Top VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Meine Damen und Herren, damit rufe ich den Tagesordnungspunkt VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer auf.

Wir schlagen vor, zunächst das Thema "ethische Fragen" zu besprechen, weil wir das unter Tagesordnungspunkt I bereits mit angerissen hatten. Es wäre aus ganz bestimmten Gründen günstig, wenn wir heute auch noch zum zweiten Themenkomplex kommen könnten, nämlich der GOÄ.

Zum Themenkomplex "ethische Fragen" liegen die Anträge auf Ihren Plätzen. Es handelt sich um die Anträge 3, 3 b, 3 a, 12 und 15. Ich glaube, es bedarf keiner Einführung in diese Thematik. Der Antrag 3 kommt vom Vorstand der Bundesärztekammer; der Änderungsantrag 3 a stammt von Frau Dr. Ebert-Englert, der Änderungsantrag 3 b stammt von Herrn Dr. Montgomery.

Als erste Rednerin in der Diskussion bitte Frau Dr. Ebert-Englert aus Niedersachsen.

Dr. Ebert-Englert, Niedersachsen:

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Der Beschlussantrag des Vorstands der Bundesärztekammer ist bis auf einen Punkt zu unterschreiben. Ich habe dazu einen Antrag vorgelegt. Ich möchte etwas weiter ausholen. Sie wissen, dass die Ratifizierung der damals so genannten Bioethik-Konvention, die jetzt Menschenrechtskonvention zur Biomedizin heißt, von deutscher Seite aus nicht erfolgte, und zwar aus zwei Gründen: weil die Forschung an nicht einwilligungsfähigen Patienten, also fremdnützige Forschung, erlaubt sein soll. Auf einem Deutschen Ärztetag war Herr Liese anwesend, der uns die Situation beschrieben hat. Wir haben damals vonseiten der Bundesärztekammer eine klare Stellung bezogen.

Wenn wir jetzt dazu auffordern, die Menschenrechtskonvention zu ratifizieren, fordern wir damit dazu auf, dass in Europa ein Recht herrscht, das die fremdnützige Forschung an nicht Einwilligungsfähigen erlaubt.

Es geht um einen weiteren Punkt: die Eingriffe in die Keimbahn. Ich weiß nicht, warum eine Änderung der Haltung erfolgt. Wenn jetzt erklärt wird, aus politischen Gründen müsse man wenigstens diese Konvention ratifizieren, damit die anderen Länder, die ein noch schlechteres Recht haben als die Bundesrepublik, auf das Niveau der Bundesrepublik gehoben werden, kann ich das nicht ganz verstehen. Das kommt mir so vor, als ob man erklärt: Gut, wir wollen den Euro haben, aber wir wollen die D-Mark behalten! So geht es nicht in Europa. Ich glaube, dass die Konvention irgendwann auch Geltung für Deutschland haben wird.

Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen, dass eingefügt wird, dass die Ratifizierung nur dann erfolgt, wenn der Schutz von nicht einwilligungsfähigen Menschen gewährleistet ist.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Frau Ebert-Englert. - Der nächste Redner ist Herr Dr. Schagen aus Berlin. Bitte schön.


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