Top VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Dr. Ebert-Englert, Niedersachsen:

Herr Professor Beleites, wenn Sie sagen, das sei puristisch, dann kann ich nur erwidern: Warum will man denn die Forschung freigeben, die sich sowieso schon gewandelt hat? Früher hat man Forschung betrieben, damit man dem einzelnen Patienten individuell helfen kann; jetzt geht es um eine fremdnützige Forschung, beispielsweise auch bei Alzheimer-Patienten. Warum kann man nicht Betreuer für Gesundheitsfürsorge ernennen, die über diese Forschung informiert sind und einwilligen können?

Ich finde es unmöglich, dass beispielsweise histologische Untersuchungen durchgeführt werden können, die gerade bei Alzheimer-Patienten das Wichtigste sind. Das kann ich als Psychiaterin nicht zulassen, dass dies gemäß einer Konvention erlaubt sein soll.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Frau Ebert-Englert. - Jetzt bitte Herr Professor Haupt aus Sachsen.


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