Top VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Dr. Piltz, Berlin:

Mein Antrag ist leider noch nicht verteilt worden. Es geht um die Novellierung der GOÄ, um einen dort vorhandenen eklatanten Missstand, der, wie ich meine, in der Öffentlichkeit viel zu wenig diskutiert wird. Es wird über die von der GOÄ ausgehende Gefahr gesprochen, dass die Gebührenhöhe durch das Ministerium oder die privaten Krankenversicherungen beschnitten werden soll. In meinen Augen ist ein noch größerer Missstand das Missverhältnis bei den Abrechnungen von technischen Leistungen einerseits und von Gesprächsleistungen andererseits.

(Vereinzelt Beifall)

Ich finde es einen enormen Anachronismus, dass man technische Leistungen unbegrenzt abrechnen und damit nach wie vor selbst mit dem Standardtarif eine hübsche Menge Geld verdienen kann, während Gesprächsleistungen der Regelung unterworfen sind, dass dann, wenn technische Leistungen in Ansatz gebracht werden, fast sämtliche Beratungsziffern entfallen. Wir wissen, dass gerade Privatpatienten einer aufwendigen Beratung bedürfen. Wir können aber nur im Ausnahmefall eine Gebührenordnungsposition in Ansatz bringen, die diesem Aufwand gerecht wird. Das macht einmal im Monat eine Ziffer in Höhe von 20 DM aus. Eine etwas ausführlichere Beratung entfällt, wenn technische Leistungen erbracht werden.

Deshalb sollte der Ärztetag den Gebührenordnungsausschuss beauftragen, eine Verbesserung der Abrechenbarkeit von Gesprächsleistungen analog dem EBM, wo das schon seit zehn Jahren geregelt ist, herbeizuführen. Gesprächsleistungen müssen, für die Beihilfestellen nicht interpretierbar, abgerechnet werden können, wenn sie erbracht wurden.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke sehr, Herr Piltz. - Als nächster Redner bitte Herr Holzborn, Nordrhein.


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