TopIV: Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Dr. Hasselblatt-Diedrich, Hessen:

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Thierse, ich gehöre selber der wissenschaftlichen Gesellschaft an. Ich habe den Antrag auf Vorstandsüberweisung nur gestellt, um nichts vorwegzunehmen. Mir ist es ganz wichtig, dass sich die Chirurgie richtig entwickelt. Ich habe auch an der Erarbeitung der derzeit gültigen Weiterbildungsordnung sehr aktiv mitgewirkt. Ich kenne Kolleginnen und Kollegen, die Bedenken haben. Wir vergeben uns nichts, wenn wir es an den Vorstand überweisen und nicht bereits jetzt erklären, so oder so soll es sein. Das ist nämlich nicht unproblematisch.

Der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Beim "common trunk" mit zweimal drei Jahren weiß ich bereits jetzt, dass die Kolleginnen und Kollegen nach sechs Jahren nicht fertig sind. Die Realität wird sein, dass sie irgendwo den "common trunk" ableisten, und wenn sie dann in eine Spezialklinik für Herz-, Thorax- oder Gefäßchirurgie kommen, haben sie erst einmal ein oder zwei Jahre Standzeit. Jeder, der sich mit der Weiterbildung beschäftigt, weiß das. Die drei Jahre sind wünschenswert, aber es wird länger dauern. Man wird in drei Jahren das Spezielle des Gebiets nicht erlernen können. Meine Mitarbeiter operieren im dritten Jahr in der Allgemeinchirurgie schon Dinge, die ziemlich weit sind, weil es sich um eine kleinere Einheit handelt. Wenn sie irgendwo hinkommen, um ihr letztes Jahr zu absolvieren, haben sie eine Standzeit und benötigen noch ein oder zwei Jahre.

Mir ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass zwei Drittel der Weiterbildung nicht im universitären Bereich stattfinden. Wir müssen eine Weiterbildungsordnung schaffen mit einer Gebietsdefinition, welche die Versorgung der Bevölkerung in den Häusern der Grund- und RegelVersorgung ermöglicht. Ich finde es gut, wenn der Chirurg noch eine Zusatzbezeichnung wie "Gefäßchirurgie" oder "Unfallchirurgie" hat. Hier muss die Ärztekammer flexibel werden. Sie muss die starre Haltung aufgeben, dass sie eine Weiterbildungsermächtigung nicht ausstellt, wenn der Vertreter, der Oberarzt, nicht die gleiche Weiterbildung hat. Diese starre Haltung muss aufgegeben werden, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Hier wurde die Entwicklung der Bettenzahl angesprochen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, hier zitiere ich Herrn Vilmar: Die Orientierung an der Bettenzahl ist völlig irreal. Ein belegtes Bett ist kein Hinweis auf eine qualitativ hochwertige Versorgung. Bei uns ist das Leistungsspektrum entscheidend. Es wird immer mehr ambulant durchgeführt. Auch das muss bei der Weiterbildung berücksichtigt werden.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Frau Hasselblatt. - Als nächster Redner bitte Herr Mothes aus Mecklenburg-Vorpommern.


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