Top VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Dr. Fabian, Baden-Württemberg:

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben noch mehr als 40 Anträge zu behandeln. Die Erfahrung lehrt, dass wir zum Ende der Arbeitstagungen schnell beschlussunfähig werden. Ich finde, die Anträge haben es nicht verdient, zum Schluss generell an den Vorstand überwiesen zu werden. Ich beantrage deshalb, dass zu jedem Antrag einer dafür und einer dagegen spricht.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke. - Die Idee, so zu verfahren, finde ich gut. Aber ich möchte nicht den Eindruck im Raum stehen lassen, dass es quasi eine Deklassierung bedeutet, wenn ein Antrag an den Vorstand überwiesen wird. Es klingt ein bisschen scharf, wenn Sie sagen: Die Anträge haben es nicht verdient, an den Vorstand überwiesen zu werden. Wir tun unser Bestes.

(Beifall)

Möchte jemand gegen diesen Geschäftsordnungsantrag sprechen? - Das ist nicht der Fall. Wer stimmt dem Antrag zu? - Sehr viele. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist angenommen. Damit ist die Rednerliste sozusagen aufgehoben. Wenn eine Wortmeldung von jemandem vorliegt, der zu seinem eigenen Antrag sprechen möchte, betrachte ich das als Wortmeldung für den Antrag. Dann kann noch jemand dagegen sprechen.


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