Top VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Wir kommen jetzt noch zum Antrag 62 von Herrn Mayer, der Ihnen, wie ich glaube, noch nicht umgedruckt vorliegt. Deshalb verlese ich den Antragstext:

Der Vorstand der Bundesärztekammer und die Vertreter aus den ärztlichen Körperschaften in den Gremien der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) werden aufgefordert, sich in den Gremien der BGW für die Einführung eines Unternehmermodells im Rahmen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Arztpraxen (Unfallverhütungsvorschrift VBG 122/123) einzusetzen.

Das wichtige Wort scheint hier "Unternehmermodell" zu sein. Gibt es dazu eine Wortmeldung? - Bitte, Herr Mayer.

Dr. Mayer, Bayern:

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was den Zahnärzten, den Metzgern und den Steinmetzen recht ist, sollte den Ärzten billig sein. Diese dürfen nämlich ihre eigenen Mitarbeiter in den Praxen selbst untersuchen und damit diesen Betriebsmedizinischen Auflagen genügen. Wenn wir das nicht tun, ist an der Basis sehr schwer vermittelbar, dass uns dieser Vorgang verboten ist. Es handelt sich nicht um ein rein ambulantes Problem. Ich darf die Kliniker bitten, hier mit zuzustimmen und sich solidarisch zu zeigen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. - Ein Überweisungsantrag liegt bereits vor. Zunächst aber noch Herr Bicker. Er ist Arbeitsmediziner bei der Ruhrkohle AG.

Bicker, Nordrhein:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Mayer hat gerade die Schwächen des Unternehmermodells benannt. Er hat nämlich gesagt: Die Steinmetze dürfen ihre Beschäftigten selber betreuen. Wir haben uns auf dem vorjährigen Deutschen Ärztetag genau dagegen ausgesprochen, dass im Rahmen des Unternehmermodells ärztliche Aufgaben von Nichtärzten durchgeführt werden. Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen.


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