TopIV: Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. IV-32. "Ärztliche Versorger" ist etwas Neues.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Spricht jemand gegen die Vorstandsüberweisung? - Bitte, Herr Windhorst. Dann sagen Sie uns bitte auch, warum Sie "ärztliche Versorger" formuliert haben.

Dr. Windhorst, Westfalen-Lippe:

Ich spreche mich gegen die Vorstandsüberweisung aus, weil ich meine, dass diese drei Punkte wesentliche Bestandteile enthalten. Ich habe bewusst von "ärztlichen Versorgern" gesprochen und nicht ausschließlich von Vertragsärzten, weil es bei der integrierten Versorgung vielleicht auch andere Arzttypen geben wird.

Ganz wichtig ist, dass die VerbundWeiterbildungsgänge etwas Besonderes sind. Es geht nicht nur um die Verbindung zwischen Krankenhäusern, sondern auch um die Verbindung zwischen den ambulanten Ärzten und den Krankenhausärzten. Bei den anderen Anträgen kommt nicht so deutlich heraus, dass es um Regelinhalte und Regelzeiten geht.

Wir in Westfalen-Lippe hatten bei unseren Diskussionen die Befürchtung, dass es zukünftig wieder einen Arzt zu Fuße und einen Arzt zu Pferde gibt. Man muss immer wieder darauf hinweisen, dass es gleichwertige Inhalte und gleichwertige Qualifikationen gibt.

Ich bitte Sie, meinem Antrag 32 zuzustimmen.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank.

Wir stimmen zunächst über die Frage ab, ob der Antrag 32 an den Vorstand überwiesen werden soll oder nicht. Wer möchte diesen Antrag dem Vorstand überweisen? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit.

(Zurufe)

- Gut, wir zählen aus. Ich frage also noch einmal: Wer möchte den Antrag 32 an den Vorstand überweisen? - Wer ist gegen eine Vorstandsüberweisung? - Wer enthält sich? - Keine Enthaltung. Es haben sich 126 für die Vorstandsüberweisung, 99 dagegen ausgesprochen. Damit ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

(Beifall)


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