TopIV: Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Dr. Lummert, Niedersachsen:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zum Wegfall der Fachkunden wurde bereits Stellung genommen. Ich glaube, es geht darum, das differenziert einzuarbeiten, und zwar entweder in die Fachgebiete oder in die Schwerpunkte oder in die Zusatzbezeichnungen. Diese Teile sind zurzeit schon prüfbar und es haben sich entsprechende wissenschaftliche Gesellschaften gebildet. Das bedarf sicherlich noch einer eingehenden Bearbeitung. Ich hoffe, das wird gelingen.

Besonders berührt uns die Frage der NachQualifikation und der Befähigungsnachweise. Beides halten wir für nicht sehr glückliche Begriffe. Wir haben bisher noch keine bevorzugten anderen Ausdrücke gefunden. Bei den Befähigungsnachweisen - ein Oberbegriff über die verschiedenen Arten von Qualifikationen - könnte ich mir vorstellen - das ist meine persönliche Meinung -, dass man den Begriff "spezieller Befähigungsnachweis" einführt.

Zwei Punkte erscheinen uns sehr wichtig: Erstens. Es darf keine Qualifikationen vonseiten der Ärztekammer geben, die nicht bei zur Weiterbildung befugten Ärzten absolviert werden. Zweitens darf es keine Qualifikationen geben, die nicht von der Ärztekammer zertifiziert werden. Damit soll deutlich gemacht werden, dass es sich um einen Teil der Weiterbildungsordnung der Kammer handelt. Dabei soll es bleiben. Wir laufen Gefahr, dass die Situation noch unübersichtlicher wird, wenn wir Qualifikationen sowohl vonseiten der Kammer als auch von anderer Seite haben. Ich glaube, der Traum von Herrn Schagen wird nicht Realität, dass es zum Schluss nur noch 30 Qualifikationen gibt. Allerdings würde das den Medizinhistorikern des kommenden Jahrhunderts sehr viel Erleichterung verschaffen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. - Der nächste Redner ist Herr Professor Glogner aus Niedersachsen. Bitte schön.


© 2000Bundesärztekammer; entwickelt von EL-ZORRO TEAM98 als MediDesk