Top V: Änderung der Satzung der Bundesärztekammer

Prof. Dr. Kunze, Bayern:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich sage es gleich am Anfang: Der Berlinbeschluss muss her, und zwar heute.

(Beifall)

Auch die Bayerische Landesärztekammer stellt in ihrem Antrag V b-1 den Antrag, heute den Beschluss zu fassen, nach Berlin zu gehen. Ich glaube, bis auf wenige Ausnahmen wird es hier im Saal dafür eine große Zustimmung geben.

(Beifall)

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat den Antrag V b-2 gestellt, der schon sehr weit ins Detail geht. Es ist dargelegt worden, wie die Finanzierungsmöglichkeiten aussehen. Es wurde gesagt, für jeden Arzt mache das nur 27 DM pro Jahr aus. Das ist völlig in Ordnung, das ist alles verständlich. Es wird aber nicht die Tatsache ausgesprochen, dass nicht jeder Arzt in Deutschland Eigentümer an diesem Hause ist, sondern Eigentümer sind die Bundesärztekammer bzw. die Landesärztekammern, Letztere zu gleichen Teilen. Das aber ist falsch. Das ist eine Milchmädchenrechnung und die muss auf den Tisch. Anderenfalls kann dazu kein Beschluss gefasst werden.

Ich habe ja Verständnis dafür, dass man planen muss und dass man einen ungefähren Finanzierungsrahmen benötigt. Aber Sie können jetzt doch nicht einen Finanzierungsrahmen beschließen und erst anschließend den Standort festlegen. Das geht doch nicht! Hier wurde erklärt: Wir müssen uns heute auch über den Standort unterhalten und entscheiden, Tendenzbeschluss nach Charlottenburg oder Tendenzbeschluss in die Kochstraße. Das können wir heute nicht entscheiden. Deshalb habe ich Ihnen den Antrag vorgelegt, dass der Umzug nach Berlin so schnell wie möglich realisiert wird, dass aber Detailentscheidungen über den Standort in Berlin erst getroffen werden sollen, wenn alternative Finanzierungsmöglichkeiten vorgelegt werden, nicht nur diejenigen, die heute seitens des Vorstands vorliegen.

Man könnte auch sagen, Punkt 1 des Vorstandsantrags wird befürwortet, zu den Punkten 2 bis 5 könnten wir Nichtbefassung beschließen. Das wollen wir aber nicht tun, sondern wir wollen einen positiven Antrag stellen: ganz konkrete Finanzierungsvorschläge und dann Entscheidung über den Standort, und zwar im nächsten Jahr.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. - Dazu direkt Herr Dr. Koch als Referent. Bitte schön.

Dr. Koch, Referent:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Kunze, an dieser Stelle muss ich etwas richtig stellen. Jede Landesärztekammer wird mit dem prozentualen Anteil, mit dem sie den Bau in Berlin finanzieren wird, Eigentümerin des Neubaus in Berlin sein.

(Zuruf)

- Herr Kunze, erzählen Sie hier keine Opern, es ist so. Jede Landesärztekammer wird mit ihrem Anteil Eigentümerin des Anwesens sein, Bayern beispielsweise mit 5 Millionen DM. Wenn der Wert der Immobilie steigt und sie verkauft werden müsste, was Gott verhüten möge, dann erhalten die Landesärztekammern selbstverständlich eine größere Summe. Sie sind mit ihrem eingetragenen Anteil Eigentümerin.

Herr Kunze, Sie haben einen genauen Finanzierungsrahmen verlangt. Wir sollen heute den Standort festlegen. Sie sollten die Tagesordnung lesen! Das steht heute nicht auf der Tagesordnung. Die Tagesordnung lautet: Satzungsänderungen. Das betrifft die Frage: Umzug nach Berlin - ja oder nein? Darüber müssen wir heute entscheiden.

Dann habe ich - das hätten Sie registriert, wenn Sie mir zugehört hätten - von diesem hohen Hause noch einen Finanzierungsrahmen in Höhe von 43 Millionen DM gefordert. Darin sind sich der Vorsitzende der Finanzkommission, die Finanzkommission als solche und mit Sicherheit auch der Vorstand einig. Wir können heute noch keine genauen Summen nennen, weil wir das Objekt noch nicht kennen; auch das habe ich vorhin ausgeführt. Dazu müssen noch Verhandlungen geführt werden. Diese können doch erst heute Nachmittag beginnen, wenn dieser Ärztetag beendet ist. Erst dann, wenn die Satzungsänderung beschlossen ist, können die Verhandlungen beginnen, aber doch nicht vorher! Anderenfalls würde man nicht ernst genommen. Was soll also eine solche Berechnung?

Der Vorstand der Bundesärztekammer muss zusammen mit der KBV den Standort festlegen. Das Projekt Kochstraße, das vorhin kurz angesprochen wurde, ist aus Kostengründen wahrscheinlich gestorben. Wir müssen sehen, wo wir preisgünstig gemeinsam bauen können.

Herr Kunze, wenn Sie mir bitte einen Moment zuhören: Ich habe gesagt, wenn der Vorstand den Standort festgelegt hat, wenn die Kosten klar sind, wird in der Finanzkommission nochmals intensiv über dieses Vorhaben beraten. Das hat sich die Finanzkommission ausbedungen. Anschließend geht es in den Vorstand zurück. Wenn wir dann bei maximal 43 Millionen DM geblieben sind, brauchen Sie hier nicht mehr abzustimmen. Sollte die Gesamtsumme höher liegen - ich glaube es nicht -, dann müssen Vorstand und Finanzkommission hier Rechenschaft ablegen. Das ist selbstverständlich. Aber so weit wird es nicht kommen; darauf werden wir achten.

(Beifall - Zuruf)

- Ich habe in meiner Eingangsrede gesagt, dass die Kosten für den Sozialplan nicht kalkulierbar sind. Selbstverständlich haben wir dafür eine gewisse Summe eingerechnet. Ob das zutrifft, weiß ich nicht. Ein bisschen Spiel ist in der Kalkulation enthalten. Wir können also ein wenig auffangen. Ich gehe davon aus - und das ist nicht blauäugig -, dass wir mit diesem Finanzvolumen auskommen werden.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Koch. - Als nächster Redner bitte Herr Seyfarth aus Bayern.


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