Top VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Wir kommen zum Antrag 59. Dazu bitte Herr Crusius vom Vorstand.

Dr. Crusius, Vizepräsident:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter dem bestehenden Kostendruck wird besonders in kleineren Krankenhäusern bundesweit versucht, einen fachübergreifenden ärztlichen Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern einzurichten. Das heißt, der Gynäkologe ist für die chirurgischen Fälle mit zuständig, der Pädiater ist für die internistischen Fälle mit zuständig. Das widerspricht zum einen der ärztlichen Weiterbildung, zum anderen dem Facharztstandard.

(Beifall)

Der Deutsche Ärztetag tut gut daran, die Zuständigen darauf nochmals hinzuweisen und anzumahnen, dass dies ein Rückschritt ins 19. und frühe 20. Jahrhundert darstellt. Dem können wir unter dem Gesichtspunkt der ärztlichen Qualitätssicherung nicht entsprechen.

Vielen Dank.

(Beifall)


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