Top V: Änderung der Satzung der Bundesärztekammer

Dr. Emminger, Bayern:

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte den Vorstand der Bundesärztekammer, prüfen zu lassen - fast hätte ich gesagt: unverzüglich prüfen zu lassen -, ob es rechtlich zulässig ist, über einen fristgerecht eingereichten Antrag auf Satzungsänderung mit Nichtbefassung zu entscheiden. Ich möchte sagen: Damit kann man jegliche Veränderung, jegliche Verbesserung, alles abschmettern. Ich bitte darum, dass sich die Juristen zu dieser Frage äußern.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke. - Das ist kein Geschäftsordnungsantrag, der uns jetzt zu einer Abstimmung zwingt. Es soll nur überprüft werden, ob das Verfahren, das eben praktiziert wurde, mit der Satzung und mit der Geschäftsordnung in Einklang steht. Ich nehme an, die Juristen wären sofort aufgesprungen und hätten uns das mitgeteilt, wenn wir etwas falsch gemacht hätten.

Herr Schirmer wird uns jetzt erklären, ob das geht oder nicht. Eine höhere Stellungnahme können wir nicht bekommen. Bitte schön, Herr Schirmer.

Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag ist zulässig. Wenn die Mehrheit der Delegierten eine Satzungsänderung durch Nichtbefassung nicht möchte, gibt es eine Mehrheit der Delegierten, die eine Satzungsänderung nicht will. Damit ist auch keine Zweidrittelmehrheit erreichbar. Aus diesem Grunde kann man einem Satzungsänderungswunsch mit Nichtbefassung begegnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

In der Geschäftsordnung ist nicht vorgesehen - um diesem möglichen Argument vorzubeugen -, dass, weil eine Satzungsänderung mit einer anders qualifizierten Mehrheit beschlossen werden muss als ein normaler Antrag, für den Wunsch auf Nichtbefassung hinsichtlich einer Satzungsänderung dieselbe qualifizierte Mehrheit gilt. Ich nehme an, dass das richtig interpretiert ist. - Herr Schirmer bestätigt das. Damit hätten wir auch dies geklärt. Herr Emminger ist damit hoffentlich zufrieden.

Herr Koch, der Präsident der Landesärztekammer Bayern, hat um Unterbrechung der Sitzung gebeten. Darüber kann der Vorsitzende entscheiden. Wir unterbrechen die Sitzung für 15 Minuten.

(Unterbrechung)


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