Top V: Änderung der Satzung der Bundesärztekammer

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. V b-4. Dazu ist Überweisung beantragt. Die Überweisung bedeutet, dass der Vorstand selber entscheiden kann, ob er sich diesem Prüfungsverfahren unterziehen will. Wenn Sie die Überweisung ablehnen, ist der Vorstand beauftragt, die Prüfung durchzuführen. Das ist der Unterschied: Wenn Sie den Antrag überweisen, kann der Vorstand selber entscheiden, ob er die Prüfung durchführen will; wenn Sie den Antrag annehmen, muss der Vorstand die Prüfung vornehmen.

Das Wort hat jetzt Herr Kuni. Habe ich einen Fehler gemacht?

Prof. Dr. Kuni, Hessen:

Herr Präsident, ich hoffe, es kann doch kein Fehler sein, mir das Wort zu erteilen!

(Heiterkeit)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Das ist richtig!

Prof. Dr. Kuni, Hessen:

Ich möchte Sie bitten, zu prüfen, ob wir durch unsere Abstimmung vorhin den Antrag 4 nicht erledigt haben. Wir haben uns durch die Annahme der Ziffer 4 des Antrags 2 entschieden, eine entsprechende Immobilie zu erwerben. Der Antrag 4 hingegen geht davon aus, dass wir etwas mieten. Das ist nach meinem Verständnis etwas anderes als ein Erwerb. Ich meine, durch die Beschlussfassung zu Antrag 2 ist der Antrag 4 erledigt.

Danke schön.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke. - Ich frage den Ärztetag: Möchten Sie, dass der Antrag 4 erledigt ist, weil wir den Antrag 2 angenommen haben? Wer ist dieser Meinung? - Wer ist anderer Meinung? - Das müssen wir auszählen. Das ist kein Problem. - Herr Montgomery hilft mir und sagt: Formal ist es ein Antrag auf Nichtbefassung hinsichtlich des Antrags 4 bezüglich des Prüfungsauftrags an den Vorstand.

(Zuruf)

- Herr Lummert, wir sind in der Abstimmung. Wir müssen klären, wie der Ärztetag das sieht.

Ich frage also noch einmal: Wer ist der Meinung, dass wir uns mit dem Antrag 4 nicht mehr befassen müssen? - Wer ist dagegen, meint also, dass wir uns mit dem Antrag noch befassen müssen? - Wer enthält sich? - Fünf Enthaltungen. Es gab 131 Stimmen dafür, dass der Antrag 4 erledigt ist, 76 Stimmen waren anderer Meinung. Damit ist der Antrag 4 erledigt.


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