TopIV: Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Prof. Dr. Kunze, Bayern:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen. Es sollte aus der Bezeichnung für diejenigen Ärzte, die sich mit diesem Gebiet beschäftigen, klar ersichtlich sein, dass sie diese Altersgruppe medizinisch versorgen. Meines Erachtens ist die Annahme des Antrags 26 dringend erforderlich, dass bei einer Novellierung der Begriff "Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin" oder "Kinder- und Jugendarzt" eingeführt wird. Es gibt nur einen Facharztbereich, der sich in seiner Bezeichnung als für Krankheiten zuständig bezeichnet, nämlich der Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten. Außer der Kinderheilkunde gibt es nur drei Bezeichnungen, die die Heilkunde in der Bezeichnung führen: Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Nervenheilkunde und Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. Alle anderen Bezeichnungen richten sich nach der Medizin: Allgemeinmedizin, Innere Medizin. Insofern stellt der Antrag einen Beitrag zur Vereinheitlichung der Bezeichnungen dar.

Es gibt ein weiteres Argument dafür, dass es zwingend notwendig ist, diese Umbenennung vorzunehmen: Nachdem die wissenschaftliche Gesellschaft und der Berufsverband sowie alle anderen pädiatrischen Gesellschaften sich umbenannt haben, ist die angesprochene Änderung überfällig. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dem Antrag 26 zustimmten.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Kunze. - Als nächster Redner bitte Herr Simon aus Bayern.


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