Top VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Wir kommen jetzt zum Antrag 52, der den Widerruf der Weiterbildungsbefugnis betrifft. Dazu hat sich Herr Dr. Crusius zu Wort gemeldet. Er ist auch der Antragsteller. Bitte schön.

Dr. Crusius, Vizepräsident:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die vier Antragsteller sind sich, glaube ich, mit vielen von Ihnen darin einig, dass leitende Ärzte, die im Rahmen der Krankenhäuser ein Mitspracherecht in den Krankenhausverwaltungen haben, oder Direktionen dazu angehalten werden müssen, die Gesetze einzuhalten, beispielsweise das Arbeitszeitgesetz. Wenn leitende Ärzte ständig dulden, dass dagegen verstoßen wird, und ihre Mitarbeiter ausnutzen - wir haben ja bereits einen Antrag gegen die Ausnutzung junger Kollegen beschlossen -, dann sollte man die persönliche Eignung dieser Weiterbildungsbefugten überprüfen und die Befugnis gegebenenfalls zurücknehmen, weil sie, wenn sie solche Verstöße zulassen, nach Meinung der Antragsteller persönlich nicht geeignet sind, junge Kollegen weiterzubilden bzw. zu erziehen. Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen.

Danke.

(Vereinzelt Beifall)


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