TopIV: Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Dr. Rothe, Niedersachsen:

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Aus der ganz praktischen Arbeit des Weiterbildungsausschusses in Niedersachsen möchte ich auf folgendes Problem hinweisen. Wir reden jetzt über Gebietsdefinitionen. Auch dies ist nichts Statisches. Wir benötigen, um unsere Arbeit erledigen zu können, eine Weiterbildungsordnung, die ein flexibles Instrument darstellt. Dies wünschen wir uns sehr - Herr Dr. Koch hat das in seinem Konzept berücksichtigt -, damit wir die Weiterentwicklungen, die sich innerhalb eines Gebiets vollziehen, mit berücksichtigen können. Ein wesentlicher Teil unserer Arbeit im Weiterbildungsausschuss besteht heute darin, Anfragen von Gerichten zu beantworten, was noch zu einem Gebiet gehört.

Ein wesentlicher Teil unserer Arbeit - nicht gerade der erfreulichste - betrifft die Stellungnahmen für die KV: Was gehört noch zu diesem oder jenem Gebiet? Wir befinden uns in einer großen Entscheidungsnot und müssen die Weiterbildungsordnungen früherer Jahre durchforsten, um im Einzelfall entscheiden zu können: Dieser Kollege hat nach dieser Weiterbildungsordnung abgeschlossen, jener Kollege nach jener Weiterbildungsordnung; der eine Kollege hat die Inhalte noch nicht erworben, bei dem anderen Kollegen ist die Tätigkeit gebietskonform.

Wenn wir dieses Problem durch die (Muster-)Weiterbildungsordnung nicht flexibel lösen, werden wir den Facharzt auf Zeit bekommen. Das aber wollen wir auf gar keinen Fall. Wir müssen uns jetzt um dieses grundsätzliche Problem kümmern.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Herr Rothe.

Ich glaube, wir sollten würdigen und uns darüber freuen, dass noch viele ausländische Gäste unter uns sind, so Herr Professor Korol aus der Republik Belarus, Herr Dr. Borcean aus Rumänien und Herr Adamus aus Polen. Weiterhin herzlich willkommen!

(Beifall)

Der nächste Redner ist Herr Crusius.


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