Top VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Prof. Dr. Lob, Bayern:

Noch ein kurzes Wort zum Zwang. Ich glaube, wenn wir dem Antrag so zustimmen, führen wir - so berechtigt die Intention des Antrags auch ist - durch die Hintertür ein, dass auf die Weiterbildungsbefugten der Zwang ausgeübt wird weiterzubilden. Einen Zwang für diejenigen, die weiterbilden, soll und darf es nicht geben.

Ich bitte Sie um Vorstandsüberweisung. Wir wollen keinen Zwang auf die Weiterbildungsbefugten ausüben. Keiner von uns will das.

(Beifall - Zurufe: Doch!)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke sehr. - Es ist ja geregelt - wenn ich mich recht entsinne, auch in der Berufsordnung -, dass derjenige, der eine Weiterbildungsbefugnis beantragt und sie erhält, zur Weiterbildung verpflichtet ist, allerdings auch nur dann, wenn jemand daran interessiert ist, von ihm weitergebildet zu werden. Das muss natürlich hinzukommen.


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