie können bei den operativen Fächern bei den wissenschaftlichen Fachgesellschaften und den Berufsverbänden fragen, wen Sie wollen, Sie werden niemanden finden, der dieses Papier unterstützt. Ich bezweifle nicht, dass die Präsidenten der entsprechenden Vereinigungen das Papier unterschrieben haben. Das ist ja zu sehen. Ich bezweifle allerdings die Legitimation dazu.

Herr Kossow, ich bezweifle auch, dass die Mitglieder Ihres Verbands für Ihre Stellungnahme hier dankbar sind. Sie beziehen sich wahrscheinlich auf etwas, was irgendwann einmal zwischendurch angedacht wurde, inwieweit die Weiterbildung der Allgemeinmediziner mit jener der Internisten verbunden werden kann. Dieses Thema ist schon über ein halbes Jahr alt und weg vom Tisch. Wenn Sie auf Dinge zurückgreifen, die in der Ständigen Kommission vor einem halben Jahr aufgegriffen wurden, werden Sie noch ganz andere Macken finden, mit deren Hilfe Sie die Vorlage ablehnen können. Aber wir diskutieren hier über das, was uns vorliegt, und dort ist so etwas überhaupt nicht enthalten.

Der nächste Punkt, weshalb ich bezweifle, dass Sie, Herr Kossow, Ihren Mitgliedern einen Gefallen tun, ist folgender. Sie sollten sich einmal die Arbeitsmarktsituation anschauen. Dann werden Sie feststellen, dass der Nachwuchs an Allgemeinmedizinern Schwierigkeiten hat, beispielsweise in den operativen Fächern eine Stelle zu bekommen. Solange wir bei einer vom ersten Tag an hoch spezialisierten Weiterbildung bleiben, wird dieses Problem existieren. In dem Moment, da wir eine BasisWeiterbildung, einen "common trunk" haben, der eine ganz andere Intention verfolgt, wird es wesentlich einfacher werden, Stellen auch für Allgemeinmediziner zu schaffen. Sie sollten sich überlegen, ob Sie insofern nicht in die völlig falsche Kerbe hauen.

(Beifall)

Eben wurde betont, dass Weiterbildungsrecht ständig im Fluss ist. Der Leiter unserer Weiterbildungsabteilung in Berlin holt, wenn die Diskussion besonders hochkocht, gern eine Weiterbildungsordnung aus den 20er-Jahren aus der Tasche, die den Umfang einer halben Seite hat. Nur: Sie bezog sich auf die Medizin der 20er-Jahre. Das ist nicht die Medizin von heute. Insofern brauchen wir auch eine andere Weiterbildungsordnung. Mit der Fortentwicklung der wissenschaftlichen Kenntnisse müssen wir auch die Weiterbildungsordnung modifizieren.

Ein Wort noch zu der Befürchtung, dass wir einen Flickenteppich von vielen Bezeichnungen erhalten: Gerade das wird aus der bisherigen Konzeption eliminiert. Der Antrag von Herrn Pickerodt und mir zielt gerade darauf ab, in Kenntnis dessen, was in Zukunft werbemäßig möglich ist, eine insofern angepasste Weiterbildungsordnung zu kreieren. Wir überlegen, wie wir Qualifikationen so gestalten können, dass nicht jeder einzelne Baustein plakativ angekündigt werden kann. Diese Chance gibt uns die Vorlage.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Herr Thierse. - Als nächster Redner bitte Herr Rohde aus Nordrhein.


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