TopIV: Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Dr. Gitter, Bremen:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu den nicht obligatorischen Qualifikationen und zum Befähigungsnachweis. Beides sind ja Qualifikationen - dort steht noch "NachQualifikationen", aber diese Bezeichnung finde ich nicht so glücklich; ich finde den Begriff "WeiterQualifikation" besser und habe einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt -, die es Fachärzten, die bereits den Facharzttitel erworben haben und sich beispielsweise niedergelassen haben, ermöglichen, neu hinzugekommene Inhalte zu erwerben. Dadurch soll auch ermöglicht werden, dass man neue Inhalte in die Weiterbildungsordnung schnell implementieren kann. Die Deutschen Ärztetage haben in den Vorjahren einen solchen Auftrag erteilt. Es wurde nämlich beschlossen, dass ein solches Ärztekammerzertifikat eingeführt werden soll.

Dem Anliegen aus Niedersachsen muss man Rechnung tragen. Deshalb habe ich den Änderungsantrag 6 a gestellt. Damit soll klargestellt werden, dass solche Befähigungsnachweise nur durch Weiterbildungsmaßnahmen erworben werden können, die von der Ärztekammer anerkannt werden.

(Vereinzelt Beifall)

Der Unterschied zwischen dem Befähigungsnachweis und den nicht obligatorischen Qualifikationen besteht darin, dass die nicht obligatorischen Qualifikationen ausdrücklich unter einem Weiterbilder abgeleistet werden sollen. Ich habe den Antrag 5 b gestellt, der das Gewollte klarstellen soll. Ich finde es unglücklich, wenn im Antrag 5 davon die Rede ist, dass Qualifikationen theoretisch erworben werden können. Für mich ist die Weiterbildung unter einem zur Weiterbildung befugten Arzt qualitativ etwas anderes. Es bedarf solcher Beispiele nicht. Man kann sie streichen; das habe ich beantragt. Es muss klar sein, dass die nicht obligatorischen Qualifikationen unter einem zur Weiterbildung befugten Arzt erworben werden müssen. Wie das im Einzelnen geschieht, muss bei der Beratung der Details, die nach diesem Ärztetag erfolgt, geklärt werden.

Es muss auch klar sein, dass die Befähigungsnachweise nur durch Weiterbildungsmaßnahmen erworben werden können, die von den Ärztekammern anerkannt werden. Ich denke, damit wird auch dem Anliegen der Niedersachsen gerecht. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesen beiden Änderungsanträgen.

Danke.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Frau Gitter. - Die nächste Rednerin ist Frau Siegmund-Schultze aus Westfalen-Lippe. Bitte schön.


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