TopIV: Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Dr. Koch, Referent:

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir zu Anfang eine Feststellung: Die (Muster-)Weiterbildungsordnung von 1992, die damals von Herrn Professor Hoppe vorgelegt wurde, war eine hervorragende Leistung, vor allen Dingen unter dem Aspekt, dass die neuen Bundesländer mit in die Regelungen einbezogen werden mussten. Hier wurde gelegentlich Unzufriedenheit mit dieser (Muster-)Weiterbildungsordnung von 1992 artikuliert. Ich denke, man muss hier feststellen, dass das damals eine hervorragende Leistung war.

(Beifall)

Wir wollen mit unseren jetzigen Vorschlägen diese (Muster-)Weiterbildungsordnung auch nicht auf den Kopf stellen, sondern entsprechend den aktuellen Bedürfnissen unseres Berufsstands weiterentwickeln. Die von uns vorgelegten Eckpunkte sind dazu ein erster Schritt.

Es ist auch klar, dass eine Weiterbildungsordnung keine berufspolitischen Probleme lösen kann; auch das wurde hier einige Male angesprochen. Das Problem hinsichtlich einer zu großen Anzahl von Ärzten und einer mangelnden Zahl von Weiterbildungsstellen kann die Weiterbildungsordnung nicht lösen. Sie kann auch nicht das Problem lösen, dass in möglichst allen Landesärztekammern die gleiche Weiterbildungsordnung gelten soll. Sie kann Hinweise dafür geben und sie kann so gestaltet werden, dass es den einzelnen Landesärztekammern leichter fällt, die Vorlage zu übernehmen. Aber letztendlich kann es hier nur den Appell an die Landesärztekammern geben, die (Muster-)Weiterbildungsordnung möglichst unverändert zu übernehmen. Vielleicht entsteht durch die Gerichtsurteile und die Problematik hinsichtlich der bundeseinheitlichen Qualifikationsregelungen der KVen ein gewisser Zwang, zukünftig so zu verfahren.

Die Weiterbildungsordnung, meine Damen und Herren, ist nichts Statisches, sondern sie unterliegt einer dynamischen Entwicklung. Das heißt, wir werden uns auf den nächsten Deutschen Ärztetagen immer wieder mit Einzelpunkten der Weiterbildungsordnung befassen müssen. Wir müssen die Weiterbildungsordnung Schritt für Schritt an die modernen Bedürfnisse anpassen. Wir werden uns zu Einzelpunkten durch Diskussionen immer wieder Klarheit verschaffen müssen.

Ich möchte jetzt auf einige Punkte eingehen, die in der Diskussion angesprochen wurden. Hier wurde die Befürchtung geäußert, dass das Menüsystem eventuell vonseiten der Verwaltung der Kammern nicht handhabbar sei. Wir wurden aber gerade vonseiten der Verwaltung der Kammern aufgefordert, hier zu einer sinnvollen Änderung bzw. Ergänzung zu kommen, und zwar sowohl aus verwaltungstechnischen als auch aus juristischen Gründen, weil es immer wieder Probleme gibt. Deshalb haben wir diese Menülösung aus Hamburg aufgegriffen, die dort hervorragend funktioniert. Dies wurde von den Geschäftsführern auch konzediert, die erklärten: Das bringt für uns die Lösung der Probleme. Deshalb bitte ich Sie, dem so zuzustimmen, weil es die Situation in den Kammern erleichtert.

Ich habe bereits in meinem einführenden Referat gesagt, dass die fakultativen Weiterbildungen vom Inhalt her in vielen Fällen erhalten bleiben müssen und dass es viele Möglichkeiten gibt, die entsprechenden Inhalte anzusiedeln. Das ist von Gebiet zu Gebiet bzw. von Qualifikation zu Qualifikation unterschiedlich. Es ist die Aufgabe der Weiterbildungsgremien, zusammen mit den Fachgesellschaften und den Berufsverbänden festzulegen, wo die Intensivmedizin angesiedelt wird, wo die speziellen Operationen angesiedelt werden. Dazu habe ich in meinem einführenden Referat einige Möglichkeiten aufgezeigt. Bitte erteilen Sie uns den Auftrag, entsprechend tätig zu sein und festzulegen, wo im Einzelnen die Positionierung am besten ist.

Zum Problem der Fachkunde ist relativ wenig diskutiert worden, sodass ich fast davon ausgehe, Sie sind der Meinung, dass wir auf diese Bezeichnung verzichten können. Sollten Sie diesem Antrag nicht zustimmen können, müssten wir allerdings den Begriff Fachkunde durch einen anderen Begriff ersetzen, um eine Verwechslung mit der Fachkunde, die es außerhalb der Weiterbildungsordnung gibt, auszuschließen.

Hinsichtlich des Befähigungsnachweises gebe ich Herrn Kollegen Zimmermann vollkommen Recht: Dieser muss durch die Kammern zertifiziert sein. Das ist gar keine Frage. Das muss im Weiterbildungsrecht so geregelt sein.

Hinsichtlich der WeiterQualifikation gilt: Es muss im Paragraphenteil geregelt werden, dass man sich innerhalb des Gebiets nachqualifizieren kann.

(Beifall)

Das werden wir Ihnen zum nächsten oder zum übernächsten Ärztetag vorlegen.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, die Anträge 1 bis 8, die Ihnen von der Ständigen Konferenz vorgelegt worden sind, anzunehmen. Ich bitte Sie, auch den Antrag 31 anzunehmen, der alle Einzelanträge an den Vorstand und damit an die Ständige Konferenz überwiesen sehen will. Die Ständige Konferenz kann sich dann mit diesen Anträgen, die ja auch Appellationen darstellen, befassen.

Ich bitte Sie, die Anträge 39 und 42 abzulehnen. Der erste Satz des Antrags 42, der sich auf den Antrag 17 bezieht, ist in Ordnung; der zweite Satz kann von mir allerdings nicht akzeptiert werden.

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, am Schluss noch einen Dank auszusprechen. Ich möchte mich bei Ihnen ganz herzlich für die intensive, fachlich hervorragende und in nahezu allen Punkten sehr faire Diskussion bedanken. Ich möchte mich auch bei Herrn Professor Hoppe bedanken, der uns hervorragend durch diese sehr schwierige Diskussion geführt hat. Herr Hoppe, vielen Dank.

(Beifall)

Bedanken möchte ich mich ganz herzlich bei Frau Dr. Güntert und Frau Busch und Herrn Kollegen Hensel für die geleistete Arbeit. Ich denke, Sie haben aufgrund der Diskussion gesehen, welch immense Arbeit auf diesem Gebiet in den letzten ein, zwei Jahren geleistet worden ist. Dafür meinen herzlichen Dank.

(Anhaltender Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Herr Koch, für Ihr Schlusswort. Ich weiß noch: Beim letzten Mal hat es Blumen gegeben. Aber jetzt sind wir noch nicht so weit; wir warten ab.

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich bitte Sie, pünktlich um 14.00 Uhr wieder hier zu sein, weil wir dann mit den Abstimmungen beginnen. Wenn Sie einverstanden sind, behandeln wir anschließend die Regularien und kommen dann zum Tätigkeitsbericht.

(Unterbrechung)


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