Top VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Dr. Crusius, Vizepräsident:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, den Änderungsanträgen nicht zuzustimmen. Ich bitte Sie, dem Vorstandsantrag zuzustimmen. Ich möchte das wie folgt begründen: In Art. 27 der Konvention, über die uns Herr Winter eben so brillant vorgetragen hat, steht eindeutig, dass national strengere Bestimmungen durch Unterzeichnerstaaten ausdrücklich beibehalten werden können. Die Schweiz hat es uns vorgemacht: Die Schweiz hat seinerzeit nach einer zweijährigen Diskussion die PGD zunächst verboten, ist der Konvention beigetreten und hat später einzelne Punkte im Lande gelockert.

Ich denke, die Begründungen, die Herr Privatdozent Winter und Herr Beleites vorgetragen haben, sind ausreichend. Es ist damit alles gesagt worden. Wir können uns am Diskussionsprozess nur dann beteiligen, wenn wir teilnehmen. Wir können in Deutschland weit strengere Maßstäbe anlegen, auch nach dem Beitritt zur Konvention.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. - Als nächster Redner bitte Herr Montgomery.


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