TopIV: Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Dr. Gitter, Bremen:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte versuchen, die Bedenken, die von Herrn Lummert hinsichtlich der neuen Gebietsdefinitionen vorgetragen wurden, zu zerstreuen. Ich möchte betonen, dass die jetzt vorgeschlagene Gebietsdefinition die ehrlichere ist. Auch heute ist es ja nicht so, dass jemand alles machen darf, nur weil er den Facharzt für ein Gebiet erworben hat. Man darf nur das tun, was man auch gelernt hat. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Damit ist völlig klar, dass das, was man während der FacharztWeiterbildung erlernt hat, immer eine Teilmenge dessen ist, was in der Gebietsdefinition beschrieben ist. Anderenfalls hätten wir gar nicht zusätzliche Qualifikationen innerhalb eines Gebiets wie beispielsweise die SchwerpunktQualifikation.

Das heißt, die neue Definition beschreibt diese Tatsache nur genauer. Sie wird - das wurde bereits ausgeführt - dazu führen, dass die Zahl der Streitigkeiten abnimmt. Der größte Vorteil ist für mich jedoch, dass damit die Möglichkeit geschaffen wurde, Bildungsordnung und Berufsausübungsordnung quasi zu trennen, nämlich indem die Gebietsdefinition klarstellt, was eigentlich zum Gebiet gehört, während die Definition der Weiterbildungsinhalte, beispielsweise im FacharztWeiterbildungsgang, klarstellt, was mindestens gekonnt werden muss, um den Facharzt führen zu dürfen, oder was mindestens gekonnt werden muss, um einen Schwerpunkt führen zu dürfen.

Diese Regelung ermöglicht es auch, dass die Fachgesellschaften nicht gezwungen sind, quasi um abzugrenzen, was zum Gebiet gehört, alles Mögliche in eine FacharztWeiterbildung hineinschreiben zu wollen. Das führt meines Erachtens zu einer besseren Definition der Bildungsgänge und damit hoffentlich auch zu mehr Zeugnisehrlichkeit. Deshalb appelliere ich dringend, dieser neuen Gebietsdefinition zuzustimmen. Sie ist im Grunde genommen nur eine Präzisierung dessen, was Fakt ist.

Zum Schluss möchte ich kurz auf die Ausführungen von Herrn Mothes und Herrn Crusius eingehen. Die Anliegen sind völlig berechtigt. Ich denke, das Prinzip der gemeinsamen BasisWeiterbildung wäre geeignet, auch das aufzufangen, weil nämlich hier der Versuch unternommen wird, Gemeinsamkeiten, die verschiedene Fächer haben, zu beschreiben. Es soll eine gegenseitige Anerkennung erfolgen. Gleichzeitig ermöglicht das Prinzip der gemeinsamen BasisWeiterbildung, die Spezialisierung, die der medizinische Fortschritt mit sich bringt, aufzufangen und zu definieren.

Dazu habe ich einen Änderungsantrag gestellt, wonach der Begriff "common trunk" ersetzt werden soll durch "gemeinsame BasisWeiterbildung". Dadurch soll klargestellt werden, dass wir als Deutscher Ärztetag gern überprüfen möchten, für welche Gebiete - im Antrag steht: geeignete Gebiete - das geschehen soll. Die Gebiete müssten also eine Konkretisierung vorlegen, ähnlich wie die Chirurgen dies bereits getan haben.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Frau Gitter. - Als nächste Rednerin bitte Frau Hasselblatt-Diedrich aus Hessen.


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