TopIV: Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Dr. Kaplan, Bayern:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Das von Herrn Dr. Koch vorgestellte Menüsystem beim Erwerb von Zusatzbezeichnungen stellt doch gerade den besonderen Charme der Novellierung dar. Ich kann die Bedenken meiner Vorredner nicht nachvollziehen. Der Kollege, der die Zusatzbezeichnung erwirbt, braucht nur so viel zu erlernen, wie er in der Praxis auch umsetzen kann. Der Patient, der die Zusatzbezeichnung neben der Facharztbezeichnung auf dem Praxisschild liest, kann sehr wohl die Qualifikation des Kollegen richtig einschätzen. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag 4 unbedingt zuzustimmen.

Was die Führbarkeit auf dem Praxisschild betrifft, möchte ich auf die heutige Schlagzeile der "Ärzte Zeitung" verweisen, die lautet: "Ärzte dürfen künftig mit Qualifikationen werben". Ich meine, wir sollten nochmals deutlich machen, dass lediglich Zusatzbezeichnungen führbar sind. Andere Qualifikationen sollen auf dem Praxisschild nicht führbar sein.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Herr Kaplan. - Als nächste Rednerin bitte Frau Dr. Birnbaum, Berlin.


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