Top V: Änderung der Satzung der Bundesärztekammer

Dr. Koch, Referent:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich bei Ihnen für die Debatte und dafür, dass Sie mir die Gelegenheit gegeben haben, manche Unklarheiten zu beseitigen und Licht in das Dunkel zu bringen. Jetzt müssen wir nur noch eine Arrondierung vornehmen. Es liegt im wahrsten Sinne des Wortes in Ihren Händen, ob Sie durch Annahme des Antrags V b-1 den Umzug nach Berlin beschließen. Wenn Sie darüber hinaus den Kostenrahmen von 43 Millionen DM bestätigen, werden wir den Standort auswählen. Darüber wird dann zu gegebener Zeit berichtet.

Ich danke Ihnen nochmals und bitte um ein überwältigendes Votum.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank.

Wir können jetzt in die Abstimmung über die Anträge eintreten. Ich rufe zunächst den Antrag auf Drucksache Nr. V b-1 auf. Wir brauchen eine Zweidrittelmehrheit, weil es sich um eine Satzungsänderung handelt. Wie lautet das Quorum? - Wir brauchen mindestens 167 Stimmen für eine Satzungsänderung. Herr Busch beantragt eine schriftliche Abstimmung, eine geheime Abstimmung.

(Zuruf: Hammelsprung!)

Gibt es neun weitere Delegierte, die eine geheime Abstimmung wünschen?

(Zurufe: Nein!)

- Elf Delegierte wünschen eine geheime Abstimmung. Wir müssen also entsprechend abstimmen. Wer möchte eine geheime Abstimmung?

(Zurufe)

- Es ist ein ordnungsgemäß gestellter Antrag. Herr Schirmer sagt mir gerade, dass wir dann darüber abstimmen müssen.

(Zurufe: Nein!)

Herr Rechtsanwalt Schirmer hat das Wort. Bitte schön.

Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach § 16 der Geschäftsordnung gibt es die Möglichkeit der namentlichen Abstimmung. Dabei werden Sie aufgerufen und müssen dann sagen, wie Sie abstimmen wollen. Es gibt auch die Möglichkeit der geheimen schriftlichen Abstimmung. Die Versammlung muss entscheiden, ob sie das so will.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke. - § 16 der Geschäftsordnung lautet:

Die Abstimmung erfolgt in der Regel durch Handaufheben. Auf Beschluss der Versammlung kann sie namentlich durch Aufruf der Abgeordneten oder schriftlich geheim erfolgen. Namentliche oder schriftliche geheime Abstimmung kann nicht mehr beantragt werden, wenn die Abstimmung durch Handaufheben im Gange ist.

- Dies war noch nicht erfolgt. Der Antrag ist rechtzeitig gestellt worden. Wir stimmen jetzt durch Handaufheben darüber ab, ob wir anschließend schriftlich abstimmen wollen. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Wer ist dagegen? - Das ist die klare Mehrheit. Wer enthält sich? - Bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen ist beschlossen worden, nicht schriftlich abzustimmen.


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